Unsere Anfragen in der BVV

Situation geflüchteter Schüler:innen im Bezirk

IntegrationKinder, Jugend und Familie

Schriftliche Anfrage BV Zetsche vom 20.02.2023, Antwort vom 12.05.2023

 

Sehr geehrter Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind im Zeitraum 01.01.2022 – 15.02.2023 im Bezirk schulpflichtig, wie viele davon haben einen Schulplatz erhalten, wie viele befanden/befinden sich wie lange auf bezirklichen Wartelisten (bitte aufschlüsseln nach Monaten und Schulform)?

Die erbetenen Zahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten tabellarischen Anlage 1. (siehe unten)

Zu Wartezeiten werden keine Daten erhoben.

2. Wie viele schulpflichtige geflüchtete Kinder und Jugendliche haben einen Schulplatz erhalten, bzw. befanden sich wie lange auf bezirklichen Wartelisten (aufgeschlüsselt nach Schulart und Herkunftsland)? Wie viele dieser Kinder waren/sind unbegleitete, minderjährige Geflüchtete (bitte aufschlüsseln nach Monaten sowie nach Herkunftsland)?

Die erbetenen Zahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten tabellarischen Anlage 1. (siehe unten)

Zu Wartezeiten werden keine Daten erhoben.

3. Wie viele von den schulpflichtigen geflüchteten Kindern wurden in Willkommensklassen aufgenommen? Wie viele von ihnen wurden sofort in reguläre Klassen aufgenommen (aufgeschlüsselt nach Schulform, Herkunftsland)?

Die erbetenen Zahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten tabellarischen Anlage 1. (siehe unten)

Zu Wartezeiten werden keine Daten erhoben.

4. Hat das Bezirksamt Kenntnis über die durchschnittliche Dauer bis unbegleitete, minderjährige Geflüchtete nach dem Ankommen einen Schulplatz im Bezirk zugewiesen bekommen?

Hierzu werden keine Daten erfasst.

5. Unter welchen Voraussetzungen werden geflüchtete Kinder in Willkommensklassen unterrichtet, wann in regulären Klassen und wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer von Schüler:innen in Willkommensklassen im Bezirk, bis sie in eine reguläre Klasse integriert werden?

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Willkommensklasse sind laut dem „Leitfaden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“:

  • kürzlich erfolgter Zuzug aus dem Ausland,
  • fehlende oder unzureichende Deutschkenntnisse.

Wenn die Deutschkenntnisse (laut letztem Lernstandsbericht der Willkommensklasse oder laut Testung in der Koordinierungsstelle) B1 sind, kann und soll das Kind in eine Regelklasse aufgenommen werden, wobei im Grundschulbereich auch schon A2 dafür ausreicht.

6. Wie viele Willkommensklassen mit wie vielen Schüler:innen gibt es gegenüber regulären Klassen im Bezirk (bitte aufschlüsseln nach Jahrgängen)? Wie groß sind die Willkommensklassen im Durchschnitt und aus wie vielen verschiedenen Herkunftsländern stammen die Schüler:innen?

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es zurzeit

  • 48 Willkommensklassen an Grundschulen
  • 16 Willkommensklassen an Gymnasien
  • 14 Willkommensklassen an Integrierten Sekundarschulen

Im Durchschnitt sind die Willkommensklassen mit 15 Schüler:innen belegt. Über die Belegung der Klassen nach Herkunftsländern wird keine Statistik geführt.

7. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Kapazitäten zur Integration von geflüchteten Kindern in Schulen im Bezirk zu erhöhen?

Das Schul- und Sportamt ist in regelmäßigem Austausch mit den Schulleiter:innen, um zusätzliche geeignete Räumlichkeiten für Willkommensklassen festzulegen.

Die regionale Schulaufsicht führt in regelmäßigen Abständen Castings zur Lehrkräftegewinnung durch. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass Lehrkräfte von Willkommensklassen kurzfristig kündigen und es herausfordernd ist, neue und auch zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen.

