Diskriminierende Bezahlkarte noch vor flächendeckender Einführung vor dem Aus?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit PRO ASYL in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hamburg ein erstes Urteil gegen die 50€ Bargeld-Beschränkung der Bezahlkarte erwirkt. Die Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt dieses Urteil und sieht sich in ihrer Forderung, dass Berlin aus dem Verfahren der Ampel zur deutschlandweiten Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete aussteigt, bestätigt.
Frederike-Sophie Gronde-Brunner, Ko-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Integration und Partizipation der Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Das Urteil des Sozialgerichts Hamburg stellt einen ersten Dämpfer für die diskriminierende Bezahlkarte dar und erteilt der pauschalen Bargeldobergrenze eine Absage. Unsere Forderung aus der BVV hat weiterhin Bestand: Grundrechte gelten in diesem Land für alle Menschen, auch für Schutzsuchende. Geflüchtete mit einer Bezahlkarte und einem pauschalen, viel zu niedrig angesetzten Bargeldbetrag abzuspeisen, ist Diskriminierung. Hier werden Menschen gegeneinander ausgespielt, die sowieso schon am Existenzminimum leben. Niemand, der auf Sozialleistungen und Unterstützung angewiesen ist, darf schlechter gestellt werden, indem die soziale Teilhabe durch max. 50 Euro Bargeld noch mehr erschwert wird, als mit Bürgergeld, Mindestsicherung und Co ohnehin schon. Die Bezahlkarte ist restriktives Mittel zur Ausgrenzung von bestimmten Menschengruppen und gehört, ohne wenn und aber, abgeschafft.“