Bildung, Kultur & Sport

Bildung, Kultur und Sport ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und müssen für alle Einwohner:innen des Bezirks gleichermaßen möglichst kostengünstig zur Verfügung stehen. Im gesamten Bezirk braucht es mehr Freiflächen für unkommerzielle Kunst und Kultur, sowie bezahlbaren Raum für Ateliers, Lager oder Proben für Künstler:innen. Charlottenburg-Wilmersdorf hinkt bezüglich seiner vorhandenen Bibliotheksflächen und deren Ausstattung gewaltig hinterher. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bezirksbibliotheken zu einem Ort der Bildungsgerechtigkeit werden,  an dem Menschen aller Altersklassen kostenlos Förderangebote in Anspruch nehmen, sich musikalisch oder technisch ausprobieren und seriös Informationen recherchieren können. Mit einem auf unsere Initiative entstehenden neuen Skatepark verbessert sich nicht nur das Freizeitangebot in Charlottenburg-Wilmersdorf – eine lange im Bezirk vernachlässigte Sportart bekommt damit endlich eine würdige Sportstätte für Leistungs- und Breitensportler:innen.

Unsere Initiativen zu Bildung, Kultur & Sport

Auftritt vom Berliner Weihnachtscircus vom 21.12.2022 – 08.01.2023 in Charlottenburg-Wilmersdorf

Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 23.01.2023, Antwort vom 09.03.2023

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Wie oft hat das zuständige Veterinäramt vor Beginn, während des Gastspiels und nach dem Gastspiel des Circus die Haltungs- und Sicherheitsbestimmungen der Tie-re überprüft? (Bitte listen Sie die Anzahl der Kontrollen mit Datum auf und begründen Sie, wenn nur eine oder keine Kontrollen durchgeführt wurden.)

a) Wie viele dieser Kontrollen waren im Vorfeld angekündigt? Welche nicht?

b) Wie lange dauerten die Kontrollen?

c) Welche Tiere mit welchem Ergebnis wurden kontrolliert?

d) Wurden manche Tiere nicht kontrolliert? Warum nicht?

e) Was genau wurde sonst noch mit welchem Ergebnis kontrolliert?

f) Wurden Wildtiere mitgeführt? Wenn ja, welche?

Die Tierhaltung des Weihnachtszirkus während des Gastspiels in Charlottenburg-Wilmersdorf wurde insgesamt 4 Mal durch das zuständige Veterinäramt überprüft.

zu a) Drei dieser Kontrollen waren nicht angekündigt.

zu b) Die Kontrolldauer war unterschiedlich lang und richtetet sich nach dem Kontrollschwerpunkt.

zu c) und d) Es wurden alle mitgeführten Tiere amtstierärztlich kontrolliert. Dabei getroffene Feststellungen wurden direkt mit den Verantwortlichen besprochen und ausgewertet.

zu e): Die Dokumentationspflicht des Zirkus wurde beanstandungslos kontrolliert. Pferdepässe wurden stichprobenartig ohne Beanstandung eingesehen.

zu f): Nein.

 

2. Wurde das Aus- und Verladen der Tiere bei An- und Abreise sowie deren gesundheitlicher Zustand durch das zuständige Veterinäramt kontrolliert? Wenn nein, warum nicht?

Bei dem Aus- und Verladen war in Bezug auf die mitgeführten Tierarten von keinem besonderen Risiko auszugehen, von daher wurde von einer Kontrolle der Transportpraxis abgesehen. Der Zirkus unterliegt insgesamt einer überdurchschnittlich hohen Kontrollfrequenz, da regelmäßig Vorstellungen an verschiedenen Standorten und in verschiedenen Bundesländern stattfinden. Darüber hinaus gab es keine Hinweise, dass es bei dem Aus- und Verladen der Tiere am vorherigen Gastspielort zu Mängeln gekommen ist.

 

3. Hat der Circus seine An- und Abreise entsprechend der Vorgaben den zuständigen Stellen des Bezirksamtes angekündigt? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

Das Gastspiel wurde ordnungsgemäß bei der hiesigen Veterinäraufsicht angezeigt.

 

4. Hat der Weihnachtscircus die Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung eingehalten? Falls diese nicht überprüft wurden, warum nicht?

Der Transport von Zirkustieren fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport. Damit findet ebenfalls die auf Grundlage des § 2a Absatz 2 Tierschutzgesetz erlassene nationale Tierschutz-Transportverordnung weitestgehend keine Anwendung.

Am Maßstab des § 2 Tierschutzgesetz wurde das Transportfahrzeug ohne tierschutzrechtliche Beanstandung überprüft.

 

5. Mit welchen und wie vielen Tieren war der Circus zu Gast und lagen gemeldete Vorerkrankungen einzelner Tiere vor (welche)?

Der Zirkus hat 4 Lamas, 6 Ponys, 10 Pferde und 3 Hunde zum hiesigen Gastspiel mitgeführt. Vorerkrankungen der mitgeführten Tiere wurden nicht gemeldet.

 

6. Wie viele und welche tierschutzrechtlichen Verstöße wurden durch das zuständige Veterinäramt im Circus festgestellt? (Bitte nach Verstoß und Tierart auflisten.)

a) Verfügten die Mitarbeiter:innen des zuständigen Veterinäramts über entsprechende Qualifikationen, den Gesundheitszustand jeder Art von Tieren, insbesondere von Wildtieren in Zirkussen zu kontrollieren? Oder wurden Expert*innen angefragt?

Folgende Verstöße wurden festgestellt:

Bei der ersten Kontrolle hatten die Lamas keinen freien Zugang zum Außenbereich. Dem wurde nach Ansprache durch die amtlichen Tierärztinnen unverzüglich Abhilfe geschaffen.

Während der Vorstellung entsprachen die Ausbindezügel bei einigen Pferden und Ponys nicht den Anforderungen den tierschutzrechtlichen Vorgaben (teilweise zu kurz, elastischer Gummiring fehlte). Die geforderte Abänderung wurde vom Zirkusbetreiber mündlich zugesichert. Eine weitere ordnungsbehördliche Bearbeitung ist noch anhängig.

Es bestand Klärungsbedarf bzgl. des Ponyreitens, da hierfür keine entsprechende §11 Erlaubnis vorgelegt werden konnte. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Behörde des Winterquartiers weitergeleitet.

Die amtlichen Tierärztinnen der Veterinäraufsicht Charlottenburg-Wilmersdorf verfügen über alle für die Überprüfung der mitgeführten Tierarten erforderlichen Kenntnisse. Die Hinzuziehung weiterer Expert:innen war nicht erforderlich.

 

7. Wie wurden die festgestellten Tierschutzverstöße geahndet und wurden diese Verstöße durch das zuständige Veterinäramt in das Zirkus Zentralregister eingetragen? Falls noch keine Eintragung in das Zentralregister vorgenommen wurde, begründen Sie dies bitte und nennen den Zeitpunkt, an dem die Eintragung vollzogen wird.

Eine Mängelmitteilung an die erlaubniserteilende Behörde ist erfolgt. Zudem wurden sämtliche Auffälligkeiten im Rahmen der zirkuseigenen Dokumentationspflicht amtstierärztlich vermerkt.

Bzgl. des Eintrags in das Zirkusregister wird auf die noch ausstehende Klärung datenschutzrechtlicher Belange verwiesen. Bereits im Jahr 2019 wurde durch das hiesige Bezirksamt eine Anfrage bzgl. der fristgerechten Löschung von Daten aus dem Zirkusregister in HIT an die damals zuständige Senatsverwaltung gestellt. Die Anfrage ist bis heute nicht abschließend geklärt.

 

8. Falls eklatante Tierschutzverstöße festgestellt wurden, wurde mittlerweile Strafanzeige durch das zuständige Veterinäramt gestellt?

Es wurden keine Verstöße festgestellt, die eine Strafanzeige zur Folge haben.

 

9. Hat sich das zuständige Veterinäramt im Vorfeld mit anderen Veterinärämtern ausgetauscht, um Erkenntnisse für ihre Kontrollen zu gewinnen?

Ja.

 

10. Wurde bei den Kontrollen ein Fokus auf die bekannten Mängel gelegt, die beim letzten Gastspiel des Circus in Spandau festgestellt wurden? (Siehe schriftliche Anfrage mit Antwort „Drucksache 18/21970 - Berliner Weihnachtscircus Gastspiel 2019/2020 in Spandau – mal wieder ein - Trauerspiel für die Tiere?" aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin.)

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger