Arbeit & Wirtschaft
Prekäre Beschäftigung ist auch in unserem Bezirk ein Problem und betrifft nicht nur Bereiche wie die Gastronomie oder Tourismusbranche, sondern auch Beschäftigte von öffentlich beauftragten Unternehmen, wie das Reinigungspersonal im Bezirksamt oder an Schulen. Wir unterstützen deshalb die Initiative „Schule in Not“, die sich in Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgreich für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung eingesetzt hat. Wir wollen, dass das Bezirksamt ein vorbildlicher Arbeitgeber wird – in allen Bereichen. Wir fordern deshalb ein bezirkliches Personalentwicklungskonzept ein, welches die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber:in verbessert und die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit der Bezirksverwaltung sicherstellt. Kleine Gewerbetreibende leiden besonders unter den Herausforderungen der Corona-Pandemie sowie unter steigenden Gewerbemieten. Wir setzen uns deshalb für mehr Unterstützung durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung ein.
Unsere Initiativen zu Arbeit & Wirtschaft:
Diskriminierende Bezahlkarte noch vor flächendeckender Einführung vor dem Aus?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit PRO ASYL in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hamburg ein erstes Urteil gegen die 50€ Bargeld-Beschränkung der Bezahlkarte erwirkt. Die Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt dieses Urteil und sieht sich in ihrer Forderung, dass Berlin aus dem Verfahren der Ampel zur deutschlandweiten Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete aussteigt, bestätigt.
Frederike-Sophie Gronde-Brunner, Ko-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Integration und Partizipation der Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Das Urteil des Sozialgerichts Hamburg stellt einen ersten Dämpfer für die diskriminierende Bezahlkarte dar und erteilt der pauschalen Bargeldobergrenze eine Absage. Unsere Forderung aus der BVV hat weiterhin Bestand: Grundrechte gelten in diesem Land für alle Menschen, auch für Schutzsuchende. Geflüchtete mit einer Bezahlkarte und einem pauschalen, viel zu niedrig angesetzten Bargeldbetrag abzuspeisen, ist Diskriminierung. Hier werden Menschen gegeneinander ausgespielt, die sowieso schon am Existenzminimum leben. Niemand, der auf Sozialleistungen und Unterstützung angewiesen ist, darf schlechter gestellt werden, indem die soziale Teilhabe durch max. 50 Euro Bargeld noch mehr erschwert wird, als mit Bürgergeld, Mindestsicherung und Co ohnehin schon. Die Bezahlkarte ist restriktives Mittel zur Ausgrenzung von bestimmten Menschengruppen und gehört, ohne wenn und aber, abgeschafft.“