Unsere Anfragen in der BVV

Leerstand / Zweckentfremdung in der Konstanzer Str. 1?

Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 05.04.2022, Antwort vom 05.05.2022

Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

1.   Ist dem Bezirksamt der jahrelange Leerstand von Wohnungen in der Konstanzer Str. 1 bekannt und wenn ja, seit wann?

2.   Wurde Leerstand nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz beantragt?

a.   wenn ja, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?

b.   wenn nein, wurde ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

3.   Ist die die GmbH „Selina Berlin West“ oder eine andere Firma dort noch Mieterin und gibt es gegenüber dem Geschäftsmodell der Vermietung von Apartments Hinweise auf Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und wenn ja, welche?

zu 1 – 3) 

Das Haus wurde zwar bei der Erbauung mit Wohn- und Gewerbeeinheiten konzipiert, jedoch wurden die Wohnungen sukzessiv vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) in Gewerbe umgewidmet bzw. sie wurden durchgängig als Gewerbe genutzt. Das ZwVbG kann somit nicht auf das Objekt Konstanzer Straße 1 angewendet werden.   

4.   Wer ist momentan Eigentümer:in des Hauses?

Aus Gründen des Datenschutzes kann diese Information nicht gegeben werden.

5.   Welche Pläne verfolgt der/die Grundstückseigentümer:in mit dem Gebäude und könnte es sich bei dem derzeitigen Zustand des Gebäudes um spekulativen Leerstand handeln?

Das Gebäude wurde überwiegend als Hotel genutzt. Mit der Baugenehmigung vom Oktober 2020 wurden die bisher anderweitig genutzten Teilbereiche des 1. - 3. OG, ebenfalls für die Hotelnutzung zugelassen. Der Baubeginn wurde Mitte März 2021 angezeigt. Laut aktueller Auskunft des Bauleiters steht das Gebäude auf Grund der Bauarbeiten leer. Nach der Fertigstellung soll das gesamte Gebäude, mit Ausnahme der Gewerbeeinheiten im EG, als Hotel genutzt werden.

6.   Liegen dem Bezirksamt sonstige Anträge des/der Eigentümer:in vor, wie Anträge auf Umwandlung in Eigentum, Sanierung oder sonstige Umbaumaßnahmen?

 Derzeit liegt kein Antrag auf Abgeschlossenheit vor. Es hat neben der zuvor erwähnten Baugenehmigung außerdem Genehmigungen für gewerbliche Nutzungen in Teilbereichen des Erdgeschosses gegeben.

7.   Was unternimmt das Bezirksamt, um längerfristigen Leerstand an diesem Standort zu unterbinden?  

siehe Frage 1.

Der Leerstand an diesem Standort ist bedingt durch die Baumaßnahmen und sollte mit der Fertigstellung enden.

 Arne Herz
Bezirksstadtrat