Soziale Teilhabe

Charlottenburg-Wilmersdorf ist der sozial am stärksten gespaltene Bezirk in Berlin – wie der auf Grund unserer Forderung aufgelegte  bezirkliche Reichtumsbericht zeigt. Wir müssen Bewohner:innen in angespannten Kiezlagen besser unterstützen und hier soziale Infrastrukturen ausbauen. In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der Wohnungslosen in unserem Bezirk vervierfacht. Die Wohnungslosenstätte City Station ist unterfinanziert, die Bahnhofsmission am Zoo platzt aus allen Nähten – nur 150 m Luftlinie entfernt steht das Hotel Waldorf Astoria, das nie mehr als zur Hälfte ausgelastet ist. Wir finden uns mit dieser sozialen Ungerechtigkeit nicht ab. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bezirk Wohnungen für Geflüchtete errichtet und lösungsorientiert mit der zuständigen Senatsverwaltung zusammenarbeitet. Außerdem fordern wir ein Pilotprojekt zur Aussetzung von Hartz IV-Sanktionen. Mit der Gängelung und Existenzbedrohung von Leistungsempfänger:innen muss Schluss sein!

Unsere Initiativen zu sozialer Teilhabe:

Hilfen für Betroffene von Mieten-Nachzahlungsforderungen

Für Mieter:innen, die Rückforderungen ihrer Vermieter:innen nicht aus eigener Kraft zahlen können, hat der Senat die Sicher-Wohnen-Hilfe aufgelegt. So müssen auch Mieter:innen, die kein Geld zurückgelegt haben, keine Angst vor der Kündigung der Wohnung haben. Für Leistungsempfänger:innen werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter:innen vom zuständigen Amt zudem grundsätzlich übernommen.

Anlaufstelle für alle anderen Hilfesuchenden ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Auf der Website www.mietendeckel.berlin.de und auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (www.stadtentwicklung.berlin.de) stehen die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Sicher-Wohnen-Hilfe zur Verfügung. Die Abwicklung der Auszahlung der Zuschüsse und Rückzahlungsabwicklung übernimmt die Landeshauptkasse.

Für die Gewährung des Zuschusses sollen eingereicht werden:
- Personalausweis/Meldebescheinigung
- Mietvertrag,
- Mietzahlungsnachweis für die letzten drei Monate,
- ggf. Schreiben/Forderung des Vermieters,
- eidesstattliche Versicherung (Teil des Antragsformulars), dass eine wirtschaftliche Notlage vorhanden ist, dass die Vermieter:in keine Bereitschaft erklärt hat, auf eine Nachzahlung zu verzichten oder sie zu stunden und dass eine Übernahme durch Transferleistungen nach SGB II, XII, AsylbLG nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden konnte.

Die eingescannten Antragsdokumente können elektronisch auf www.mietendeckel.berlin.de und (www.stadtentwicklung.berlin.de) hochgeladen werden, eine händische Unterschrift auf dem Antrag ist allerdings trotzdem notwendig.


Weitere Auskünfte erhalten Betroffene unter mietendeckel@sensw.berlin.de. Parallel ist eine Info-Hotline geschaltet. Diese ist montags bis freitags von 9-12 Uhr und von 13-16 Uhr unter der Berliner Telefonnummer 030-90193 9444 zu erreichen.

Die Anträge können auch per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung IV M/Sicher-Wohnen-Hilfe
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin

Am Eingang der Senatsverwaltung (Fehrbelliner Platz 4) befindet sich zudem einen Hausbriefkasten, in den die vollständigen Antragsunterlagen direkt eingeworfen werden können.

Eine Rückzahlung soll innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des rückzuzahlenden Zuschusses erfolgen, in 1-2 Raten jeweils nach 6 bzw. 12 Monaten. Der Zuschuss für die Mietrückzahlungen kann ab einer ausstehenden Summe von 100 Euro beantragt werden kann.