Milieuschutz wirkt – erstmals Abwendungsvereinbarung für unbebautes Grundstück erzielt

In der Nehringstraße 14 konnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die berlinweit erste Abwendungsvereinbarung für ein unbebautes Grundstück erzielen. Damit verpflichtet sich die Erwerberin, dort innerhalb von 6 Jahren zu bauen und mindestens 30 Prozent geförderten Wohnraum zu schaffen. Diese Vorgaben wurden möglich, da das Grundstück im Milieuschutzgebiet Klausenerplatz liegt.

Dazu erklärt Rüdiger Deißler, Sprecher für Bauen und Wohnen der Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf: „Wir begrüßen die Abwendungsvereinbarung für das Grundstück. Die Auflage, dort sozialverträglich und zügig zu bauen, statt auf Rendite beim Weiterverkauf zu warten, ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt gegen Bodenspekulation im Bezirk. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt die Explosion der Bodenpreise, die in den letzten 10 Jahren berlinweit um über 400 Prozent gestiegen sind.

Die Abwendungsvereinbarung zeigt, auch nach dem mieter:innenfeindlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten lohnt es sich, in solchen Gebieten den Kampf gegen Spekulation und Mietenexplosion aufzunehmen. Der Bezirk erhält hierdurch Handlungsspielraum, um preisgünstigen Wohnraum zu schützen oder erst zu schaffen. Umso unverständlicher ist für uns nach wie vor, warum das Bezirksamt auf die Ausweisung eines weiteren Milieuschutzgebietes am Amtsgerichtsplatz/ Schloßstraße verzichtet. Es beraubt sich hier eines wirksamen Mittels zum Schutz der Mieter:innen vor Verdrängung und Spekulation.“