Unsere Anfragen in der BVV
Geisterhaus Charlottenburger Ufer 15 II
Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 15.05.2024, Antwort vom 02.07.2024
Nachfolgende Fragen beziehen sich auf Antworten des Bezirksamt auf die Schriftliche Anfrage 0282/6 zum Leerstand Charlottenburger Ufer 15. Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Welche konkreten Verfahren laufen seitens des Bezirksamts seit wann gegen die:den Eigentümer:in?
26 Amtsverfahren wegen Leerstand.
2. Zwangsgelder in welcher konkreten Höhe wurden gegen die:den Eigentümer:in wann festgesetzt,welche Beträge konnten tatsächlich eingetrieben werden?
2018 wurden 20.000 Euro Zwangsgeld festgesetzt, die Einziehung war erfolglos.Im Jahr 2023 wurden insgesamt 80.000 Euro Zwangsgeld festgesetzt. Da dieses trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt wurde, wurde zur Vollstreckung das Finanzamt Charlottenburg um Amtshilfe gebeten. Im Jahr 2024 wurden 50.000 Euro Zwangsgeld festgesetzt. Diese sind ebenfalls noch nicht bezahlt.
3. Bezugnehmend auf die Aussage des Bezirksamts aus Antwort 9c: „Derzeit werden alle Verfahren auf eine gleiche Bearbeitungsstufe gezogen, so dass sodann eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen werden kann, um die Zwangsversteigerung des Objektes einzuleiten.“
a. Wer tritt im Fall der beschriebenen Vorbereitung der Zwangssicherungshypothek als Gläubiger auf?
Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf.
b. Wann kann ungefähr mit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch gerechnet werden, bzw. welche Verfahrensschritte müssen bis dahin bis wann durchgeführt werden?
Eine Aussage darüber ist nicht möglich. Das Ergebnis des Vollstreckungsersuchens ist abzuwarten.
c. Wie funktioniert das Verfahren der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens genau, welche Schritte werden darin vom Bezirksamt initiiert und begleitet?
1. Antrag auf Eintragung der Zwangssicherungshypothek durch das Bezirksamt
2. Eintragung durch das Amtsgericht
3. Antrag auf Anordnung des Zwangsversteigerungsverfahrens durch das Bezirksamt
4. Beschluss des Amtsgerichts die Zwangsversteigerung anzuordnen.
Rechtsbehelfe können vom Antragsgegner bzw. Antragsgegnerin erhoben werden.
d. In wie vielen Fällen wurde in den letzten 10 Jahren ein solches Verfahren im Bezirk eingeleitet und in wie vielen Fällen kam es tatsächlich zu einer Zwangsversteigerung von Immobilien?
Bislang wurde ein Verfahren eingeleitet. In diesem ist die Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch bereits eingetragen. Es wird auf den Versteigerungstermin gewartet.
4. Bezugnehmend auf Antwort 10b: „Eine Prüfung ist erfolgt. In diesem Fall wurde sich gegen das Treuhändermodell entschieden, da die Eigentümerin jegliche Kooperation ablehnt.“
a. Teilt das Bezirksamt die Ansicht, dass das Treuhändermodell nach § 4a und b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz explizit für Fälle geschaffen wurde, in denen seitens der Eigentümer:innen keine Kooperation zur Rückführung des Wohnraums erfolgt?
Das Bezirksamt teilt die Ansicht nicht. Das Treuhändermodell wurde eher für die Fälle geschaffen, in denen eine Überforderung vorliegt und der Wille der Vermietung.
b. Wenn ja, wieso wurde im Fall des Charlottenburger Ufers 15 auf die Durchführung eines Treuhändermodells verzichtet?
Entfällt.
c. Wenn nein, welche weiteren Gründe sprechen aus Sicht des Bezirksamts gegen die Einleitung eines Treuhandmodells?
Im hiesigen Verfahren ist die Eigentümerin bekannt. Nach mehrfachen Überlegungen, Besprechungen mit Nachbarn und weiteren Dritten und Ortsbegehungen wurde sich gegen ein Treuhänderverfahren entschieden, auch da dieses mit weiteren rechtlichen Unsicherheiten behaftet ist.
d. Wurden zu der Immobilie seitens des Bezirksamts Gespräche mit der Senatsverwaltung sowie mit möglichen Treuhändern wie Wohnungsbaugesellschaften usw. geführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Nein, da sich gegen das Treuhändermodell entschieden wurde.
5. Welche Gutachten wurden vom Bezirksamt zu dem Haus wann beauftragt?
Vom Fachbereich Wohnen wurde bisher kein Gutachten beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
Abteilung Bürgerdienste und Soziales