Unsere Anfragen in der BVV

Nachverdichtung Wohnquartier Heiligendammer Straße, Zoppoter Straße, Borkumer Straße

Mündliche Anfrage BV Deißler in der BVV am 23.05.2024

Die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

  1. Welchen Stellen, Gremien und Ausschüssen wurde das Bauprojekt wann vorgestellt und wie wurde beschieden?

Das Bauvorhaben wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung im April 2023 vorgestellt. Grundlage hierfür bildete die seinerzeit erreichte Zustimmungsfähigkeit des Bauvorhabens.

  1. Trifft es zu, dass der Bauantrag zunächst negativ beschieden wurde? Wenn ja, warum, und welche konkreten Änderungen an den Planungen bzw. welche Ausnahmeregelungen durch das Bauamt führten letztlich zu der Genehmigung?

Der Antrag auf Bauvorbescheid wurde 2016 negativ beschieden, da sich der geplante Baukörper hinsichtlich seiner Ausgestaltung sowie seiner Höhenentwicklung städtebaulich nicht in den Blockinnenbereich einfügte.

Nach nochmaliger Überarbeitung wurde dem Vorhaben auf Antrag 2023 bauplanungsrechtlich zugestimmt. Für das Vorhaben wurden im Rahmen der zu treffenden planungsrechtlichen Ermessensentscheidungen Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des hier geltenden Baunutzungsplans erteilt. Die städtebauliche Vertretbarkeit des Vorhabens wurde auf Grund der Höhenreduzierung des Baukörpers, des Rückbaus des Schwimmbads, der Schaffung von zusätzlichem barrierefreiem Wohnraum, der dargelegten Außenanlagenplanung, der zu erbringenden ökologischen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen i.S. einer neuen Freiflächengestaltung sowie der Herstellung eines Retentionsdaches mit Dachgarten zur gemeinschaftlichen Nutzung erreicht. Im Rahmen der erforderlichen Ermessensentscheidungen wurde ausdrücklich die Schaffung von Wohnraum (Neubau von 67 Wohneinheiten) gewürdigt sowie die Einhaltung der nachbarschützenden Abstandsflächen.