Unsere Anfragen in der BVV
Geplante Innenhof-Bebauung der Deutsche Wohnen am Volkspark Wilmersdorf
Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 29.07.2024, beantwortet am 27.08.2024
die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie groß ist die Wohnfläche des Bauvorhabens in der Hildegardstr. 5A-7, Livländische Str. 1-9, Am Volkspark 45-41, wie viele Stockwerke sollen entstehen, was ist die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) und wie viele Wohnungen in welcher Größenaufteilung sind geplant?
Vorbemerkung: Bauherrin ist die GEHAG
Es ist beabsichtigt, im Blockinnenbereich nach Abriss der bestehenden zweireihigen Garagenanlage einen siebengeschossigen Neubau in Holz-Hybrid-Systembauweise mit 27 Wohnungen zu erstellen. Die verbleibende Außenanlage wird neugestaltet und zukünftig frei von KfZ-Stellplätzen sein.
Es soll eine Wohnfläche von 2.117,61 m²entstehen. Hierbei sind größere, auch familiengerechte Wohnungen vorgesehen (5 Wohnungen ca. 53 m², 5 Wohnungen ca. 58 m², 5 Wohnungen ca. 73 m², 5 Wohnungen ca. 89 m², 5 Wohnungen ca. 93 m², 2 Wohnungen ca. 142 m²). Das Gebäude ist mit einem Sockelgeschoss, 5 Obergeschossen und einem Staffelgeschoss geplant. Das Grundstück befindet sich in der Baustufe V/3 mit einer zulässigen Geschossfläche von 1,5.
2. Wie viele mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen sind geplant, wie viele Eigentumswohnungen sollen entstehen?
In Baugenehmigungsverfahren muss keine Angabe getroffen werden, ob Wohnungen als Miet- oder Eigentumswohnungen realisiert werden, daher liegen der Bauaufsicht hierzu keine Informationen vor.
Das Vorhaben wird im Rahmen des geltenden Baurechts beurteilt. Es besteht kein Planungserfordernis für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Im Rahmen von Bebauungsplänen würde das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung mit der anteiligen Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum ab 5.000m2 Geschossfläche Wohnen Anwendung finden.
Auch in einem Bebauungsplanverfahren würde für ein Vorhaben dieser Größenordnung folglich kein mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum gefordert werden.
3. Welche planungsrechtlichen Befreiungen/ Ausnahmen wurden für das Bauvorhaben getroffen?
Es sind folgende planungsrechtliche Befreiungen /Ausnahmen erforderlich:
- Überschreitung der bestehenden GFZ von 1,67 auf 2,10 (zul.: 1,5)
- Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,29 auf 0,37 (zul.: 0,3)
- Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse von V auf VII
- Überschreitung der zulässigen Bebauungstiefe von 13 m durch Gebäude
- Errichtung von Nebenanlagen (Kinderspielplatz, Müllplatz, Fahrradständer, Sitzbänke und Picknicktische) auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche außerhalb der zulässigen Bebauungstiefe von 13 m
Der Ausschuss für Stadtentwicklung wird über die Befreiungsliste informiert werden.
4. Inwiefern wurden bei Befreiungen von den Festlegungen des Baunutzungsplans Auflagen für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen ("Neuköllner Modell") gemacht?
Siehe Antwort zu Frage 2.
5. Inwiefern werden denkmalschutzrechtliche Belange berücksichtigt und welche Auflagen gelten für das Bauvorhaben?
Der Neubau des Wohngebäudes befindet sich in der Umgebung des Baudenkmals „Hildegardstraße 3-3A, Hl. Kreuz-Kirche, 1910-12 von Max Hasak“.
Das Gebäude wird im Inneren eines Wohnblocks errichtet, der nicht denkmalgeschützt ist. Eine Blickbeziehung aus dem öffentlichen Straßenraum zur katholischen Heilig-Kreuz-Kirche besteht nicht. Im Blockinneren besteht aber eine Sichtbeziehung, deshalb war zu prüfen, ob Beeinträchtigungen des Umgebungsschutzes entstehen. Diese wurden nicht gesehen. Gegen die Errichtung des Wohngebäudes bestehen folglich keine denkmalrechtlichen Bedenken.
6. Wurden der bezirkliche Denkmalbeirat des Stadtentwicklungsausschusses der BVV und die Untere Denkmalbehörde (UD) in die geplante Innenhof-Bebauung des unter Denkmalschutz befindlichen Bau-Ensembles einbezogen?
