Unsere Anfragen in der BVV

Stellenausstattung und Stellenbedarfe im Wohnungsamt

Annetta Juckel

Mündliche Anfrage BV Juckel BVV am 17.07.2025

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

1. Wie ist das Wohnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf in den Bereichen Wohngeld, Zweckentfremdung und Mietwucher personell ausgestattet (bitte aufgeschlüsselt angeben), wie viele der Stellen sind tatsächlich besetzt und wie viele befinden sich derzeit in Ausschreibung (bitte Angabe in Anzahl der Beschäftigten und Vollzeitäquivalenten)?

Für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Zweckentfremdung) stehen mit Stichtag vom 01.07.2025 insgesamt 37,08 Stellenanteile (StA) zur Verfügung, hiervon sind 35,36 besetzt. Für die Ahndung und Verfolgung von Verstößen nach § 5 WiStrG (Mietwucher) stehen derzeit noch keine personellen Ressourcen zur Verfügung.

Da es derzeit keine vakanten Stellen (anteilige Stellen aus Teilzeitbeschäftigung können nicht genutzt werden) im FB Wohnen gibt, befinden sich auch keine Stellen in laufenden Stellenbesetzungsverfahren.

Bereich

Stellenanteile (StA)

Besetzung Stelle

FB Wohnen

Zweckentfremdung (inkl. Gruppenleitung)

12,0

10,63

FB Wohnen

Wohngeld (inkl. Fachbereichs- und Gruppenleitung)

25,08

24,73

Sofern die Stellen in den Bereichen Wohngeld, Zweckentfremdung und Wohnberechtigungsschein besetzt sind, sind diese derzeit auskömmlich.

Um den neuen Bereich „Mietwucher“ hinreichend bearbeiten zu können, bedarf es mindestens zwei zusätzlicher Stellen (VZÄ).

2. Wie müssten die Bereiche für Wohngeld, Zweckentfremdung und Mietwucher aus Sicht des Bezirksamts jeweils personell ausgestattet sein, damit die Bedarfe der im Bezirk lebenden Menschen angemessen gedeckt sowie die Mitarbeiter:innen vor Überlastung geschützt wären und welcher zusätzliche Bedarf an Stellen wird/wurde beim Senat gemeldet?

Für den Stellenplan des Doppelhaushaltes 2026/2027 wurden von der Abteilung Bürgerdienste und Soziales anlässlich des Bedarfs des Fachbereich Wohnen zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) als Bedarf gemeldet.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird hiervon voraussichtlich eine VZÄ eingerichtet und besetzt werden können, welche u. a. mit der Ahndung und Verfolgung von Verstößen nach § 5 WiStrG (Mietwucher) betraut sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz