Unsere Anfragen in der BVV

Leerstand / Zweckentfremdung in der Güntzelstraße 48?

Mieten- und WohnungspolitikOrdnung

Schriftliche Anfrage BV Deißler, 13.04.2022, Antwort vom 14.05.2022

Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über das Abstellen der Heizung in dem Mietshaus Güntzelstraße 48 durch den Eigentümer mitten in der Heizperiode im März und trifft der Umstand zu, dass dies aufgrund von Baumaßnahmen in Gewerberäumen passierte, die der Eigentümer nicht zurückstellen wollte?

Die Abteilung Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass eine E-Mail am 19.02.2022 mit einer Beschwerde bei der Wohnungsaufsicht eingegangen ist. Hintergrund war eine Ankündigung der Hausverwaltung, die geplanten Arbeiten an der Heizungsanlage im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in Gewerberäumen des Gebäudes für Ende Februar 2022 durchzuführen.

2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen, um die Beheizung der Räume der Mieter:innen zu gewährleisten und welche Zwangsmaßnahmen werden/ wurden gegen den Eigentümer seitens des Bezirksamts eingeleitet (der dazu verpflichtet ist, bis 30. April eine Heizmöglichkeit zur Verfügung zu stellen)?

Seit dem 30.03.2022 lagen sporadische Beeinträchtigungen der Heizungsanlage vor. Es ist zutreffend, dass während dieser Zeit mindestens eine Wohnung nicht in allen Bereichen ausreichend mit Wärme versorgt werden konnte, daher wurden hilfsweise Radiatoren aufgestellt. Die Wohnungsaufsicht ist umgehend tätig geworden und stand auch mit der Hausverwaltung in engem Kontakt, die sich nachweislich bemühte, Abhilfe zu schaffen. Die Heizungsversorgung war nach wenigen Tagen wiederhergestellt, sodass keine behördlichen Maßnahmen gegen den Vermieter seitens der Wohnungsaufsicht eingeleitet wurden.

3. Läuft die Kommunikation zu dem Gebäude komplett über die Hausverwaltung oder ist es dem Bezirksamt möglich, mit dem Eigentümer Berlin Project-5 Property III S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg oder anderen Vertreter:innen des Eigentümers zu kommunizieren?
Ansprechpartner ist in erster Linie die Hausverwaltung bzw. der Beschwerdeführer.

4. Ist dem Bezirksamt Leerstand von Wohnungen in der Güntzelstraße 48 bekannt und wenn ja, seit wann?
5. Wurde Leerstand nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz beantragt?

a) wenn ja, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?
b) wenn nein, wurde ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

zu Frage 4 und 5: Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung begab sich in der 16. KW aufgrund der schriftlichen Anfrage zum Eckhaus Güntzelstraße 48 / Nassauische Straße 57 und konnte derzeit insgesamt 9 leerstehende Wohnungen eruieren, zu denen ein Amtsverfahren eingeleitet wurde. Ein aktueller Leerstandsantrag wurde nicht gestellt.

6. Welche Pläne verfolgt der/die Grundstückseigentümer:in mit dem Gebäude und könnte es sich bei dem derzeitigen Zustand des Gebäudes um spekulativen Leerstand handeln?

Da noch keine Ermittlungsergebnisse vorliegen, wäre eine Aussage rein spekulativ.

7. Liegen dem Bezirksamt sonstige Anträge des/der Eigentümer:in vor, wie Anträge auf Umwandlung in Eigentum, Sanierung oder sonstige Umbaumaßnahmen?

Dem Fachbereich Bauaufsicht liegt ein Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aus dem Jahr 2019 vor, die im selben Jahr erteilt wurde. Des Weiteren gab es eine Anzeige auf Nutzungsänderung von zwei Gewerbeeinheiten im EG bzw. KG in einen Drogeriemarkt und Fassadensanierung im EG für die ein Antrag im Freistellungsverfahren gestellt wurde, der im Oktober 2021 seinen Abschluss fand.

8. Was unternimmt das Bezirksamt, um längerfristigen Leerstand an diesem Standort
zu unterbinden?

Das Amtsverfahren wurden eingeleitet. Je nach Ermittlungsergebnis können Wohnzuführungsgebote ausgesprochen, Zwangsgeldfestsetzungen beschlossen werden, etc. Gegebenenfalls wird auch ein Leerstandsantrag von Seiten des Eigentümers gestellt.

Arne Herz
Bezirksstadtrat