Unsere Anfragen in der BVV
Reinigungssituation an den Schulen im Bezirk
Schrifftliche Anfrage BV Zetsche vom 26.06.2024, Ântwort vom 25.07.2024
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. In welchen Intervallen wird an den Schulen in welchem Umfang gereinigt?
Der Reinigungsumfang ist grundsätzlich bei allen Schulen einheitlich. Es können sich aber aufgrund von konkreten Besonderheiten, die z.B. in den baulichen Gegebenheiten oder der spezifischen Nutzung begründet sind, geringfügige Unterschiede ergeben.
Grundsätzlich lassen sich die tägliche Reinigung (5x je Woche) und die zweitägliche Reinigung (2,5x je Woche) in allen Schulen unterscheiden.
2. Was genau wird wie geputzt (Bitte um Bereitstellung einer Leistungsübersicht)?
3. Werden die sanitären Anlagen verlässlich mindestens einmal täglich an allen Schulen im Bezirk gereinigt? Wenn nein, an welchen Schulen kann dies warum nicht gewährleistet werden und wie oft erfolgt stattdessen eine Reinigung in welchem Umfang?
Zu 2 und 3:
Die tägliche Reinigung umfasst v.a. die Nassräume (Toiletten, Duschen), Küchen und Speiseräume, Gemeinschafts-/Gruppenräume, Sporthallen und Umkleiden sowie stark beanspruchte Verkehrsflächen (Flure und Treppenhäuser).
Die Reinigung jeden zweiten Tag (immer abwechselnd 2x je Woche/3x je Woche) umfasst i.d.R. die Klassenräume und Büros/Lehrerzimmer/Sekretariate sowie die weiteren Verkehrsflächen.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die zweitägliche Reinigung grundsätzlich auf tägliche Reinigung umgestellt. Mit der Neuausschreibung der Reinigungsverträge wird jetzt der Reinigungsumfang wieder auf das Vor-Corona-Niveau zurückgeführt. Bei den meisten Einrichtungen ist dies zum 01.05.2024 bzw. zum 01.06.2024 erfolgt. Bei den restlichen Einrichtungen wird dies zum 01.12.2024 umgesetzt.
Eine Bereitstellung der aktuell gültigen Dienstleitungsverträge über die Reinigung an Schulen im Bezirk kann aufgrund der Vertraulichkeit der Daten sowie aus Gründen des Wettbewerbsschutzes nicht erfolgen. Zur Verfügung gestellt werden können ein Musterreinigungsvertrag sowie die ergänzenden Leistungsbeschreibungen. Diese finden Sie beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT