Unsere Anfragen in der BVV

Rekommunalisierung der Schulreinigung

Schriftliche Anfrage BV Schenker, 15.09.2020, Beantwortung vom 21.09.2020

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Welche Auftragnehmer hat das Bezirksamt mit der Reinigung von Schulen beauftragt (bitte für jeden Auftragnehmer die jeweilige Schule), Vertragsbeginn und -ende, Art und Umfang der vereinbarten Reinigungsmaßnahmen sowie Auftragsvolumen angeben)?

Einrichtung, Firma und Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung (Anlage 1).Bei den Angaben zum Auftragsvolumen handelt es sich um schützenswerte, nicht zu veröffentlichende Daten. Auf Anfrage können diese bei der Verwaltung eingesehen werden.Die Firmen führen in den Schulen Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten sowie bei Bedarf Sonderreinigungen durch. Grundsätzlich erfolgt die Unterhaltsreinigung entsprechend den Vorgaben der DIN 77400, jedoch ist die Reinigungsleistung aufgrund der aktuellen Hygieneanforderungen derzeit auf eine tägliche Reinigung aller Flächen (außer Lagerräumen) aufgestockt worden.

2. Wann werden die Reinigungsleistungen für welchen Zeitraum neu ausgeschrieben?

Verträge werden mit einer Laufzeit von 12 Monaten und folgender Option ausgeschrieben: Der Vertrag verlängert sich jeweils um sechs Monate (längstens um 24 Monate), wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. In Einzelfällen kann eine weitere Verlängerung mit den Firmen verhandelt werden, wenn eine Ausschreibung zum geplanten Zeitpunkt nicht zweckmäßig oder realisierbar ist.

3. Wann enden die Verträge über die Reinigungsleistung bzw. zu welchem Zeitpunkt können sie fristgerecht gekündigt werden (bei unterschiedlichen Regelungen bitte für die einzelnen Lose getrennt anführen)?

Siehe Anlage 1 in Verbindung mit Punkt 2

4. Bis wann muss eine fristgerechte Kündigung erfolgen?

Siehe Anlage 1 in Verbindung mit Punkt 2

5. Wann enden die Verträge, ohne dass es einer Kündigung bedarf?

Siehe Anlage 1 in Verbindung mit Punkt 2

6. Welche Verträge enden vor Beginn des neuen Schuljahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf?

Siehe Anlage 1 in Verbindung mit Punkt 2

Anlagen:Tabellarische Übersicht

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger