Unsere Anfragen in der BVV

Öffentliche Liegenschaften im Bezirk

Schriftliche Anfrage BV Schenker vom 04.02.2020

Ich frage das Bezirksamt:

Welche unbebauten öffentlichen Grundstücke im Bezirk befinden sich im Bestand von a) Bezirk,
b) Land unc c) Bund (bitte unter Angabe der Adresse, der Institution, die dieses Grundstück verwaltet, der Grundstücksfläche, geplante Nutzung und des geltenden Planungsrechts)?

Antwort:

Eine automatisierte Auswertung der öffentlichen Grundstücke im Bezirk konnte nur auf Basis der Flurstücke im Liegenschaftskataster erfolgen. Grundstücke können aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sind 3281 Flurstücke im Eigentum des Landes Berlin und 409 Flurstücke im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.Die Flurstücke können nach den Bereichen der tatsächlichen Nutzungen: Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer selektiert werden, jedoch nicht nach bebaut bzw. unbe-baut. Unter der Annahme, dass die Nutzungsbereiche Gewässer, Vegetation und Verkehr unbebaut sind, ergeben sich für das Land Berlin 66 Flurstücke Gewässer, 221 Flurstücke Vegetation und 1918 Flurstücke Verkehr und für die Bundesrepublik Deutschland 51 Flurstücke Gewässer, 0 Flurstücke Vegetation und 133 Flurstücke Verkehr. Dies ergibt 2389 Flurstücke, die alle als unbebaut angesehen werden können. Beim Nutzungsbereich Siedlung sind 1229 Flurstücke im Eigentum des Landes Berlin und 226 Flurstücke im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Diese Flurstücke müssten einzeln untersucht werden, ob eine Bebauung vorliegt.Alle als unbebaut selektierten Flurstücke müsste dann einzeln nach dem geltenden Planungsrecht beurteilt werden. Diese Aufgabe für mindestens 2389 Flurstücke würde die personellen Kapazitäten des Bezirksamts überschreiten.Danach müssten Listen nach Vermögensträgern selektiert werden, damit diese für jedes einzelne Flurstück die geplante Nutzung ermitteln können.

Auch hier dürfte die sehr große Anzahl von Flurstücken die Arbeitskapazität der betroffenen Bereiche überschreiten. Bei den Flurstücken im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind die Vermögenträger oft nicht bekannt und müssten erst recherchiert werden. In welchen Zeitraum diese Behörden die geplante Nutzung der Flurstücke ermitteln können, ist nicht bekannt.Eine vollumfängliche Beantwortung der Schriftlichen Anfrage ist mit den verfügbaren Personalkapazitäten des Bezirksamtes nicht möglich. Daher bitte ich ggf. um eine Konkretisierung des Erkenntnisinteresses, um zu einer für den Fragesteller zufriedenstellenden und für die Verwaltung leistbaren Auskunft zu kommen.