Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung

Seit 2014 wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Sozialwohnung, keine preiswerte und keine kommunale Wohnung neu gebaut. Seit 2018 wurde Abriss von Wohnraum in über 160 Fällen vom CDU-Stadtrat genehmigt, bisher entstand dafür aber nicht eine gesetzlich vorgeschriebene Ersatzwohnung. Spekulativem Leerstand von Wohnraum wird kaum nachgegangen. Auch die vom Senat bereitgestellten Mittel für kostenlose Mieter:innenberatungen werden nicht voll ausgeschöpft. Im Vergleich mit anderen besonders von Ferienwohnungen und Leerstand betroffenen Bezirken zeigt sich, dass unser Bezirksamt Immobilienspekulant:innen kaum etwas entgegensetzt. Es ist unsere Aufgabe, dies gemeinsam mit der Mieter:innenbewegung zu ändern. Lange mussten wir für die Einrichtung erster Milieuschutzgebiete kämpfen. Wir brauchen weitere Milieuschutzgebiete, eine konsequente Verfolgung von Leerstand, einen sofortigen Stopp des Abriss von Wohnraum, die harte Durchsetzung des Verbots von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum und eine Bauoffensive für Sozialwohnungen.

Unsere Initiativen zu Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung:

Milieuschutz wirkt – erstmals Abwendungsvereinbarung für unbebautes Grundstück erzielt

Mieten- und WohnungspolitikStadtentwicklung

In der Nehringstraße 14 konnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die berlinweit erste Abwendungsvereinbarung für ein unbebautes Grundstück erzielen. Damit verpflichtet sich die Erwerberin, dort innerhalb von 6 Jahren zu bauen und mindestens 30 Prozent geförderten Wohnraum zu schaffen. Diese Vorgaben wurden möglich, da das Grundstück im Milieuschutzgebiet Klausenerplatz liegt.

Dazu erklärt Rüdiger Deißler, Sprecher für Bauen und Wohnen der Linksfraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf: „Wir begrüßen die Abwendungsvereinbarung für das Grundstück. Die Auflage, dort sozialverträglich und zügig zu bauen, statt auf Rendite beim Weiterverkauf zu warten, ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt gegen Bodenspekulation im Bezirk. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt die Explosion der Bodenpreise, die in den letzten 10 Jahren berlinweit um über 400 Prozent gestiegen sind.

Die Abwendungsvereinbarung zeigt, auch nach dem mieter:innenfeindlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten lohnt es sich, in solchen Gebieten den Kampf gegen Spekulation und Mietenexplosion aufzunehmen. Der Bezirk erhält hierdurch Handlungsspielraum, um preisgünstigen Wohnraum zu schützen oder erst zu schaffen. Umso unverständlicher ist für uns nach wie vor, warum das Bezirksamt auf die Ausweisung eines weiteren Milieuschutzgebietes am Amtsgerichtsplatz/ Schloßstraße verzichtet. Es beraubt sich hier eines wirksamen Mittels zum Schutz der Mieter:innen vor Verdrängung und Spekulation.“