Unsere Anfragen in der BVV

Überprüfung des Milieuschutzgebiets Klausenerplatz

Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner zur BVV am 27.06.2024

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1) Wie viel Geld aus dem Bezirkshaushalt ist konkret für die Untersuchung des Milieuschutzgebietes Klausenerplatz eingeplant und stehen diese Mittel trotz laufender Haushaltssperre uneingeschränkt zur Verfügung?

Im Bezirksdoppelhaushaltsplan Charlottenburg-Wilmersdorf 2024/2025 sind bei dem hierfür vorgesehenen Dienstleistungstitel insgesamt 250.000 € veranschlagt. Aus diesem Haushaltstitel wird u.a. die Beauftragung von erhaltungsrechtlichen Untersuchungen beauftragt. Von der Haushaltssperre ausgenommen ist die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und rechtlicher Verpflichtungen. Da bestehende soziale Erhaltungsverordnungen gemäß der Rechtsprechung i.d.R. alle 5-7 Jahre turnusmäßig überprüft werden müssen, hat der Bezirk hier eine rechtliche Verpflichtung, das Gebiet nachzuuntersuchen. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass die Grundstückseigentümer durch das Fortbestehen der Verordnung belastet würden, ggf. ohne dass die Anwendungsvoraussetzungen für eine solche Verordnung noch vorlägen.

2) Welche weiteren Milieuschutzgebiete werden in den kommenden Jahren wann überprüft werden müssen und wie viel Geld steht dafür im Haushalt jeweils zur Verfügung?

Im Jahr 2025 stehen Nachuntersuchungen für folgende Gebiete an: „Gierkeplatz“, „Mierendorff-Insel“, „Jungfernheide“, „Karl-August-Platz“, „Alt-Lietzow“ und „Richard-Wagner-Straße“. Eine genaue Terminschiene hierfür gibt es noch nicht. Möglicherweise werden die Gebiete sukzessive bis 2027 nachuntersucht, um den Bezirkshaushalt zu entlasten. Rechtlich ist dies kein Problem, da es kein genaues „Ablaufdatum“ für soziale Erhaltungsverordnungen gibt, sondern diese nur alle 5-7 Jahre überprüft werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Brzezinski
Bezirksstadtrat