Unsere Anfragen in der BVV
Personalsituation und Bearbeitungszeiten im Amt für Soziales
Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 26.05.2025, Beantwortung am 07.07.2025
Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Wie viele Stellen (Personalstellen und VZÄ) bestehen im Amt für Soziales im Bereich der Materiellen Hilfen nach SGB XII, des Teilhabefachdienstes, der BAföG-Beantragung sowie der Sozialen Wohnhilfe seit 2019, wie viele davon waren tatsächlich besetzt (bitte auflisten nach Jahren, Abteilungen und – soweit möglich – nach den einzelnen Produkten)?
Siehe angefügte Tabelle.
2. Wie entwickelte sich der Fallzahlschlüssel der Bearbeitung der einzelnen Produkte in den oben genannten Bereichen und im gesamten Amt seit 2019 und wie waren die jeweiligen berlinweiten Vorgaben dafür (Auflistung siehe oben)?
Fachbereich 1 -Materielle Hilfen
Grundsätzlich sind die Fallzahlen seit 2019 kontinuierlich bei einem Höchststand von 1:320 in den Jahren 2022/2023 auf jetzt 1:280 gestiegen. Ein berlinweit einheitlicher Fallzahlschlüssel existierte im Jahr 2019 noch nicht. Der sogenannte Fallzahlschlüssel von 1:188 (vgl. Frage 3) wurde von den Leitern der Berliner Sozialämter errechnet, jedoch nicht von der Senatsverwaltung für Finanzen anerkannt und ist damit nicht berlinweit gültig. Ende des Jahres 2022 gab es einen neuen Anlauf, angesichts der seit Jahren steigenden Fallzahlen und der Stetigkeit krisenhafter Entwicklungen, aus den realen Fallzahlen und geschätzten Prozesszeiten Soll-Zielzahlen für die Personalausstattung der Ämter für Soziales abzuleiten. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens sollte die Ermittlung von Ziel-Aktenraten für die wichtigsten Verwaltungsprodukte der Ämter für Soziales sein. Das Vorhaben wurde langfristig und mehrstufig angelegt. Mit dem Begriff der Ziel-Aktenrate verbindet sich eine Aktenrate, die gute Qualität der Fallbearbeitung (zeitnah, rechtsfehlerfrei, ressourcenadäquat) ermöglicht. Bis zum Ende dieses Jahres soll eine Zielvereinbarung zwischen Senat und Bezirken abgeschlossen werden.
Fachbereich 2 -Amt für Ausbildungsförderung
Für das Amt für Ausbildungsförderung existiert kein Fallzahlschlüssel, welcher von Senats- oder Bundesebene vorgegeben ist. Die aktuelle Fallzahl beläuft sich auf 1:520 und wird als etwas zu hoch eingeschätzt. Da es im Land Berlin nur 3 Ämter für Ausbildungsförderung gibt, die zudem noch abweichend organisiert sind, gestaltet sich die Abstimmung über eine einheitliche Personalausstattung schwierig.
Fachbereich 4 –Soziale Wohnhilfe
Es gibt keinen Fallzahlenschlüssel bzw. keine berlinweiten Vorgaben. Die Fallzahlen im Bereich der im Jahr 2020 eingerichteten Sachbearbeitung für Hilfen nach 67 SGB XII sanken von 1:160 im Jahr 2020 auf jetzt 1:135.
Fachbereich 6 –Teilhabefachdienst Soziales
Im Zuge der Errichtung der Häuser der Teilhabe wurde für die Teilhabefachdienste Soziales seitens der Senatsverwaltung für Soziales eine Fallzahlquote von 1:170 für die Leistungskoordination und 1:88 für die Teilhabeplanung als theoretische Schätzung (sog. Arbeitshypothese) angenommen und dass in den
Bezirken für die Eingliederungshilfe vorhandene Personal entsprechend aufgestockt. Diese Fallzahlschlüssel sollten durch einen externen Dienstleister evaluiert werden, was zwar vor einigen Jahren begonnen, jedoch nicht abgeschlossen wurde. Bis Ende des Jahres soll ein Fallzahlschlüssel auch für die Teilhabefachdienste ermittelt und Teil der Zielvereinbarung zwischen Senat und Bezirken werden.
