Keine Kürzungen bei den Rücklagen der Schulen!

Ende November wurde über den Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf bekannt, dass das Bezirksamt die von den Schulen für Sach- und Lehrmittel sowie bauliche Unterhaltungsmaßnahmen gebildeten Rücklagen in ihren Schuletats zum Jahresende streichen will. Die Linksfraktion der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf fordert in einem aktuellen Antrag die zuständige Stadträtin Schmidt-Schmelz (SPD) auf, die Streichungen der Rücklagen sofort zurückzunehmen und sich an das Schulgesetz zu halten.

Ihr Handeln begründet die Stadträtin mit Weisungen der Senatsfinanzverwaltung. Ein Schreiben der Senatsverwaltungen für Bildung und Finanzen stellt jedoch klar, dass dieser Eingriff in die Rücklagen der Schulen dem Berliner Schulgesetz §7 (6) widerspricht. Sie dürfen ausdrücklich die vom Bezirk bereitgestellten Mittel eigenverantwortlich bewirtschaften. Rücklagen dürften durch den Bezirk nicht in den allgemeinen Haushalt vereinnahmt werden.

Anne Zetsche, schulpolitische Sprecherin der Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf: „Wir beobachten ungläubig, dass die Schulstadträtin ohne Not versucht, den ohnehin belasteten Schulen ihre benötigten Rücklagen zusammenzustreichen. Denn diese müssen unter den ohnehin schlechten Grundbedingungen zudem die Folgen der Coronapandemie bewältigen und mehr geflüchtete Kinder integrieren – und das in zu kleinen und zum Teil maroden Gebäuden mit viel zu wenig Personal.

Wir empfinden das Vorgehen der Stadträtin als dreist, Mittelempfänger:innen gegeneinander auszuspielen, wenn sie suggeriert, dass für den Erhalt der Rücklagen an anderen Stellen gespart werden müsste. Mit unserem Antrag in der BVV am Donnerstag fordern wir die Stadträtin auf, die Rücklagen der letzten Jahre – einschließlich der Haushaltsjahre 2020/21 – den Schulen uneingeschränkt zur Verfügung stellen.“