Bezirksamt muss entschiedener im Kampf gegen Entmietung vorgehen

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19. Dezember wurde das Bauvorhaben des Investors Krieger & Schramm in der Uhlandstr. 104/105/Fechnerstr. 7 vorgestellt. Der Investor möchte die vorhandenen 24 Wohnungen abreißen, dafür 103 neue Wohnungen errichten. Dadurch wird die Baumasse enorm erhöht, soweit, dass der Investor öffentliches Straßenland überbauen würde. Seit Monaten klagen die Mieter*innen der betroffenen Häuser über Entmietung und nicht-genehmigtem Leerstand. Ein Abrissantrag ist nicht beschieden.

„Der Investor entmietet seit Monaten systematisch – das ist wirklich widerlich! Stadtrat Herz will das mieter*innenfreundliche Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das den Leerstand und Abriss versagt, nicht konsequent anwenden. Auch von Stadtrat Schruoffeneger und vom Bezirksbürgermeister erwarte ich hier mehr Einsatz. Das Bezirksamt ist zurzeit keine Hilfe im Kampf gegen Verdrängung.

Wenn der Investor bauen will, dann müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Investor muss alle Aufhebungsverträge, die mit 17 der 24 Mietparteien bereits geschlossen wurden, bei Einverständnis der Mieter*innen zurücknehmen. Das Projekt wird erst weitergeführt, wenn diese Bedingung erfüllt ist.
  • Der Investor prüft die Sanierung des Bestandsgebäudes bzw. eine bestandswahrende Nachverdichtung. Hierfür ist ein städtebaulicher Wettbewerb in Betracht zu ziehen.
  • Alle Bestandsmieter*innen müssen bei Abriss ihren gültigen Mietvertrag behalten und angeboten bekommen, eine der neu errichteten Wohnungen bewohnen zu können. Die Miethöhe darf höchstens 7,92€/qm betragen. Wenn die aktuelle Miete geringer ist, muss diese angesetzt werden. Der Investor stellt für die Zwischenzeit eine Ersatzwohnung zu denselben Mietkonditionen. Die Umzugskosten werden übernommen.
  • Leerstand muss zu Wohnzwecken rückgeführt werden, solange kein Abrissantrag bewilligt wurde. Kommt der Investor dem nicht nach, müssen Zwangsgelder erhoben werden. Notfalls muss ein Treuhänder eingesetzt werden und die Wohnungen zwangsweise vermietet werden. Bei Abriss müssen 24 Ersatzwohnungen zu höchstens 7,92€/qm entstehen.
  • Es braucht einen vorhabenbezogenen B-Plan. Die Kooperative Baulandentwicklung muss gelten, nach dem 30% der Geschossfläche Wohnen nach Abzug der 24 Ersatzwohnungen zu höchstens 6,50€/qm errichtet werden müssen. Der Investor muss sich an Kosten wachsender sozialer Infrastruktur, wie Kitas und Schulen, angemessen beteiligen.

Auch Private haben eine soziale Verantwortung. Der Eigentümer der Fechnerstr. 7 kommt dem in keiner Weise nach – für ihn steht maximaler Profit im Mittelpunkt“, erklärt Niklas Schenker, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Stadtentwicklung und Wohnen der Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf.

Niklas Schenker
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Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
Sprecher für Stadtentwicklung, Wohnen,
Jugend und Bildun