Das neue Rollenmodell wurde im Jahr 2021 im Teilhabefachdienst eingeführt, pandemiebedingt aber erst ab dem Jahr 2023 vollständig umgesetzt. Die Fallzahl liegt gegenwärtig im Bereich der Leistungskoordination bei 1:165 und der Teilhabeplanung wegen nicht besetzter Stellen bei 1:220. Insgesamt wird die Personalausstattung für den Bereich der Teilhabeplanung als nicht ausreichend beurteilt, um die rechtlichen Vorgaben erfüllen zu können.
3. Wie hoch ist der tatsächliche Personalbedarf, um den berlinweit gültigen Fallzahlschlüssel von 1:188 im Amt für Soziales zu erreichen und wie hoch wäre dieser voraussichtlich, um auch die wachsende Zahl von Sachbearbeitungen in dem Bereich zu berücksichtigen?
Fachbereich 1 -Materielle Hilfen
Zur Erreichung des Fallzahlschlüssels von 1:188 sind insgesamt 19 zusätzliche VZÄ erforderlich (Stand 01/2025).
Fachbereich 2 -Amt für Ausbildungsförderung
Der Fallzahlschlüssel von 1:188 findet hier keine Anwendung, die Bezifferung des Fehlbedarfes ist nicht möglich.
Fachbereich 4 –Soziale Wohnhilfe
Die Personalausstattung wird als ausreichend beurteilt.
Fachbereich 6 –Teilhabefachdienst Soziales
Der Fallzahlschlüssel von 1:188 findet hier keine Anwendung, die Bezifferung des Fehlbedarfes ist nicht möglich.
4. Wie viele Stellen (Personalstellen und VZÄ) sind momentan vorhanden, wie viele davon unbesetzt und wie hoch ist der aktuelle Krankenstand in den oben genannten Bereichen?
Siehe Frage 1. Eine Statistik zum aktuellen Krankenstand wird nicht geführt. Die Daten zu etwaigen Gesundheitsquoten können bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Statistikstelle Personal eingesehen werden:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/personalstatistik/artikel.13543.php
5. Wie ist die Altersentwicklung in den Bereichen seit 2019 und wie viele scheiden innerhalb der nächsten 3 Jahre aus dem Dienst?
Eine Statistik zu Altersentwicklungen innerhalb der Bereiche, rückwirkend seit 2019, wird nicht geführt. Nähere Angaben können auch hier mit Hilfe der Statistiken der Senatsverwaltung für Finanzen ermittelt werden.
Innerhalb der nächsten 3 Jahre ist prognostisch nach aktuellem Sachstand mit einem regulären, altersbedingten Abgang von insgesamt 14 Personen in den genannten Bereichen zu rechnen.
6. Ist die aktuelle Ausbildungssituation ausreichend, um die in den nächsten 3 Jahren ausscheidenden Mitarbeiter:innen adäquat zu ersetzen? Wenn Nein, wie viele fehlen ca. aus Sicht des Amtes?
Fachbereich 1 -Materielle Hilfen
Für die Laufbahn des ehemals gehobenen Dienstes gibt es keine Auszubildenden für den Bereich der Sachbearbeitung. Die Besetzung freier Stellen erfolgt daher durch Ausschreibung.
Fachbereich 2 -Amt für Ausbildungsförderung
Das Amt für Ausbildungsförderung nimmt durch das Angebot von Praktikumsstellen aktiv an dem vom Bezirksamt angebotenen Ausbildungsgang zum Verwaltungsfachangestellten teil. Die Zahl der Auszubildenden wird als ausreichend beurteilt, da die Besetzung freier Stellen überwiegend durch Ausschreibung erfolgt.
Fachbereich 4 –Soziale Wohnhilfe
Es werden regelmäßig 3 Auszubildende im Jahr im Bereich Verwaltung ausgebildet. Die meisten jedoch in der Laufbahn des ehemals mittleren Dienstes, da die Ausbildungsgänge hier angesiedelt sind. Perspektivisch ist das nicht ausreichend.
Fachbereich 6 –Teilhabefachdienst Soziales
Für die Laufbahn des ehemals gehobenen Dienstes gibt es keine Auszubildenden. Die Besetzung freier Stellen erfolgt daher durch Ausschreibung. Für die Rolle Teilhabeplanung gibt es bislang nur theoretische Planungen für ein duales Studium der Sozialen Arbeit. Im Hinblick auf das neben der formellen Qualifikation bestehende Erfordernis von praktischen Erfahrungen im Umgang mit behinderten Menschen ist dieses Angebot jedoch nicht unbedingt zur Deckung des Personalbedarfes geeignet.
7. Ich bitte um Nennung der durchschnittlichen Wartezeiten von der Antragsstellung bis zum Bescheid im Bereich der BAföG-Beantragung, Grundsicherung, Kosten der Unterkunft, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Teilhabe nach SGB IX (sofern möglich bitte um Nennung der jährlichen Zahlen seit 2019).
Fachbereich 1 -Materielle Hilfen
Bearbeitungszeiten werden nicht gesondert erfasst, weshalb für den Bereich der Grundsicherung und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch keine konkreten Zeiten mitgeteilt werden können.
Fachbereich 2 -Amt für Ausbildungsförderung
Die durchschnittliche Wartezeit von der Antragstellung bis zum Bescheid liegt im Bereich der Schüler-Förderung bei ca. 15 Wochen, im Bereich der Förderung für Schüler und Studenten in Italien, San Marino und Vatikanstadt bei ca. 5 Monaten.
Fachbereich 4 –Soziale Wohnhilfe
Derzeit liegen die Bearbeitungszeiten bei durchschnittlich 2 Monaten. Statistiken wurden in der Vergangenheit dazu nicht geführt.
Fachbereich 6 –Teilhabefachdienst Soziales
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit berücksichtigt stark die Umstände des Einzelfalles. So werden Anträge von akut in einer Klinik befindlichen Personen durchschnittlich innerhalb höchstens eines Monats bearbeitet. Da keine statistische Erfassung erfolgt, wird die übliche Bearbeitungszeit mit durchschnittlich 3 Monaten geschätzt.
8. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt in den vergangenen 5 Jahren ergriffen, um den Fallzahlschlüssel zu reduzieren und die Mitarbeiter:innen zu entlasten?
Fachbereich 1 -Materielle Hilfen/ Fachbereich 2 -Amt für Ausbildungsförderung / Fachbereich 6 –Teilhabefachdienst Soziales
Das Bezirksamt konnte mangels finanzieller Gestaltungsräume bis auf die wiederholte Forderung nach einer adäquaten Personalausstattung gegenüber den Senatsverwaltungen keine konkreten Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu verringern.
Fachbereich 4 –Soziale Wohnhilfe
Wegen der ausreichenden Personalausstattung waren keine Maßnahmen erforderlich.
9. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für eine Aufstockung des Personals unter Berücksichtigung der laufenden Haushaltsaufstellung? Welche Unterstützung erfährt das Bezirksamt hierzu von der Senatsverwaltung
Der Fachbereich 1 erhält eine VzÄ für die Sachbearbeitung in einer Leistungsstelle materielle Hilfen und der Fachbereich 4 eine VzÄ für die Sachbearbeitung Wohnheimplatzvergabe.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung verweist auf den laufenden Prozess zur Stellenbemessung im Rahmen der Erarbeitung der Zielvereinbarung für die Ämter für Soziales. Die Ergebnisse werden jedoch erst zu einem Zeitpunkt vorliegen, wo die Beratungen zum Haushalt 2026/2027 abgeschlossen sein werden beziehungsweise der Beschluss über den Landeshaushalt getroffen sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
Abteilung Bürgerdienste und Soziales
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