Unsere Anfragen in der BVV

Zustand des Shakespeare-Parks

Schriftliche Anfrage, BV Gronde-Brunner/Dieke vom 29.07.2020

Beantwortung vom 11.09.2020

1. Trifft es zu, dass es sich beim Shakespeare-Platz gegenüber der Deutschen Oper um eine private Fläche handelt, die vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gepflegt wird?
Ja, es handelt sich um eine in Privateigentum stehende Fläche, die vom Bezirksamt gepflegt und gereinigt wird. Die damalige Eigentümerin hat vertraglich anerkannt, dass der Platz die Eigenschaft einer jedermann zugänglichen Platzfläche erhält.


2. Wer ist für die Instandhaltung der Beleuchtung, die Säuberung des Platzes und Pflege der Bepflanzung am Standort verantwortlich und welche Kosten entstehen dem Bezirk hierdurch?
Die öffentliche Beleuchtung ist in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, entsprechende Arbeiten werden von der Stromnetz Berlin GmbH ausgeführt. Für die Säuberung der Anlage ist der Bezirk verantwortlich. Eine Dienstleistungsfirma ist durch das Bezirksamt mit der regelmäßigen Leerung der Abfallbehälter sowie der wöchentlichen Reinigung der Platzfläche beauftragt. Hierfür wendet das Bezirksamt aktuell monatlich 396,- € zzgl. (derzeit) 16 % MWSt. auf. Das Bezirksamt ist auch für die Pflege und Reinigung der Anlage zuständig. Über die
reine Verkehrssicherung hinaus soll die gärtnerische Pflege im üblichen Standard gewährleistet werden. Der hier zu gewährleistende übliche Standard orientiert sich grundsätzlich am Servicelevel 2 (Sach- und Personalkosten: 5,41 Euro / m²) gemäß GRIS –Standardtätigkeitenkatalog.


3. Auf welcher vertraglichen Grundlage wird die Pflege der privaten Fläche durch Bezirk und/oder Senat gewährleistet (seit wann, wie lange und welche Regelungen zur Kostenübernahme und Nutzung der Fläche existieren?)?
Die unentgeltliche, dauerhafte Benutzung des Privatgrundstücks als öffentliche Fläche ist durch Vertrag vom 18.11.1969 sowie der Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Landes Berlin gesichert. Eine Kündigung des Vertrages durch den Grundstückseigentümer ist nur für den Fall zulässig, dass eine erhebliche Änderung der Nutzung des Gesamtgrundstückkomplexes eintritt. Da zwischenzeitlich die zu dem Grundstück gehörenden Gebäude in Wohneigentum umgewandelt worden sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung des Vertrages -wenn überhaupt- erst in sehr weiter Zukunft vorliegen könnten. Der Vertrag sieht im Gegenzug zu der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des Grundstücks für die Öffentlichkeit die Übernahme sämtlicher Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, zu denen auch die regelmäßige Reinigung und die gärtnerische Pflege zählen, durch das Bezirksamt vor.
 

4. Wie bewertet das Bezirksamt den momentanen Pflegezustand des Shakespeare-Platzes und die Aufenthaltsqualität, insbesondere unter den Gesichtspunkten Beleuchtung und Vermüllung, und welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht es?
Eine Anpassung der Gestaltung und eine Veränderung des Servicelevels sind nicht vorgesehen. Störungsmeldungen zur Beleuchtung können niederschwellig unter folgendem Link gemeldet werden: www.stromnetz.berlin/technik-und-innovationen/storungsmanagement/storungsmanagement-beleuchtung; Stromnetz Berlin bietet darüber hinaus auch eine Smartphone-App an. Von 12 Lichtpunkten ist mit Stand vom 8.9.2020 für einen eine Störung gemeldet, für einen weiteren ist eine Sanierung angekündigt. Es ist geplant, den Shakespeareplatz künftig durch die BSR reinigen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage für eine Verstetigung und Ausweitung des bisherigen Pilotprojekts „Reinigung ausgewählter Grünanlagen durch die BSR“ liegt inzwischen vor.


Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger