Unsere Anfragen in der BVV
Unterbringung von Familien und Einelternfamilien mit Kindern und Säuglingen in ASOG-Unterkünften
Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 29.04.2025, Beantwortung am 18.06.2025
Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Wie viele ASOG-Unterkünfte werden insgesamt im Bezirk betrieben? Wie viele sind gemeinnützig organisiert und wie viele privatwirtschaftlich und wie viele Plätze werden jeweils bereitgestellt?
Es gibt derzeit 63 ASOG-Unterkünfte im Bezirk. Siehe Anlage.
2. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer in ASOG-Unterkünften?
Die Verweildauer beträgt im Durchschnitt 1,5 Jahre.
3. Welche Unterkünfte in welcher Trägerschaft stehen im Bezirk Familien zur Verfügung, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind?
Siehe Anlage.
4. Wie groß sind die jeweiligen Kapazitäten, inklusive Plätzen für Kinder?
Siehe Anlage.
5. Welche besonders schutzbedürftigen Personengruppen (alleinstehende Frauen, gewaltbetroffene Frauen, LGBTQ+, Paare mit Kindern, Einelternfamilien etc.) werden den jeweiligen Unterkünften vorzugsweise oder ausschließlich zugewiesen?
Siehe Anlage.
6. Wie viele barrierefreie Plätze stehen in den ASOG-Unterkünften im Bezirk zur Verfügung? Sind Engpässe bekannt?
Aktuell stehen ca. 100 barrierefreie Plätze zur Verfügung. Zudem wird gerade ein Wohnheim mit weiteren 18 Plätzen aufgestockt. Danach sind aus heutiger Sicht keine Engpässe bekannt.
7. Wie viele Plätze stehen dem Bezirk zur Unterbringung von wohnungslosen im geschützten Marktsegment zur Verfügung?
Es gibt kein festes Kontingent im Geschützten Marksegment in Berlin. Es stehen insgesamt pro Jahr 1.350 Wohnungen berlinweit zur Verfügung, davon 1.100 Einzimmerwohnungen und 250 an Zwei- und Mehrpersonenhaushalte. Im Schnitt bekommt jeder Bezirk 1/12 angeboten.
8. Existieren landeseigene Notunterkünfte für Familien im Bezirk? Welche Kapazitäten haben sie? Welche Stellen entscheiden unter Heranziehung welcher Kriterien über eine Unterbringung einer Familie in einer solchen Unterkunft oder in einer ASOG-Unterkunft?
Landeseigene Wohnheime betreibt nur das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) als
Geflüchtetenunterkünfte.
9. Wie viele wohnungslose Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind in ASOG-Unterkünften untergebracht? Welchen Aufenthaltstitel haben diese? Bitte aufschlüsseln. Wie viele davon haben eine EU-Staatsangehörigkeit? Wie viele davon sind anerkannte/statusgewandelte Geflüchtete?
Unter den gesamten Untergebrachten befinden sich derzeit 20 % Deutsche, 14 % sonstige EU-Bürger*innen, Drittstaatler betragen 66 %.
10. Wie viele Kinder leben im Bezirk in ASOG-Unterkünften? (bitte aufschlüsseln nach Alterskohorten 0-2, 3-5, 6-12, 13-17 Jahre o.ä.)
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.
11. Wie viele Kinder pro Familie/ Einelternfamilie leben im Bezirk durchschnittlich in ASOG-Unterkünften?
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.
12. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer von Familien/Einelternfamilien mit Kindern in ASOG-Unterkünften?
Die Verweildauer beträgt im Durchschnitt 1,5 Jahre.
13. Wie sind die Räumlichkeiten für Familien in ASOG-Unterkünften bemessen? Sind Problemanzeigen über zu geringen Wohnraum bekannt?
Die Mindestquadratmeterzahl pro Zimmer bei der Unterbringung sich fremder Personen beträgt für ein Einzelzimmer 9 m², Doppelzimmer 15 m², Dreibettzimmer 22 m², Vierbettzimmer 28 m².
Die Mindestquadratmeterzahl pro Zimmer bei der Unterbringung von Familien beträgt 7 m² Mindestwohnfläche pro Person jeden Alters.
Bei der Berechnung der Wohnfläche bleiben die Nebenräume und -flächen (z. B. Toiletten, Küchen, Gemeinschaftsräume, Waschräume) unberücksichtigt. Die Flächen sind ausreichend.
14. Sind Problemlagen bekannt, die das enge Zusammenleben von Familien und anderen ASOG-Bewohnenden in einer gemeinsamen Unterkunft mit sich bringt?
Da bei alleinlebenden psychisch auffälligen oder suchtabhängigen Personen ein auffälligeres Verhalten auftreten kann, werden die Unterkünfte in der Regel getrennt. Familien werden nur in Familienunterkünften untergebracht.
15. Welche Stellen vermitteln von Wohnungslosigkeit bedrohte oder wohnungslose Familie im Bezirk in eigene Wohnungen? (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsnothilfe, Sozialarbeit, individuelle Suche etc.)
In der Regel vermittelt nur die Soziale Wohnhilfe in Wohnraum, hinzu kommen die Wohnraumlotsen der Träger Schildkröte und agens Arbeitsmarktservice gGmbH. Die individuelle Suche wird nicht statistisch festgehalten.
16. Werden von Wohnungslosigkeit bedrohte oder wohnungslose Familien/Einelternfamilien im Bezirk in Bezug auf andere Wohnungslose prioritär in Wohnraum vermittelt? Inwiefern greift das Projekt „Housing First“ für Familien/Einelternfamilien?
Eine prioritäre Vermittlung ist nicht möglich, zumal das Geschützte Marktsegment hauptsächlich Einzimmerwohnungen anbietet. Housing First für Familien steht derzeit nicht zur Verfügung.
17. Wie viele der bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen wiedervermieteten Wohnungen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an besondere Bedarfsgruppen vermietet? (bitte aufschlüsseln nach Bedarfsgruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien)
In den jeweiligen Jahren wurden entsprechende Wohnungen vermittelt:
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzelpersonen | 41 | 59 | 60 | 48 | 64 |
Familien | 6 | 10 | 5 | 7 | 5 |
insgesamt | 47 | 69 | 65 | 55 | 69 |
18. Wie viele der Neubauwohnungen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an besondere Bedarfsgruppen vermietet? (bitte aufschlüsseln nach Bedarfsgruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien)
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor.
19. Wie viele Wohnungen wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils im geschützten Marktsegment vermietet (bitte aufschlüsseln nach Berechtigtengruppen, insbesondere Familien mit Kindern/Einelternfamilien)
In den jeweiligen Jahren wurden entsprechende Wohnungen vermittelt:
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzelpersonen | 41 | 59 | 60 | 48 | 64 |
Familien | 6 | 10 | 5 | 7 | 5 |
insgesamt | 47 | 69 | 65 | 55 | 69 |
20. Wie bewertet der Bezirk die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung, insbesondere im Hinblick auf damit verbundene Unterbringung entsprechend der Bedarfe der Menschen?
Bisher hat die gesamtstädtische Unterbringung in der praktischen Umsetzung noch nicht begonnen, es kann erst danach eine Einschätzung stattfinden.
21. War der Bezirk bei der Planung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von wohnungslosen Menschen einbezogen?
Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe war in den Gremien beteiligt, jedoch sind die Entscheidungen zum Umsetzung, Verortung bei LAF etc. auf Landesebene getroffen worden. Charlottenburg-Wilmersdorf war ein Pilotbezirk für die Fachanwendung der Gesamtstädtischen Unterbringung. Der Prozess hat sich so lange hingezogen, dass der Bezirk inzwischen eine Reihe neuer Wohnheime eröffnen musste, was zur Entspannung der Unterbringungssituation deutlich beigetragen hat.
Gut ausgebaute Familienunterkünfte im Bezirk mit Sozialbetreuung und ohne haben freie Kapazitäten.
22. Wie viele Familien mit Kindern /Einelternfamilien wurden im Jahr 2024 über die sogenannte Erprobungsklausel nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der AV-Wohnen in eine Wohnung vermittelt? Wie viele wurden bisher im Jahr 2025 vermittelt?
Es wurden im Jahr 2024 18 und in 2025 2 Familien über die Erprobungsklausel vermittelt.
23. Wie trägt der Bezirk dazu bei, die Vermittlung über die sogenannte Erprobungsklausel bei der sozialen Wohnhilfe bzw. der Fachstellen Soziale Wohnhilfe, den ASOG-Unterkünften und den Betroffenen bekannter zu machen?
Da jede wohnungslose Person/Familie regelmäßig bei den Verlängerungen sozialpädagogische beraten werden, wird auch jeder/ jede Familie regelmäßig zur Erprobungsklausel beraten.
24. Inwiefern sind ASOG-Unterkünfte mit Sozialarbeiter*innen ausgestattet? Wie viele ASOG-Unterkünfte im Bezirk bieten soziale Arbeit mit entsprechend fachlich qualifiziertem Personal an und wie viele haben kein Angebot der sozialen Arbeit?
Siehe Anlage.
25. Gibt es Fachkräfte in ASOG-Unterkünften, die sich mit den Belangen von Kindern und Jugendlichen befassen? Wenn ja, in wie vielen Unterkünften?
Siehe Anlage.
26. In wie vielen ASOG-Unterkünften vermitteln Sozialarbeiter*innen formal und/oder faktisch Familien/ Einelternfamilien mit Kindern in Wohnungen, in Kitas und Schulen und in die örtliche medizinische Infrastruktur?
Siehe Anlage. Dieses ist Teil der Aufgaben der Sozialarbeitenden in den Einrichtungen.
27. Inwieweit wenden sich die ASOG-Unterkünfte an andere Stellen, wenn in den Unterkünften schwangere Frauen untergebracht werden?
Sofern bekannt werden schwangere nur in Einrichtungen vermittelt, wo es eine entsprechende sozialpädagogische Unterstützung gibt.
28. Inwiefern werden die Babylots*innen in den Entbindungsklinken tätig, wenn eine weitere Unterbringung der entbundenen Frau und ihres Kindes in einer ASOG-Unterkunft absehbar ist?
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Kenntnisse vor.
29. Erfolgen die Hausbesuche nach Geburt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) im Bezirk flächendeckend? Ist ein solcher Besuch bei Unterbringung in einer ASOG-Unterkunft zwingend?
Ja, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) bietet flächendeckend in Charlottenburg-Wilmersdorf Hausbesuche an, auch in den Einrichtungen. Dieses Angebot ist allerdings präventiv und freiwillig, das heißt, dass die Familien den Hausbesuch annehmen können, sie aber nicht dazu verpflichtet sind.
Erst nach der Erstellung der Geburtsurkunde, erhält der KJGD eine Meldung über die Geburt des Kindes. In den Unterkünften dauert es durchschnittlich länger, bis die Geburtsurkunde ausgestellt ist und der KJGD informiert wird.
Nach Eingang der Meldung wird, per Post eine Einladung zum Hausbesuch versandt.
30. Wie kooperieren Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdungen in ASOG-Unterkünften? Falls konkrete Handlungsanweisungen, Rundschreiben, Kooperationsvereinbarungen oder Vorschriften auf Bezirksebene existieren, fügen Sie diese der Beantwortung bei.
Die Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt wird in der AV-Kinderschutz gefordert und ist im Bezirk mit Hilfe eines Kooperationsvertrages geregelt. Die Abläufe erfolgen unabhängig von der jeweiligen Unterbringung des Kindes.
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Sozialamt und Gesundheitsamt ist in der AV Kinderschutz JugGesSoz geregelt.
31. Welche Verfahrensvereinbarung zwischen Jugendamt und Sozialamt, die die Meldung des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung in einer ASOG-Unterkunft zum Gegenstand hat, gibt es im Bezirk und wie wird sie praktisch umgesetzt?
Zwischen Jugendamt und Sozialamt besteht keine spezifische Vereinbarung bezüglich Kinderschutzmeldungen aus ASOG-Unterkünften.
32. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung in ASOG-Unterkünften wurden im Bezirk in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an das Jugendamt gemeldet und durch wen? In wie vielen Fällen wurde das Jugendamt in welcher Weise tätig?
Alle Kindeswohlgefährdungen von 2020 - 2024 wurden von den zuständigen Mitarbeitern*
innen im Gesundheitsamt an das Jugendamt gemeldet. Die Zahl der Fälle in den ASOG-Unterkünften wird nicht gesondert erfasst.
Kindeswohlgefährdungen in ASOG-Unterkünften werden im Jugendamt ebenfalls nicht separat statistisch erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
Abteilung Jugend und Gesundheit
Dateien
- Anhang: Liste der ASOG-Unterkünfte
PDF-Datei (666 KB)
