Pressemitteilung: Soziale Bestandsbewirtschaftung für Mieter*innen in der Siedlung Westend! – Nachverhandlungen mit der Deutsche Wohnen aufnehmen!

Am Dienstag, den 13. März hat der zuständige Stadtrat Schruoffenegger mit der Deutschen Wohnen einen städtebaulichen Vertrag für den Neubau von insgesamt 580 Wohnungen in Westend geschlossen. Die knapp 190 Bestandsmieter*innen müssen mit teilweise enormen Mieterhöhungen rechnen. Die Regelung, dass die Mietbelastung für sie auf 30% des Haushaltsnettoeinkommens begrenzt wird, soll aktuell nur für ein Jahr gelten.

Die Linksfraktion bringt in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18. April einen Beschlussvorschlag ein, der den Bezirksstadtrat Schruoffenegger dazu auffordert, Nachverhandlungen mit der Deutschen Wohnen aufzunehmen, die zum Ziel haben, dass die Mietbelastung für die Bestandsmieter*innen dauerhaft auf 30% des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommens begrenzt wird.

„Das Bauvorhaben ist zurecht seit Jahren umstritten, denn zahlreiche Mieter*innen werden aus ihren günstigen Mietverträgen verdrängt. Die Altbauten hätten dem Neubau nicht vollständig weichen müssen, sondern hätten saniert und Neubauten zwischen diesen eingesetzt werden können.Die Mietbelastung für die Bestandsmieter*innen soll dauerhaft 30% des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten dürfen! Aufgrund des Riesengewinns, den die Deutsche Wohnen mit dem Neubau erwirtschaftet, wäre dies das mindeste. Die Deutsche Wohnen zeigt, was sie für ein unappetitliches Unternehmen ist, das an vielen Orten Mieter*innen das Leben schwer macht!“, so Niklas Schenker, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Stadtentwicklung und Wohnen.

Wie auf die Antwort einer schriftlichen Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 0206/5) bekannt wurde, ist dem Bereich Zweckentfremdung erst seit Oktober 2017 ein Leerstand von Wohnungen in der Siedlung Westend bekannt, der Bau-Abteilung sehr viel länger. Bisher ist aber nichts geschehen! Kommuniziert das Bezirksamt nicht miteinander, will es das Zweckentfremdungsverbot nicht umsetzen oder sich nicht mit der Deutschen Wohnen anlegen?

„Das Bezirksamt muss verfolgen, ob der bestehende Leerstand vor Ort ein Verstoß gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt und, wenn dem so sein sollte, ein deutliches Zwangsgeld erheben!“, so Schenker weiter.

DIE LINKE. in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
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