8.Wie vielen Geflüchteten ab 16 Jahren konnte in den vergangenen 6 Monaten ein Schulplatz in einer Willkommensklasse oder regulären Klassen in einem Oberstufenzentrum oder Gymnasium zugewiesen werden, wie vielen nicht (bitte begründen, warum kein Platz vergeben werden konnte)?

SuS ab 16 Jahren gehen an ein OSZ - hierfür ist die regionale Schulaufsicht nicht zuständig. Somit können hierzu keine Zahlen aufgeliefert werden.

9. Sofern hier Jugendliche ohne Schulplatz blieben, stimmt das Bezirksamt der Aussage zu, dass hier ein Verstoß gegen das Berliner Schulgesetz §42a vorliegt, wonach die Schulplicht nicht am Alter, sondern an den Jahren des tatsächlichen Schulbesuchs festgemacht wird?

Der Kernaussage wird zugestimmt.

10. Wie viele geflüchtete Jugendliche blieben seit 01.01.2022 im Bezirk ohne Schulabschluss?

Hierzu liegen derzeit keine Zahlen vor.

11. Wie läuft die Abstimmung zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt bei der Zuweisung von Schulplätzen für geflüchtete Kinder und Jugendliche?

In enger Abstimmung werden in der Koordinierungsstelle (je ein:e Mitarbeiter:in der SenBJF und des Schulamts) Schulplätze zugewiesen.

12. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, wie viele schulpflichtige, geflüchtete Schüler:innen seit 01.01.2022 von Privatschulen übernommen wurden und wenn ja, von welchen?

Die Frage ist mit der tabellarischen Anlage beantwortet. (siehe unten)

Bei der Privatschule handelt es sich um die 04P46 (Hasenschule).

13. Wie viele aus der Ukraine geflüchtete, schulpflichtige Kinder im Bezirk nutzen weiterhin digitale Unterrichtsangebote aus ihrem Herkunftsland (sowohl auf Wartelisten als auch in regulärer Beschulung)?

Hierzu werden beim Schulamt keine Daten erfasst.

14. Wie viele Lehrkräfte mit Lehramtsabschlüssen aus dem Ausland werden im Bezirk beschäftigt (angestellt oder mit Honorarverträgen, bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland)?

Lehrkräfte mit Abschluss aus dem Ausland müssen einen Anerkennungslehrgang durchlaufen und können erst dann eingestellt werden. Ggf. besteht die Möglichkeit der befristeten Einstellung über die Personalkostenbudgetierung, welches die Schulen führen.

Hierzu liegen keine Zahlen vor.

15. Wie bewertet das Bezirksamt das Positionspapier der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration vom 14. Februar 2023? In welcher Form hat sich der Bezirk an der Erarbeitung des Papiers beteiligt?

Das Schul- und Sportamt war bei der Erarbeitung des Positionspapiers der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration nicht mit einbezogen worden. Grundsätzlich stehen wir vor einer großen und herausfordernden Aufgabe, um den geflüchteten Schüler:innen adäquate Beschulung und Integration zu ermöglichen. Es müssen alle Möglichkeiten mitgeprüft werden, die eine flexible räumliche und zeitliche Beschulung und Integration ermöglichen.

16. Im Positionspapier wird ein interdisziplinärer Bildungsgipfel mit „relevanten Teilnehmer:innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft“ gefordert. In welcher Form unterstützt das Bezirksamt diese Forderung?

Ein gemeinsamer Austausch mit allen wichtigen Akteur:innen wird vom Bezirksamt als sinnvoll erachtet und das Bezirksamt ist bereit, hier auch mit Expertise zur Seite zu stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 

Anlage

 

Anmeldungen

erhaltener Schulplatz

Warteliste

 

Schulpflichtig

schulpflichtig

schulpflichtig

Regelklasse

Willkommensklasse

 

 

 

umG*

nicht umG*

 

 

 

Grundschule

649

0

649

93

542

14

Integrierte Sekundarschule

209

11

198

3

115

91

Gymnasium

185

1

184

36

149

0

Privatschule

108

0

108

42

66

0

 

1151

12

1139

174

872

105

*umG: unbegleitete minderjährige Geflüchtete