Unsere Anfragen in der BVV

Wie geht es weiter mit der Havelchaussee?

Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner zur 59. BVV am 12.08.2021 und Beantwortung durch Stadtrat Schruoffeneger (Grüne)

  1. Beabsichtigt das Bezirksamt – angesichts der positiven Signale von SenUVK die Straße aus dem Hauptstraßennetz zu entlassen und eine allgemeine Zählung zur Planungsgrundlage für die Havelchaussee durchzuführen – eine Zählung des Durchgangsverkehrs auf der Havelchaussee durchzuführen und falls ja, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen und falls nein, warum nicht?
  2. Hat das Bezirksamt den politischen Willen, sich für die Umsetzung des BVV-Beschlusses „Havelchaussee zur sicheren Fahrradstraße umwandeln“ (DS 1583/5) einzusetzen und wie würde es eine Sperrung für den Durchgangsverkehr auf einem in unserem Bezirk liegenden Teilabschnitt zwischen Lieper Bucht und Grunewaldturm bewerten, um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1.

Sollte SenUVK entscheiden, die Havelchaussee aus dem Hauptstraßennetz zu entlassen und geklärt sein, dass die Anordnung einer Fahrradstraße nicht zu einem Rückzug der dort verlaufenden BVG-Buslinie führt, können die weiteren notwendigen Schritte angegangen werden. Bisher nimmt das Bezirksamt keine überwiegend positiven Signale wahr, sodass kein belastbarer Zeitplan benannt werden kann.

zu 2.

Das Bezirksamt teilt den politischen Willen zu einer sicheren Fahrradstraße in der Havelchaussee zu kommen. Der Weg über eine Entlassung aus dem Hauptstraßennetz bei gleichzeitigem Erhalt (bzw. geforderter Verstärkung) des Busverkehrs ist nach Ansicht des Bezirksamts jedoch nach wie vor bestenfalls ein Umweg.

Die Senatsverwaltung ist straßenverkehrsbehördlich aufgrund der Einstufung im übergeordneten Straßennetz (Kategorie IV) konkret für Havelchaussee und generell (auch im untergeordneten Straßennetz!) für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Linienführung des ÖPNV und für überörtliche Radwegeführungen zuständig. Noch liegen also alle Zuständigkeiten für die Ziele des BVV-Beschlusses in einer Hand.

Die von einigen Befürworter*innen verfolgte Strategie, die konkrete Zuständigkeit für die Havelchaussee oder zumindest des Charlottenburg-Wilmersdorfer Teils durch Entlassung aus dem übergeordneten Straßennetz auf den oder die Bezirke zu übertragen, um dann eine Maßnahme im Sinne einer überörtlichen Radführung mit erheblichen Auswirkungen auf die Linienführung auf den ÖPNV anzuordnen, wofür nach Zuständigkeitskatalog weiterhin die Zuständigkeit der Senatsverwaltung gegeben sein dürfte, leuchtet nicht ein.

Eine in der Fragestellung beschriebene Durchfahrtsperre dürfte auch unabhängig davon, ob und wann eine busverkehrsverträgliche Anordnung einer Fahrradstraße erfolgt, dem Ziel „mehr Sicherheit für den Radverkehr“ zuträglich sein. Eine solche Sperre existierte bereits in der Vergangenheit. Sie wurde 1989 von der zuständigen Senatsverwaltung angeordnet und später in einem durch den folgenden Verkehrssenator Haase persönlich öffentlichkeitswirksam inszenierten Akt wieder abgeordnet. Warum es mehr als 30 Jahre später der Senatsverwaltung nicht mehr möglich sein soll, eine solche Anordnung zu treffen und die Zuständigkeit bei den uneinheitlich positionierten Bezirken besser aufgehoben sein soll, leuchtet mir bei allem Verständnis für den hohen symbolpolitischen Gehalt der Havelchaussee nicht ein.

Ich sage zu, mich im Falle einer Anordnung der Senatsverwaltung zugunsten des Radverkehrs in der Havelchaussee persönlich um die schnellstmögliche Umsetzung zu kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger