Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung

Seit 2014 wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Sozialwohnung, keine preiswerte und keine kommunale Wohnung neu gebaut. Seit 2018 wurde Abriss von Wohnraum in über 160 Fällen vom CDU-Stadtrat genehmigt, bisher entstand dafür aber nicht eine gesetzlich vorgeschriebene Ersatzwohnung. Spekulativem Leerstand von Wohnraum wird kaum nachgegangen. Auch die vom Senat bereitgestellten Mittel für kostenlose Mieter:innenberatungen werden nicht voll ausgeschöpft. Im Vergleich mit anderen besonders von Ferienwohnungen und Leerstand betroffenen Bezirken zeigt sich, dass unser Bezirksamt Immobilienspekulant:innen kaum etwas entgegensetzt. Es ist unsere Aufgabe, dies gemeinsam mit der Mieter:innenbewegung zu ändern. Lange mussten wir für die Einrichtung erster Milieuschutzgebiete kämpfen. Wir brauchen weitere Milieuschutzgebiete, eine konsequente Verfolgung von Leerstand, einen sofortigen Stopp des Abriss von Wohnraum, die harte Durchsetzung des Verbots von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum und eine Bauoffensive für Sozialwohnungen.

Unsere Initiativen zu Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung:

Hilfen für Betroffene von Mieten-Nachzahlungsforderungen

Für Mieter:innen, die Rückforderungen ihrer Vermieter:innen nicht aus eigener Kraft zahlen können, hat der Senat die Sicher-Wohnen-Hilfe aufgelegt. So müssen auch Mieter:innen, die kein Geld zurückgelegt haben, keine Angst vor der Kündigung der Wohnung haben. Für Leistungsempfänger:innen werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter:innen vom zuständigen Amt zudem grundsätzlich übernommen.

Anlaufstelle für alle anderen Hilfesuchenden ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Auf der Website www.mietendeckel.berlin.de und auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (www.stadtentwicklung.berlin.de) stehen die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Sicher-Wohnen-Hilfe zur Verfügung. Die Abwicklung der Auszahlung der Zuschüsse und Rückzahlungsabwicklung übernimmt die Landeshauptkasse.

Für die Gewährung des Zuschusses sollen eingereicht werden:
- Personalausweis/Meldebescheinigung
- Mietvertrag,
- Mietzahlungsnachweis für die letzten drei Monate,
- ggf. Schreiben/Forderung des Vermieters,
- eidesstattliche Versicherung (Teil des Antragsformulars), dass eine wirtschaftliche Notlage vorhanden ist, dass die Vermieter:in keine Bereitschaft erklärt hat, auf eine Nachzahlung zu verzichten oder sie zu stunden und dass eine Übernahme durch Transferleistungen nach SGB II, XII, AsylbLG nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden konnte.

Die eingescannten Antragsdokumente können elektronisch auf www.mietendeckel.berlin.de und (www.stadtentwicklung.berlin.de) hochgeladen werden, eine händische Unterschrift auf dem Antrag ist allerdings trotzdem notwendig.


Weitere Auskünfte erhalten Betroffene unter mietendeckel@sensw.berlin.de. Parallel ist eine Info-Hotline geschaltet. Diese ist montags bis freitags von 9-12 Uhr und von 13-16 Uhr unter der Berliner Telefonnummer 030-90193 9444 zu erreichen.

Die Anträge können auch per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung IV M/Sicher-Wohnen-Hilfe
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin

Am Eingang der Senatsverwaltung (Fehrbelliner Platz 4) befindet sich zudem einen Hausbriefkasten, in den die vollständigen Antragsunterlagen direkt eingeworfen werden können.

Eine Rückzahlung soll innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des rückzuzahlenden Zuschusses erfolgen, in 1-2 Raten jeweils nach 6 bzw. 12 Monaten. Der Zuschuss für die Mietrückzahlungen kann ab einer ausstehenden Summe von 100 Euro beantragt werden kann.