Unsere Anfragen in der BVV

Umsetzung des Mobilitätsgesetzes im Südwesten des Bezirks

Themen: für alleVerkehr

Schriftliche Anfrage BV Dieke vom 19.05.2020, Antwort vom 10.12.2020

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Existiert im Bezirksamt ein Konzept mit Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Sinne des Mobilitätsgesetzes im Südwesten des Bezirks und falls ja, welche Maßnahmen sind für welchen Zeitraum geplant?

Es gibt kein ortsteilspezifisches Konzept zur Förderung einzelner Verkehrsarten oder des Umweltverbunds allgemein. Aus dem Mobilitätsgesetz folgen neben allgemeinen Zielen und Rahmenbedingungen auch Planwerke, in denen der Ausbau der Infrastruktur kategorisiert und priorisiert wird.

Eine konkrete Maßnahme die der Maßgabe des Mobilitätsgesetzes folgt, nach der Sackgassensituationen für den Radverkehr aufgehoben werden sollen, ist die Anlage eines Radwegs vom Ende der Friedrichshaller Straße zur Warnemünder Straße/Berkaer Straße. Die Bauausführung findet im nächsten Jahr statt. 

2. Gibt es Bestrebungen seitens des Bezirksamtes, in der Breiten Straße sowie der Mecklenburgischen Straße einen den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechenden, zwei Meter breiten Radfahrstreifen einzurichten, etwa durch Wegfall einer der beiden Fahrspuren für den KFZ-Verkehr?

Der Wegfall von Fahrspuren ist keine Bezirksentscheidung, beide Straßen gehören zum übergeordneten Straßennetz und es verkehren zwei Buslinien auf der Mecklenburgischen (Linien 249, 310) und drei Buslinien auf der Breiten Straße (zusätzlich die 186). Angesichts der großen Anpassungsbedarfe im öffentlichen Straßenland an die Bedarfe einer Mobilitätswende, müssen Maßnahmen anhand ihrer Bedeutung priorisiert werden. Nach dem Entwurf des Radverkehrsplans spielt die Mecklenburgische Straße für den Radverkehr eine völlig untergeordnete Rolle, während die Breite Straße den Status einer Vorrangroute erhalten würde.

3. Gibt es Bestrebungen, in der bisher nicht mit Radverkehrsanalagen ausgestatteten Berkaer Straße einen den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechenden, 2 Meter breiten Radfahrstreifen einzurichten, etwa durch Wegfall der Parkspur?

Derzeit gibt es von Seiten des Bezirksamts keine Planungsabsichten zur Errichtung einer Radverkehrsanlage in der Berkaer Straße. Nach einer groben Prüfung des Straßenquerschnittes kann in der Berkaer Straße die Einrichtung einer Radverkehrsanlage nach den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes des Landes Berlin, auch unter dem Wegfall der Parkstreifen auf beiden Seiten der Berkaer Straße, nicht ermöglicht werden. Hierzu müsste auch ggf. einseitig auf eine Reihe der Straßenbäume verzichtet werden.

Hinzu kommt, dass der Berkaer Straße nach dem Entwurf des Radverkehrsnetzes keine herausragende Funktion zufallen würde. Der Entwurf schlägt folgende Straßenzüge im Südwesten des Bezirks Teil des Vorrangnetzes vor:

  • Fontanestraße, Hagenstraße, Hundekehlestraße, Breite Straße, Wiesbadener Straße
  • Warnemünder Straße, Davoser Straße, Auguste-Viktoria-Straße
  • Rheinbabenallee.

4. Sieht das Bezirksamt die Verengung auf eine Fahrspur als eine geeignete Maßnahme an, um der Zunahme von „Rasern“ und „Autoposern“ in diesen zentralen Geschäftsstraßen entgegenzuwirken und falls nicht, welche alternative[n] Maßnahmen schlägt das Bezirksamt vor, um dem Problem zu begegnen?

5. Unterstützt das Bezirksamt die Forderung nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die Breite Straße und Berkaer Straße und fall[s] ja, welche Maßnahmen hält das Bezirksamt für geeignet?

Eine Reduzierung von Fahrstreifen an sich trägt noch nicht zu einer Geschwindigkeitsreduktion bei und kann einen gegenteiligen Effekt haben, wenn die verbliebene Spur durch eine entsprechende Breite die Möglichkeit eines schnellen, „sicheren“ Fahrens suggeriert.

Die Zuordnung der in Rede stehenden Straßen zum übergeordneten Straßennetz ermöglicht einerseits die Entlastung der umliegenden Wohnstraßen und muss andererseits mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit einhergehen. Dazu gehört auch und gerade der Busverkehr, denn der Berkaer Platz ist mehr als 1,5 Kilometer vom nächsten Bahnhof entfernt.

Die Berkaer Str. war aufgrund des Standorts der Carl-Orff-Grundschule Untersuchungsgegenstand der Verkehrsgutachten zur Schulwegsicherung. Darin sind auch Maßnahmenempfehlungen des Gutachterbüros aufgeführt. Das Gutachten wird der Beantwortung beigefügt.

6. Gibt es Pläne zur Einrichtung von Fahrradstellplätzen in den durch zahlreiche Geschäfte gesäumten Straßen Breite Straße und Berkaer Straße, etwas durch Wegfall von KFZ-Stellplätzen?

Bei der Erstellung zum Fahrradabstellanlagenkonzept durch das Büro Planwerk wurden die vorhanden Fahrradabstellanlagen erfasst und dabei ist für die Berkaer Straße festgestellt worden, dass diese Fahrradabstellanlagen nicht zu 100 % ausgelastet sind. Aus diesem Grund wird ein zusätzliches Aufstellen von Fahrradbügel derzeit nicht als erforderlich betrachtet. Sollte sich die Situation in den nächsten Jahren ändern, wird das Bezirksamt hier entsprechend tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger