Unsere Anfragen in der BVV
Möbliertes Wohnen auf Zeit in der Leibnizstraße 75
Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 09.12.2024, Beantwortung am 24.04.2025
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Werden im Wohnhaus Leibnizstraße 75, welches im Milieuschutzgebiet Karl-August-Platz liegt, über den Anbieter „Insider Apartments Service GmbH“ möblierte Mikroapartments auf Zeit vermietet und ist dem Bezirksamt das Angebot von bspw. 12qm-Appartements ab 600 oder 1000 Euro pro Monat bekannt?
Ja, dem Bezirk ist dieser Umstand bekannt. Dem Bezirksamt ist ebenfalls bekannt, dass derselbe Anbieter das gleiche Geschäftsmodell auch für die Grundstücke Kantstr. 40-43 sowie Leibnizstraße 70 B und 72-73 betreibt.
2. Was wird das Bezirksamt bis wann unternehmen, um gegen dieses Geschäftsmodell in der Leibnizstraße vorzugehen oder welche Schritte hat das Bezirksamt bereits unternommen?
Das Bezirksamt hat – wie der BVV bekannt ist – ein Rechtsgutachten beauftragt, in dem geprüft werden sollte, ob mit Mitteln des Erhaltungsrechts gegen Modelle des Wohnens auf Zeit vorgegangen werden kann. Anlass hierfür waren u.a. die Vorgänge auf den in der Antwort auf Frage 1 genannten Grundstücken. Nachdem das Gutachten ergeben hatte, dass für o.g. Geschäftsmodelle ein erhaltungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt bestehen kann, hat das Stadtentwicklungsamt - FB Stadtplanung (Gruppe Milieuschutz) für o.g. Grundstücke im Juni 2024 die Sachstandsermittlung aufgenommen. Die Eigentümerin zeigte sich bisher sehr kooperativ und gab umfassende Auskünfte. Diese Auskünfte lassen den Schluss zu, dass das Wohnhaus sukzessive ohne Genehmigung in ein Studentenwohnheim umgewandelt wurde ggf. auch, um das soziale Mietrecht „auszuhebeln“.
Diese Umwandlung ist auch für weitere Stellen des Bezirksamtes relevant. Das Wohnungsamt (Gruppe Zweckentfremdung) und der Fachbereich Bauaufsicht des Stadtentwicklungsamtes haben daher ebenfalls Verfahren eingeleitet.
Für die Frage des erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalts haben sich neue Fragen ergeben, da die Nutzung möglicherweise zum Teil schon vor Festsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung „Karl-August-Platz“ aufgenommen wurde. Diese Fragen werden momentan durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei geprüft. Nach erfolgter Prüfung wird über weitere Schritte entschieden, insbesondere über das Aussprechen von Nutzungsuntersagungen auf der Grundlage des sozialen Erhaltungsrechts.
3. Wie viele VZÄs (vollzeitäquivalente Stellen) stehen dem Bezirksamt für die Verfolgung von möbliertem Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten zur Verfügung, bzw. wie viele sind damit beauftragt?
Die Aufgabe ist personell nicht gesondert untersetzt und kann daher nur im Rahmen der Prioritätensetzung bearbeitet werden. Zuständig ist die Gruppe Milieuschutz im Fachbereich Stadtplanung. Die Gruppe verfügt über eine Gruppenleitungsstelle, sechs Sachbearbeitungsstellen sowie einer Sachbearbeitungsstelle für die Umwandlungsverordnung. Wie im gesamten Bezirksamt sind allerdings auch hier nicht alle Stellen besetzt, da die vergleichsweise hohe Fluktuation in der Mitarbeiterschaft durch die langen Stellenbesetzungsverfahren nicht aufgefangen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT