Unsere Anfragen in der BVV

Vergabemindestlohn im Bezirk

Mündliche Anfrage BV Zetsche vom 17.03.2022, Antwort vom 31.03.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher,
sehr geehrte Frau Zetsche,


die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:


1. Wird bei Verträgen des Bezirksamts mit Drittanbieter:innen der Vergabemindestlohn nur bei Abschluss neuer Verträge oder auch bei Vertragsverlängerungen gezahlt?

Die Vorschriften zum sog. „Vergabemindestlohn“, also dem gesetzlichen Mindestlohn in der Verankerung in den Vergabeunterlagen, werden vollumfänglich beachtet. Bei allen Verträgen für Liefer- und Dienstleistungen wird der zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn neuer Vertragsbestandteil und die Vergütungen entsprechend der Mehrkosten angepasst. (Rahmen-)Verträge der bauenden Fachbereiche waren davon noch nicht betroffen, weil bisher der tarifliche Mindestlohn den gesetzlichen Mindestlohn überstieg.


2. Wie viele Personen bekommen bei Verträgen des Bezirksamts bereits Vergabemindestlohn gezahlt und falls kein Mindestlohn bei Vertragsverlängerung gezahlt wird, wie viele Personen sind betroffen und wie bewertet das Bezirksamt dies?

Diese Frage übersteigt in einem hohen Maß den Umfang einer Mündlichen Anfrage. Um zu einem beliebigen Stichtag die genaue Anzahl derjenigen Personen, die Mindestlohn erhalten, herauszufinden, wäre eine mehrwöchige Sichtung und Einzelfallprüfung aller laufenden Verträge notwendig. In einigen Bereichen würde dies faktisch ins Leere laufen, weil die Anzahl der Personen zur Erbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung nicht festgeschrieben ist, sondern nur, dass die Auftragnehmenden Mindestlohn zahlen müssen. Mit der Einführung des Landesmindestlohngesetzes im Dezember 2013 im Land Berlin wurden die Vergabeunterlagen um eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten ergänzt. Diese ist in allen Ausschreibungen fester Vertragsbestandteil. Die Regelungen wurden nach den beschlossenen Anhebungen des Mindestlohnes im Land Berlin bzw. auf Bundesebene jeweils fortgeschrieben und angepasst. Nach Kenntnis des Bezirksamts gibt es keine laufenden Verträge mehr vor dieser Zeit. Eine Statistik, wie viele Personen vom Mindestlohn profitieren, wird nicht geführt.


Mit freundlichen Grüßen
Bauch