Der bezirkliche Denkmalbeirat ist ein beratendes Gremium des Stadtentwicklungsausschusses der BVV. Über Bauanträge, die Denkmale betreffen oder denkmalrechtliche Genehmigungen entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt. Die Untere Denkmalschutzbehörde wurde hier beteiligt und hat im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt eine positive Stellungnahme abgegeben. (Siehe Antwort 5)
7. Wie viele Bäume sind auf dem Innenhof vorhanden, wie viele sollen gefällt werden und welche Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen plant die Deutsche Wohnen – bzw., welche Auflagen wurden seitens des Bezirksamts gemacht?
Bisher wurde noch keine Fällgenehmigung erteilt. Geplant ist eine Fällgenehmigung für 13 Bäume, die nach der Berliner Baumschutzverordnung geschützt sind. Für diese Bäume muss nach der Baumschutzverordnung eine Ersatzpflanzung erfolgen oder eine Ausgleichszahlung entrichtet werden.
8. Inwiefern wurden weitere naturschutz- und umweltrechtliche Belange berücksichtigt?
Die Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes ist noch nicht abgeschlossen. Es werden Spielplatzplanung, Landschaftsplanung, Baum- und Artenschutz sowie Bodenschutz berücksichtigt.
9. Liegt eine Stellungnahme/ Gutachten des Umwelt- und Naturschutzamts Charlottenburg-Wilmersdorf zu Artenvielfalt und Baumbestand vor, bzw. ist eine solche in Vorbereitung?
Das Umwelt- und Naturschutzamt erstellt selbst keine Gutachten. Es liegt eine Untersuchung eines Fachplanungsbüros vor, in dem bei einigen der zu fällenden Bäumen Nisthöhlen und darüber hinaus Strukturen mit Nistpotential festgestellt wurden. Da die Erfassung im Jahr 2021 stattfand und neuere Meldungen von Grünspecht, Sperber und weiteren vorliegen, ist eine erneute artenschutzfachliche Kartierung erforderlich.
10. Welche konkreten Strategien und Maßnahmen des Bezirklichen Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (BAFOK) wurden für das Bauvorhaben berücksichtigt und seitens des Bezirksamts zur Auflage gemacht, welche nicht (und warum nicht)?
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Landschaftsplans IX-L-5 „Wilmersdorfer Innenstadt“. Über diesen Landschaftsplan werden durch das Umwelt- und Naturschutzamt zahlreiche Maßnahmen formuliert, die den Zielen des BAFOK entsprechen (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Bewässerung etc.).
11. Inwiefern findet der Brandschutz Berücksichtigung und wie soll der Zugang der Feuerwehr zum Innenhof gewährleistet werden?
Für das Gebäude werden die Rettungswege baulich über Sicherheitstreppenräume sichergestellt, so dass der Einsatz von Leitern der Feuerwehr nicht erforderlich ist.
Die Sicherheitstreppenräume werden jeweils mit einer trockenen Löschwasserleitung ausgestattet. Die Einspeisevorrichtungen hierfür werden, in Abstimmung mit der Feuerwehr, im Bereich der südwestlichen Gebäudeecke des Neubaus vorgesehen, somit beträgt die Lauflänge von dem nächsten Unterflurhydranten bis zu der Einspeisestelle ca. 45 m.
Die Lauflänge gemessen vom öffentlichen Straßenland bis zu dem Treppenraum TR 2 beträgt ca. 80 m. Es wird ein Feuerwehrzugang von der Hildegardstraße zu den Zugängen der Treppenräume mit einer lichten Breite von mind. 1,25 m ausgebildet.
Die Prüfung des Brandschutzes und die Abstimmung mit der Berliner Feuerwehr obliegt dem Prüfingenieur oder der Prüfingenieurin für Brandschutz.
12. Inwiefern ist die Weiterexistenz des Kinderspielplatzes und der nahegelegenen Kita, bspw. durch evtl. spätere Klagen wegen Ruhestörung durch künftige Wohneigentümer, gesichert?
Eine Einschränkung des Kinderspielplatzes und der nahegelegenen Kita ist durch die zusätzliche Wohnbebauung nicht zu befürchten, da gem. gefestigter Rechtsprechung Spielgeräusche, die von Kindern ausgehen, in der Regel hinzunehmen sind. Geräusche spielender Kinder gelten als sozialadäquat.
13. Inwiefern werden aus Sicht des Bezirksamtes gesunde Wohnverhältnisse im Bestandswohnungsbau gewahrt?
Die gesunden Wohnverhältnisse im Bestandswohnungsbau werden gewahrt. Deutlich wird dies auch in der sehr deutlichen Einhaltung der Abstandsflächen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT