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            <title>Fraktion Die Linke in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf: RSS-Feed</title>
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            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Fraktion Die Linke in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 07:42:12 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Tue, 22 Sep 2026 07:42:12 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-113120</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 16:29:54 +0200</pubDate>
                <title>&quot;Bürgerdialoge&quot; der AfD-Fraktion</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/buergerdialoge-der-afd-fraktion/</link>
                <author>Annetta Juckel</author>
                <description>Schriftliche Anfrage BV Juckel vom 13.07.2026, Antwort vom 02.09.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p><ol><li><p class="text-justify"><strong>Mit welchen Veranstaltungstiteln, Themen und Gästen wurden Veranstaltungen der AfD-Fraktion im Rathaus Charlottenburg und anderen bezirklichen Liegenschaften 2026 durchgeführt (Bitte um Angabe von Veranstaltungsdatum und -titel sowie der Podiumsgäste mit Funktion)?</strong></p></li></ol><p class="text-justify">Zu 1.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Nach Kenntnis des Bezirksamtes fanden im Jahr 2026 bislang folgende Veranstaltungen der AfD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf jeweils im Rathaus Charlottenburg statt:</p>
<p class="text-justify">27. März 2026: „Bürgerdialog“</p>
<p class="text-justify">Angekündigter Gast: Matthias Helferich, Mitglied des Deutschen Bundestages aus Nordrhein-Westfalen</p>
<p class="text-justify">16. April 2026: „Bürgerdialog mit Benedikt Kaiser“</p>
<p class="text-justify">Gast: Benedikt Kaiser, deutscher Autor und Publizist</p>
<p class="text-justify">12. Juni 2026: „Bürgerdialog“</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Wie wird vom Bezirksamt kontrolliert, ob es sich um Veranstaltungen mit Bezug zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und nicht Wahlkampf handelt?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>2.1 Wie bewertet das Bezirksamt den Charakter der Veranstaltung „Wohnungen sind keine Asylheime!“ der AfD-Fraktionen in der Bezirksverordneten-versammlung und im Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2026? Welcher BVV-Bezug wurde hergestellt?</strong></p>
<p><strong>2.2 Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Neutralitätspflicht im Vorfeld vor Wahlen die Teilnahme der Spitzenkandidatin der AfD für das Berliner Abgeordnetenhaus Dr. Kristin Brinker (MdA) und des Abgeordnetenhauskandidaten Martin Kohler an der o. g. Fraktions-veranstaltung drei Monate vor der Berlin-Wahl?</strong></p>
<p class="text-justify">Zu 2.</p>
<p class="text-justify">Die Raumüberlassung an die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Nutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von Räumen und Freianlagen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Hiernach können Räume, die für die Arbeit der Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich sind, entgelt- und nebenkostenfrei zur Verfügung gestellt werden.</p>
<p class="text-justify">Eine gesonderte inhaltliche Prüfung der Veranstaltungsanträge der BVV-Fraktionen erfolgt durch das Bezirksamt nicht.&nbsp; Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Fraktionen die überlassenen Räume im Rahmen ihrer bezirkspolitischen Aufgaben und in eigener Verantwortung nutzen. Die Fraktionen der BVV legen dem Bezirksamt bei der Buchung von Räumen keine inhaltlichen Konzepte für ihre Veranstaltungen vor, die das Bezirksamt prüfen könnte. Das Bezirksamt geht nicht davon aus, dass sich eine solche Pflicht zur Vorlage von inhaltlichen Konzepten bei Raumbuchungen mit der dem Bezirksamt obliegenden Sicherstellung der unbeschränkten Wahrnehmung ihrer Rechte durch die Bezirksverordneten und die von ihnen gebildeten Fraktionen vereinbaren ließe.</p>
<p class="text-justify">Das es Fraktionen der BVV grundsätzlich nicht gestattet ist, aus Fraktionsmitteln finanzierte Wahlkampfveranstaltungen durchzuführen, geht das Bezirksamt grundsätzlich davon aus, dass es sich bei von Fraktionen der BVV angemeldeten Veranstaltungen nicht um Wahlkampfveranstaltungen handelt.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Zu 2.1</p>
<p class="text-justify">Siehe Antwort zu 2.</p>
<p class="text-justify">Zu 2.2</p>
<p class="text-justify">Eine Neutralitätspflicht der Fraktionen der BVV ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Im Übrigen gilt auch hier die Antwort zu 2.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Christoph Brzezinski</p>
<p>Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bezirke</category><category>Rechtsextremismus</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112076</guid>
                <pubDate>Mon, 06 Jul 2026 13:50:49 +0200</pubDate>
                <title>Dauerhafte Sicherung der Kleingartenanlage Am Stadtpark 1 vor Bebauung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/dauerhafte-sicherung-der-kleingartenanlage-am-stadtpark-1-vor-bebauung/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 21.05.2026, Antwort vom 6.7.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p><ol><li><p class="text-justify"><strong>Welche Schritte hat das Bezirksamt zur Umsetzung des über 2 Jahren alten BVV-Beschlusses zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlage Am Stadtpark 1 (Drs. 0440/6) in Wilmersdorf bisher geleistet und mit welchem Ergebnis?</strong></p></li></ol><p class="text-justify"><strong>2. Warum wurde bis heute kein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Sicherung der Fläche aufgestellt – wann wird dieser voraussichtlich vorgelegt werden?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>3. Welche Schritte sind aus Sicht des Bezirksamts für die Aufstellung eines B-Plans zur Sicherung der Kleingartenanlage notwendig, wer muss aus Sicht des Bezirksamts ggf. und warum beteiligt werden?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>4. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt darüber hinaus zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlage über den Zeitraum 2030 hinaus unternommen oder plant noch zu unternehmen?</strong></p>
<p class="text-justify">Zu den Fragen 1.-4.</p>
<p class="text-justify">Die genannte BVV-Drs. 0440/6 nimmt Bezug auf eine Teilfläche der Kleingartenkolonie Am&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Stadtpark 1-3, die sich in direkter Nachbarschaft zu der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwalteten Wangari-Maathai-Schule in der Babelsberger Straße befindet.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Das Bezirksamt sieht gegenwärtig kein Erfordernis zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, da sich die Flächen der Kolonie Am Stadtpark 1-3 im Eigentum des Landes Berlins befinden und im Kleingartenentwicklungsplan bis 2030 gesichert sind.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Für die Kolonie Am Stadtpark 1-3 gilt das Kleingartenflächensicherungsgesetz vom 09. März 2026. Aus diesem Grund sieht das Bezirksamt derzeit keine Veranlassung, weitere Schritte zu einer dauerhaften Sicherung über 2030 einzuleiten, da Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen durch das vorgenannte Gesetz dauerhaft gesichert werden.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Christoph Brzezinski&nbsp;</p>
<p>Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT</p>]]></content:encoded>
                <category>Themen: für alle</category><category>Grünflächen</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Umweltschutz</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111731</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 10:05:36 +0200</pubDate>
                <title>Leerstand Windscheidstr. 3/3a</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/leerstand-windscheidstr-3-3a/</link>
                <author>Rüdiger Deißler</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Deißler BVV am 21.05.2026, Antwort vom 17.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Vorsteherin,&nbsp;</p>
<p>die mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p><strong>1. Wird das Bezirksamt den Antrag auf Genehmigung für einen Ersatzneubau in der Windscheidstr. 3/3a zurückweisen, da infolge der Insolvenz der Eigentümerin kein verlässliches Ersatzwohnraumangebot mehr gemacht werden kann?</strong></p>
<p>Zum Zeitpunkt der letzten BVV-Sitzung am 21.05.2026 war die Insolvenz des Eigentümers nicht bekannt. Eine Recherche auf dem Portal der Insolvenzbekanntmachungen verlief ebenfalls erfolgslos. Der Fachbereich Zweckentfremdung bittet um Vorlage eines entsprechenden Nachweises, damit dieser in der Bearbeitung berücksichtigt werden kann.&nbsp;</p>
<p>Stadt: Der Antrag auf Genehmigung wird aufgrund unvollständiger Unterlagen und ausgebliebener Nachbesserung zurückgesandt und nicht weiter bearbeitet.</p>
<p><strong>2.&nbsp;Hat das Bezirksamt hinsichtlich der weiterhin leerstehenden Wohnungen Vermietungsverfügungen erlassen, bitte begründen?</strong></p>
<p>Durch den Abrissantrag können derzeit keine „Vermietungsverfügungen“ erlassen werden. Zunächst ist der Antrag zu bearbeiten. Nur im Falle einer endgültigen Ablehnung des Abrissantrages können in Amtsverfahren entsprechende Wohnzuführungsbescheide gefertigt werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Astrid Duda</p>
<p>Bezirksstadträtin für Bürgerdienste und Soziales</p>]]></content:encoded>
                <category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111688</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 12:08:55 +0200</pubDate>
                <title>Zukunft des Sport-Gesundheitsparks Berlin e. V. Berlin-Wilmersdorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/zukunft-des-sport-gesundheitsparks-berlin-e-v-berlin-wilmersdorf/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner BVV am 21.05.2026, Antwort vom 12.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p class="text-justify">sehr geehrte Frau Gronde-Brunner</p>
<p>die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p><strong>1. Inwieweit ist dem Bezirksamt die aktuelle Situation insbesondere mit Blick auf den Sanierungsbedarf im Sportgesundheitspark, SGP, in der Forckenbeckstr. in Wilmersdorf bekannt, der durch eine im Oktober 2025 ausgelöste Havarie des Bewegungsbades entstanden ist?</strong></p>
<p class="text-justify">Der Fachbereich Sportförderung wurde als Liegenschaftsverwalter vom Sport-Gesundheitspark Berlin e.V. über die Havarie informiert und die FBL hat sich den Schaden im Zuge einer Vor-Ort Begehung angeschaut. Die Serviceeinheit FM stand ebenfalls mit dem Verein in regelmäßigen Austausch, um den Verein bei der Schadensbehebung zu beraten.</p>
<p class="text-justify">Darüber hinaus hat der FB-Sportförderung dem Sport-Gesundheitspark eine Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt und befindet sich dazu bereits seit längerem mit dem Verein in konstruktiven Gesprächen, um dem Verein Planungssicherheit für erforderliche Investitionen in das Bestandsgebäude zuzusichern.</p>
<p class="text-justify"><strong>2. In welcher Höhe gibt bzw. gab es finanzielle Unterstützungsangebote im Rahmen der sanierungsbedingten Überbrückung zur Sicherung des Sportangebotes?</strong></p>
<p class="text-justify">Der Fachbereich Sportförderung kann dem SGP keine finanzielle Unterstützung anbieten, da der SGP ein Vertragsverhältnis besitzt und unterzeichnet hat, in dem der SGP für „Dach und Fach“ seines Gebäudes eigenverantwortlich zuständig/verantwortlich ist.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Heike Schmitt-Schmelz&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Sport</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111687</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 11:59:54 +0200</pubDate>
                <title>Milieuschutz für Wilmersdorf Zentrum-Süd</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/milieuschutz-fuer-wilmersdorf-zentrum-sued/</link>
                <author>Rüdiger Deißler</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Deißler BVV vom 23.04.2026, Antwort vom 12.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p>die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Wie weit sind die Vorbereitungen für den Erlass der sozialen Erhaltungssatzung für den Leon-Jessel-Platz, wie im S.T.E.R.N.-Bericht vom September 2023 empfohlen?</strong></p>
<p class="text-justify">Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde im Rahmen der Untersuchung des Gebietes „Wilmersdorf Zentrum-Süd“ gutachterlich empfohlen, für einen Teil der untersuchten Planungsräume, und zwar für das Gebiet „Leon-Jessel-Platz“, eine soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist vom Bezirksamt nicht gefasst worden, da die bezirkliche Zählgemeinschaftsvereinbarung eine Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete für die laufende Wahlperiode nicht vorsieht. Daher geht das Bezirksamt nicht von einer Mehrheit für die Festsetzung eines zusätzlichen sozialen Erhaltungsgebiets in der Bezirksverordnetenversammlung aus. Stattdessen werden die bestehenden Erhaltungsgebiete konzeptionell weiterentwickelt, beispielsweise durch einen Genehmigungsvorbehalt für die erhaltungsrechtliche Änderung von regulärem Wohnraum zu möbliertem Wohnen auf Zeit.</p>
<p><strong>2. Welche Ergebnisse haben bislang die fortlaufenden Beobachtungen der Planungsräume Nikolsburger Platz, Barstraße, Wilhelmsaue und Babelsberger Straße – insbesondere zum Teilgebiet Berliner Straße – gebracht, wie im S.T.E.R.N.-Bericht vom September 2023 empfohlen?</strong></p>
<p class="text-justify">Es wurden bisher keine fortlaufenden Untersuchungen der o.g. Planungsräume beauftragt, da für eine Festsetzung neuer sozialer Erhaltungsgebiete keine Mehrheiten in der BVV absehbar und daher auch keine Mittel im Haushalt dafür vorgesehen sind.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Christoph Brzezinski</p>
<p>Bezirksstadtrat</p>]]></content:encoded>
                <category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111686</guid>
                <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 11:27:41 +0200</pubDate>
                <title>Leerstand / Zweckentfremdung in der Englischen Straße 29</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/leerstand-zweckentfremdung-in-der-englischen-strasse-29/</link>
                <author>Rüdiger Deißler</author>
                <description>Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 05.05.2026, Antwort vom 12.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p class="text-justify">Es wird auf die SchA 0571_6 „Leerstand Englische Straße 29“ vom Bezirksverordneten Ralph Schöne (CDU-Fraktion) hingewiesen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Sind dem Bezirksamt Leerstand von Wohnungen oder Nutzungen als Ferienwohnungen in der Englischen Straße 29 bekannt und wenn ja, seit wann?</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu 1: Dem Bezirksamt ist der Leerstand von Wohnungen bzw. die Nutzung als Ferienwohnungen in der Englischen Straße 29 bekannt. Diese Informationen liegen dem Wohnungsamt spätestens seit Anfang 2019 vor. Seitdem werden die Gegebenheiten im Rahmen der zuständigen Fachbereiche beobachtet und bewertet.</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Wie viele Wohnungen gibt es in dem Objekt, wie viele stehen leer?</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu 2: Das Objekt umfasst insgesamt 28 leerstehende Wohnungen.</p>
<p class="text-justify"><strong>3. Wurden Leerstand oder die Nutzung als Ferienwohnungen nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz beantragt?</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu 3: Es wurden keine Anträge nach dem Zweckentfremdungsverbotgesetz gestellt.</p>
<p class="text-justify"><strong>a) wenn ja, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>b) wenn nein, wurde ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet und mit welchem Ergebnis?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>Im Zusammenhang mit dem Objekt in der Englischen Straße 29 wurden mehrere behördliche Verfahren eingeleitet:</strong></p>
<p class="text-justify">Im Jahr 2019 wurde erstmals ein Abrissantrag gestellt, der mangels eines Ersatzwohnraumangebots abgelehnt wurde. Im Jahr 2022 erfolgte ein erneuter Abrissantrag, ebenfalls mit Ablehnung aus dem gleichen Grund.</p>
<p class="text-justify">Zwischenzeitlich wurde zudem ein Antrag auf Erteilung eines Negativattests gestellt, um feststellen zu lassen, dass es sich nicht (mehr) um Wohnraum handelt. Dieser Antrag wurde ebenfalls negativ beschieden.</p>
<p class="text-justify">Damit wurden alle Anträge und Verfahren in Bezug auf den Abriss und die Zweckentfremdung von Wohnraum behördlich geprüft und abgelehnt.</p>
<p class="text-justify"><strong>4. Liegen dem Bezirksamt sonstige Anträge der:des Eigentümer:in vor, wie Anträge auf Um-wandlung in Eigentum, Sanierung, Grundrissänderung oder sonstige Umbaumaßnahmen und wenn ja. wie wurden sie beschieden?</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu 4: Dem Bezirksamt liegen derzeitig keine Bauanträge für Umbaumaßnahmen oder Anträge auf Umwandlung für das Grundstück vor. Es fand jedoch kürzlich eine Bauberatung für eine mögliche Neubauplanung statt.</p>
<p class="text-justify"><strong>5. Welche Pläne verfolgt der:die Grundstückseigentümer:in mit dem Gebäude?&nbsp;</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu 5: Gemäß Informationen während der geführten Bauberatung ist ein Abriss des Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus geplant.</p>
<p class="text-justify"><strong>6. Liegen dem Bezirksamt Abriss- oder Bauanträge vor und wenn ja, wie wurden sie beschieden?</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu 6: Es liegen aktuell keine Anträge auf Baugenehmigung oder Vorbescheide im Fachbereich Bauaufsicht des Stadtentwicklungsamtes vor.</p>
<p class="text-justify"><strong>7. Wann werden die Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt?</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu Frage 7: Gemäß Informationen während der geführten Bauberatung ist ein Abriss des Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus geplant. Wann die Wohnungen dem Mietmarkt wieder zugeführt werden, ist derzeit noch unbekannt.</p>
<p class="text-justify"><strong>8. Was unternimmt das Bezirksamt, um längerfristigen Leerstand an diesem Standort zu unterbinden?</strong></p>
<p class="text-justify">Antwort zu 8: Gemäß Informationen während der geführten Bauberatung ist ein Abriss des Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus geplant. Die Zweckentfremdungsstelle wird vorerst keine Maßnahmen gegen den Eigentümer ergreifen. In einem vergangenen Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt als zuständige Behörde ganzheitliche Maßnahmen ergreifen muss. Sobald eine Verwaltungseinheit (Stadtentwicklung) einen konstruktiven Dialog mit dem Eigentümer führt, darf eine andere Verwaltungseinheit (Zweckentfremdungsstelle) nicht gleichzeitig behördliche Eingriffe gegen denselben Eigentümer vornehmen. Diese Problematik ist insbesondere gegeben, wenn wenn es bei den Gesprächen mit dem Stadtentwicklungsamt um einen Abriss der Bestandsgebäude geht und die Zweckentfremdung eine Wiederherstellung des Bestandsgebäudes anordnen würde. Die weitere Bauplanung ist abzuwarten.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Astrid Duda</p>
<p>Abteilung Bürgerdienste und Soziales</p>]]></content:encoded>
                <category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111611</guid>
                <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 17:50:51 +0200</pubDate>
                <title>Saisonstart: Zusätzliche Grillflächen im Bezirk?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/saisonstart-zusaetzliche-grillflaechen-im-bezirk/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner in der BVV am 21.05.2026, Beantwortung vom 27.05.2026
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p class="text-justify">das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:</p>
<p><strong>1. Wann werden die von der BVV beschlossenen zwei neuen nichtkommerziellen Grillflächen in welchen öffentlichen Grünanlagen errichtet?</strong></p>
<p class="text-justify">Das Bezirksamt hat dazu in der VzK DS 1096/6 Stellung genommen.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Welche Schritte plant das Bezirksamt zur Einrichtung von betreuten Grillflächen,&nbsp;siehe VzK DS 1096/6, um weitere öffentliche Grillflächen im Bezirk gemäß Beschluss der BVV zu ermöglichen?</strong></p>
<p class="text-justify">Die Einrichtung betreuter Grillflächen befindet sich weiterhin im laufenden Verfahren.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Schruoffeneger</p>]]></content:encoded>
                <category>Themen: für alle</category><category>Grünflächen</category><category>Ordnung</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111581</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 17:00:12 +0200</pubDate>
                <title>Legionellenuntersuchungen in der Angerburger Allee, Hausnummern 45 bis 55</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/legionellenuntersuchungen-in-der-angerburger-allee-hausnummern-45-bis-55/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner in der BVV am 21.05.2026, Beantwortung vom 27.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p class="text-justify">die Mündlichen Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:</p><ol><li><p class="text-justify"><strong>Wann wurden für die Hausnummern 45-55, ungerade Nummern, Untersuchungsergebnisse vorgelegt, wenn nein warum nicht?</strong></p></li><li><p class="text-justify"><strong>Wann wurde für diese Hausnummern die Information der Mieter:innen durch das Bezirksamt angeordnet, wenn nein warum nicht?</strong></p></li></ol><p class="text-justify">Das Haus mit der Nummer 45 ist kein Wohngebäude, sondern enthält ein ehemaliges Schwimmbad und eine Gastronomie. Hier besteht keine Untersuchungspflicht auf Legionellen.</p>
<p class="text-justify">Die letzten vorliegenden Untersuchungsbefunde sind Folgende:</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 47, niedriger Druck (ND): 05.12.2025: 1 mittlere Kontamination</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 47, hoher Druck (HD): 13.02.2026: 3 mittlere, 4 hohe Kontaminationen</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 49: 15.08.2025: ohne Beanstandungen</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 51, ND: 16.02.2026: 1 mittlere Kontamination</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 51, HD:16.02.2026: 6 mittlere Kontaminationen, 1 hohe Kontamination</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 53, ND: 09.02.2026: 2 mittlere Kontaminationen, 1 hohe Kontamination</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 53, HD: 11.02.2026: 3 mittlere Kontaminationen</p>
<p class="text-justify">Angerburger Allee 55: 06.11.2024: ohne Beanstandungen</p>
<p class="text-justify">Die Information für die betroffenen Mieter wurde im Oktober 2025 für den Fall des Auftretens einer extrem hohen Kontamination angeordnet. Dies ist zurzeit nicht gegeben.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Simon Hertel</p>
<p class="text-justify">Bezirksstadtrat</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesundheit</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111580</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 16:58:42 +0200</pubDate>
                <title>Informationsweitergabe bei Legionellenbefall in der Angerburger Allee</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/informationsweitergabe-bei-legionellenbefall-in-der-angerburger-allee/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner in der BVV am 21.05.2026, Beantwortung vom 27.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p class="text-justify">die Mündlichen Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:</p><ol><li><p class="text-justify"><strong>Aus welchen Gründen fordert das Bezirksamt die Informationsweitergabe zwar ein, kontrolliert aber seit der Anordnung im Oktober 2025 die gesetzlich vorgeschrieben Information der Mieter:innen nicht?</strong></p></li><li><p class="text-justify"><strong>Warum wurden keine weiteren Maßnahmen, abseits der Informationsweitergabe, von den jeweiligen Vermietern eingefordert, um die Mieter:innen vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen?</strong></p></li></ol><p class="text-justify">Ein Aushang oder anderweitige Informationsweitergabe wird in der momentanen Situation vom Eigentümer gesetzlich nicht verlangt. Das Gesundheitsamt hat vorsorglich beim Auftreten von extrem hoher Kontamination mit Legionellen eine entsprechende Mieterinformation gefordert. Zurzeit liegt jedoch keine extrem hohe Kontamination vor.</p>
<p>Neben der Forderung nach einer Information der Mieter bei extrem hoher Legionellenkontamination wurde der Vermieter vom Gesundheitsamt aufgefordert, eine Untersuchung zur Aufklärung der noch vorhandenen Legionellenkontaminationen durchzuführen und ggf. empfohlene Maßnahmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik umzusetzen.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Simon Hertel</p>
<p class="text-justify">Bezirksstadtrat</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesundheit</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111579</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 16:55:39 +0200</pubDate>
                <title>Informationspflichten bei Legionellenbefall in der Angerburger Allee</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/informationspflichten-bei-legionellenbefall-in-der-angerburger-allee/</link>
                
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner in der BVV am 21.05.2026, Beantwortung vom 27.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p class="text-justify">die Mündlichen Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:</p>
<p class="text-justify">Das Gesundheitsamt ist in Kontakt mit einer Mieterinitiative aus der Angerburger Allee, die bereits einmal im Jahr 2025 mit mehreren Personen das Gesundheitsamt zur Einsicht in die entsprechenden Unterlagen aufgesucht hat. Für Mitte Juni ist ein zweites Treffen mit der Initiative vereinbart. Auch andere interessierte Personen lädt das Gesundheitsamt gerne ein, um den sehr komplexen Sachverhalt darzustellen.</p>
<p class="text-justify">Hinsichtlich des Gesundheitsschutzes ist anzumerken, dass in der Trinkwasserverordnung absichtlich der Begriff des „technischen Maßnahmewertes“ (nicht Grenzwert) verwendet wird. Es wurde sich auf einen technischen Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml geeinigt mit dem Wissen, dass bei Erreichen dieses Wertes technische Maßnahmen in der Hausinstallation erforderlich sind.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Ein Legionellennachweis oberhalb von 100 KBE/100 ml ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit einer gesundheitlichen Gefahr. Das Auftreten von Legionellenerkrankungen ist grundsätzlich meldepflichtig, in den letzten Jahren wurden dem Gesundheitsamt jedoch keine Legionellen-</p>
<p class="text-justify">erkrankungen aus der Angerburger Allee gemeldet.</p><ol><li><p class="text-justify"><strong>Wie wird von Seiten des Bezirksamtes sichergestellt, dass Mieter:innen über mögliche stark erhöhte, gesundheitsgefährdende Messwerte informiert werden, wenn der Vermieter die Information selbst nicht an diese weitergibt?</strong></p></li><li><p class="text-justify"><strong>Ab welchem Zeitpunkt ist aus Sicht des Bezirksamtes eine Ersatzvornahme bei der Information der Mieter:innen notwendig, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Vermieter nicht selbst informiert?</strong></p></li></ol><p>Das Gesundheitsamt hat im Oktober 2025 vorsorglich angeordnet, dass bei einer extrem&nbsp;</p>
<p>hohen Legionellenkontamination die betroffenen Mieter informiert werden müssen. Eine solche extrem hohe Kontamination besteht zurzeit nicht. Das Gesundheitsamt lässt sich ggf. die notwendigen Aushänge vorlegen.</p>
<p class="text-justify">Sollte beim Vorliegen einer extrem hohen Kontamination der Vermieter nicht tätig werden, würde das Gesundheitsamt eingreifen.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Simon Hertel</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesundheit</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111149</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 10:21:00 +0200</pubDate>
                <title>Legionellenbefall in der Angerburger Allee – werden Bezirksamt und Mieter:innen informiert?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/legionellenbefall-in-der-angerburger-allee-werden-bezirksamt-und-mieterinnen-informiert/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner BVV am 23.4.2026

</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p class="text-justify">die Mündlichen Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Wann und mit welchen Ergebnissen wurden dem Bezirksamt letztmalig durch die Adler Group die Ergebnisse regelmäßiger Legionenkontrollen in der Angerburger Allee 35-55 vorgelegt?</strong></p>
<p class="text-justify">Die letztmalig vorgelegten Befunde aus dem Bereich Angerburger Allee 35 - 43 sind vom 11.03.2026 und 09.03.2026.</p>
<p class="text-justify">Aus der Angerburger Allee 46 wurden zuletzt am 13.02.2026 Werte vorgelegt.</p>
<p class="text-justify">Ergebnisse siehe nicht-öffentliche Anlage.</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Wann hat die Hauseigentümerin nach Kenntnis des Bezirksamts die Mieter:innen letztmalig über die Ergebnisse der Beprobungen informiert?</strong></p>
<p class="text-justify">Der Eigentümer ist gemäß § 52 Nummer 3 der Trinkwasserverordnung verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">In der Anordnung des Gesundheitsamtes vom 28.10.2025 wurde dies als sofortige Maßnahme angeordnet. Ob und wann eine Information zuletzt erfolgt ist, ist dem Gesundheitsamt nicht bekannt.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Simon Hertel</p>
<p class="text-justify">Bezirksstadtrat</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesundheit</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111543</guid>
                <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 13:06:44 +0200</pubDate>
                <title>Verwendung der Mieteinnahmen des Pangea-Hauses</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/verwendung-der-mieteinnahmen-des-pangea-hauses/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 14.04.2026, Antwort vom 01.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Welcher Sanierungsbedarf besteht im Pangea-Haus und mit welchen Sanierungskosten rechnet das Bezirksamt (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Bedarf und voraussichtlichen Kosten)?</strong></p>
<p class="text-justify">Gemäß den Informationen des Bezirksamtes sowie der bisherigen Hausverwalterin, der Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH), besteht für das Gebäude Trautenaustraße 5 in 10717 Berlin zurzeit kein Sanierungsbedarf.</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Wie plant das Bezirksamt mit den monatlich 20.000 Euro Mieteinnahmen aus dem Pangea-Haus, welche Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in welcher Höhe sollen davon in 2026 und 2027 finanziert werden?</strong></p>
<p class="text-justify">Die monatlichen Einnahmen aus der Vermietung des Gebäudes werden gemäß § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf dem hierfür vorgesehenen Titel verbucht. Gemäß dem Bruttoprinzip (Bruttoveranschlagung und Bruttonachweis) sind Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, d.h. dass Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden grundsätzlich nicht aus Mieteinnahmen finanziert werden dürfen.</p>
<p class="text-justify"><strong>3. Wie werden die übrigen Mieteinnahmen aus dem Haus verbucht und welche Investitionen sind neben den Sanierungsmaßnahmen geplant?</strong></p>
<p class="text-justify">Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Gebäudes Trautenaustr. 5 siehe Antwort zu Frage 2. Gegenwärtig sind keine Investitionen das Gebäude betreffend geplant.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Christoph Brzezinski&nbsp;</p>
<p>Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bezirke</category><category>Flüchtlingspolitik</category><category>Haushalt und Finanzen</category><category>Integration</category><category>Verwaltung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111166</guid>
                <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:50:37 +0200</pubDate>
                <title>Zukunft des Friedhofs Grunewald-Forst</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/zukunft-des-friedhofs-grunewald-forst/</link>
                <author>Anne Zetsche</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Zetsche BVV am 23.04.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p class="text-justify">das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:</p>
<p><strong>1. Ist eine Entwidmung des Friedhofs Grunewald-Forst bereits beschlossen und welche Pläne zur Nachnutzung des Geländes gibt es?</strong></p>
<p class="text-justify">Atuell wird ein Friedhofsentwicklungskonzept erarbeitet. Mit den Ergebnissen wird Mitte Juni gerechnet. Eine Schließung oder Entwidmung ist nicht vorgesehen.</p>
<p><strong>2. Was passiert im Falle der Entwidmung mit den Gräbern bekannter Persönlichkeiten und wie bewertet das Bezirksamt die Entwidmung vor dem Hintergrund der vielen Besucher:innen des Friedhofs?</strong></p>
<p class="text-justify">Siehe Antwort zu Frage 1.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Schruoffeneger</p>]]></content:encoded>
                <category>Themen: für alle</category><category>Grünflächen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111148</guid>
                <pubDate>Wed, 06 May 2026 10:17:47 +0200</pubDate>
                <title>Zweckentfremdung &amp; Wohnen auf Zeit Nehrigstraße 4a - Teil II</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/zweckentfremdung-wohnen-auf-zeit-nehrigstrasse-4a-teil-ii/</link>
                <author>Fredrike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner BVV am 23.04.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Vorsteherin,&nbsp;</p>
<p>die mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p><strong>1. Mit welcher Begründung wurde die gewerbliche Nutzung von Wohnungen in der Friedbergstr. 28 nach Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom Bezirksamt geahndet?</strong></p>
<p>Hinsichtlich der Friedbergstraße 28 existieren mehrere Verwaltungsvorgänge, die zwei Aktenordner umfassen. Nach Durchsicht sämtlicher Verwaltungsvorgänge lag/ liegt keine Gewerbeausübung in den angefragten Wohneinheiten vor. Vielmehr wurden die Wohneinheiten über einen gewerblichen Hauptmieter an Handwerker untervermietet. Es wurden zwei Ortsbesichtigungen vorgenommen, die eine erhebliche Überbelegung der jeweiligen Wohneinheiten ergab, die dem Anspruch eines regulären Wohnens im Sinne des ZwVbG nicht entsprachen (§ 2 ZwVbG, Auffangstatbestand).&nbsp; Es wurden Zwangsgelder von insgesamt 80.000,00 € erhoben (und bezahlt), um den rechtswidrigen Zustand zu beenden. Derzeit befindet sich die AG Zweckentfremdung in der Prüfung, ob die Überbelegung und damit Zweckentfremdung tatsächlich beendet wurde.</p>
<p><strong>2.&nbsp;Wie kommt das Bezirksamt zu der Schlussfolgerung, dass hingegen bei der gewerblichen Vermietung von zwei Mietwohnungen über einen Drittanbieter in der Nehringstr. 4a kein Verstoß gegen § 2, Absatz 1 ZwVbG vorliegen würde?</strong></p>
<p>Hinsichtlich der obigen Anschrift existieren ebenfalls mehrere Verwaltungsvorgänge. Zu den hier vorliegenden Verwaltungsvorgängen liegen alle Mietverträge vor. Hinweise auf eine Überbelegung bestehen nicht.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Astrid Duda</p>
<p>Bezirksstadträtin für Bürgerdienste und Soziales</p>]]></content:encoded>
                <category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110846</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 12:22:36 +0200</pubDate>
                <title>Degewo: Wasserschäden und Schimmel in der Dillenburger Straße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/degewo-wasserschaeden-und-schimmel-in-der-dillenburger-strasse/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner, BVV vom 19.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p>die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Welchen Kenntnisstand hat die Bauaufsicht über die Behebung der fast seit einem Jahr andauernden Wasser- und Schimmelschäden in der Dillenburger Str. 56c durch die degewo?</strong></p>
<p class="text-justify">Die Beschwerden über Wasserschäden und Schimmel sind dem Bezirksamt seit August bzw. September 2025 zunächst für drei betroffene Wohnungen bekannt.</p>
<p class="text-justify">Seitdem wurden seitens des Außendienstes der bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsicht diverse Ortsbesichtigungen gemeinsam mit einem Mitarbeitenden der Degewo durchgeführt. Die erste Besichtigung fand Anfang Oktober 2025 statt. Neben der Schimmelproblematik wird seitens der Mietenden eine potentielle Asbestbelastung vermutet, was für Unsicherheiten sorgt und die Reparaturen zusätzlich erschwert.</p>
<p class="text-justify">Aktueller Sachstand (März 2026):</p>
<p class="text-justify">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wasserschaden im Flur: Firma ist bereits mit Reparaturen beauftragt</p>
<p class="text-justify">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mieterin Frau B.: zieht nun doch in eine Umsetzwohnung, Termin wird noch abgestimmt</p>
<p class="text-justify">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mieter Fam. K.: das LAGetSi stimmt dem Ergebnis der durchgeführten Beprobung der Whg. zu; die Probenahme und Beprobung wurde durch die Firma Competenza durchgeführt, Fam. K. ist mit dem Ergebnis jedoch nicht einverstanden&nbsp;</p>
<p class="text-justify">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mieter Fam. B.: der RA der Fam. bestreitet die Notwendigkeit einer Beprobung, daher konnte diese noch nicht durchgeführt werden</p>
<p class="text-justify">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mieter Dr. B.: die letzte Untersuchung in seiner Wohnung konnte kein Asbest bzw. Schimmel nachweisen, Dr. B. befindet sich derzeit in Umsetzwohnung und kann demnächst wieder zurückziehen, Termin wird noch abgestimmt</p>
<p class="text-justify">Das Bezirksamt steht in direktem Kontakt mit der Degewo. Da diese tätig ist, ist bauaufsichtlich keine Anordnung erforderlich.</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Was hat die Bauaufsicht bisher unternommen, um die Beseitigung der Mängel durch die degewo zu veranlassen, wurden nach WoAufG Bln Anordnungen zur Instandsetzung erlassen oder Ersatzvornahmen angeordnet und wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p class="text-justify">Da die Vermieterseite tätig geworden ist, erfolgte keine Anordnung zur Instandsetzung oder Ersatzvornahme nach dem WoAufG Bln.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Christoph Brzezinski</p>
<p>Bezirksstadtrat</p>]]></content:encoded>
                <category>Themen: für alle</category><category>Gesundheit</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110801</guid>
                <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 14:45:56 +0200</pubDate>
                <title>PREIG AG: Hinterhofbebauung Blissestraße 26/28</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/preig-ag-hinterhofbebauung-blissestrasse-26-28/</link>
                <author>Rüdiger Deißler</author>
                <description>Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 10.03.2026, Antwort vom 13.04.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p><ol><li><p class="text-justify"><strong>Welche Pläne und Anträge der Grundstückseigentümerin PREIG AG bzw. ihrer Briefkastenfirma Resi 34. Vorrats GmbH für ein Neubau-/Anbauvorhaben sind dem Stadtentwicklungsamt für die Blissestraße 26/28 bekannt und wie wurden sie beschieden, bzw. wie bewertet das Bezirksamt die Pläne?</strong></p><p class="text-justify">Es wurden der Neubau und die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Dachboden zu Wohnen und Anbau von zwei Aufzügen beantragt und genehmigt. Weiterhin wurde eine planungsrechtliche Befreiung vom Maß der Nutzung sowie ein Ausnahmebescheid für die Überschreitung der zulässigen Bebauungstiefe und der Errichtung von Nebenanlagen erteilt.</p></li><li><p class="text-justify"><strong>Welche Anträge auf Umwandlung in Eigentum, Sanierung, Grundrissänderung oder sonstige Umbaumaßnahmen liegen für das Bestandsgebäude vor, welche wurden positiv beschieden und welche versagt?</strong></p><p class="text-justify">Für das Bestandsgebäude wurde der Austausch der Ölheizung gegen eine Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung erhaltungsrechtlich beantragt und genehmigt. In diesem Zuge wurde ebenfalls der Austausch der Gegensprechanlage (ohne Video) beantragt und genehmigt. Daneben wurde der Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau von zwei Aufzügen zur ausschließlichen Anbindung der neu zu errichtenden Dachgeschosswohnungen beantragt und genehmigt.&nbsp;</p><p class="text-justify">Die Errichtung einer PV-Anlage ist im Rahmen des Dachgeschossausbaus gemäß Solargesetz Berlin verpflichtend. Erhaltungsrechtlich stand dieser Maßnahme nichts entgegen, da es sich um keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB handelt.</p></li><li><p class="text-justify"><strong>Welche Auswirkungen hat die Lage des Grundstücks im Milieuschutzgebiet Brabanter Platz auf die oben genannten Anträge und welche Auflagen gelten im sozialen Erhaltungsgebiet?</strong></p><p class="text-justify">Die Lage des Grundstücks im Milieuschutzgebiet Brabanter Platz hat keine Auswirkungen auf die Anträge für Neubauvorhaben. Das schließt auch den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Vorderhaus ein.</p><p class="text-justify">Für weitere Maßnahmen am Bestandsgebäude hat sich die Lage im Milieuschutzgebiet Brabanter Platz insofern ausgewirkt, als dass die beantragten Aufzugsanbauten in der Planung angepasst wurden und nunmehr nur die neu zu errichtenden Dachgeschosswohnungen anbinden. Für die in der Beantwortung zur Frage 2 genannten Maßnahmen „Austausch der Heizungs- und Gegensprechanlage, Aufzugsanbau zur Erschließung des Dachgeschosses und Errichtung von PV-Anlagen“ besteht in der eingereichten Form ein Anspruch auf Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Für Maßnahmen, auf die ein Genehmigungsanspruch besteht, können keinen Auflagen erteilt werden.&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify"><strong>Befindet sich das Stadtentwicklungsamt bzgl. der laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz im Haus mit der Abteilung Bürgerdienste im Austausch, bzw. hat das Stadtentwicklungsamt davon Kenntnis (siehe Schriftliche Anfrage&nbsp;</strong><a href="https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/leerstand-zweckentfremdung-in-der-blissestrasse-26-28/" target="_blank"><strong>0539/6</strong></a><strong>)?&nbsp;</strong></p><p class="text-justify">Der Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes ist mit der Abteilung Bürgerdienste, Zweckentfremdung im Austausch bzgl. des Grundstücks Blissestr. 26, 28 und hat Kenntnis von dort laufenden Verfahren zu gemeldeten Leerstandswohnungen.</p></li><li><p class="text-justify"><strong>Wie bewertet das Bezirksamt die geplanten Maßnahmen – im Bestandgebäude sowie ggf. beim An-/Neubau – hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekte?</strong></p><p>Eine fundierte Bewertung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekte (Wirkungsevaluation) ist nicht ohne weiteres möglich. Es kann jedoch folgendes konstatiert werden:</p><p>Im Rahmen der Antragsverfahren, die einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegen (also im Bestandsgebäude), wurden Auswirkungen auf die Mietbelastung, die mögliche Verdrängungseffekte auslösen könnten, auch mit erörtert. Die Modernisierung der Heizungsanlage&nbsp;führt zwar zu umlagebedingten Mietanhebungen. Aufgrund des nachweislichen Erneuerungsbedarfs der vorhandenen Heizungsanlage, der Nachrüstverpflichtungen gemäß Gebäudeenergiegesetz und den erwartbaren Einsparungen im Endverbrauch begrenzen sich die Mehrkosten jedoch auf ein mögliches „Mindestmaß“. Durch die nicht in Aussicht gestellte Genehmigung eines Aufzugsanbaus jeweils an die Bestandswohnungen der Blissstr. 26 und der Blissestr. 28 konnte die modernisierungsbedingte Mietsteigerung bei den Bestandsmieten aber deutlich um knapp die Hälfte abgefedert werden. Der Austausch der Gegensprechanlage und die Errichtung der PV-Anlagen dürfte keine Auswirkungen auf die Miete haben, da es sich hierbei nicht um Modernisierungsmaßnahmen handelt.</p></li><li><p class="text-justify"><strong>Wie bewertet das Bezirksamt Berichte und Anfragen (Berliner Abgeordnetenhaus&nbsp;</strong><a href="https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21225.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>Januar 2025</strong></a><strong> und&nbsp;</strong><a href="https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-23207.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>Juli 2025</strong></a><strong>) über das Geschäftsgebaren der PREIG AG sowie dem Sitz zahlreicher Briefkastenfirmen des Unternehmens in der Steueroase Zossen?</strong></p><p class="text-justify">Dem Bezirksamt liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Geschäftspraktiken der PREIG AG vor. Vor diesem Hintergrund kann keine inhaltliche Bewertung der genannten Berichte und parlamentarischen Anfragen erfolgen.</p></li></ol><p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Christoph Brzezinski&nbsp;</p>
<p>Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT</p>]]></content:encoded>
                <category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110349</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 19:05:06 +0100</pubDate>
                <title>2,5 Jahre Abriss Kantstraße 49: Bodenspekulation oder Neubau von Mietwohnungen?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/25-jahre-abriss-kantstrasse-49-bodenspekulation-oder-neubau-von-mietwohnungen/</link>
                <author>Rüdiger Deißler</author>
                <description>Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 27.01.2026, Antwort vom 18.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Mit welcher Begründung wurde eine Abrissgenehmigung für das Mietshaus mit preisgünstigen Wohnungen erteilt?</strong></p>
<p class="text-justify">Es wurde für das Objekt ein sog. Negativattest gem. § 5 ZwVbVO aufgrund einer eingereichten negativen Renditeberechnung am 29.10.2020 erteilt. Damit fällt es aus dem Anwendungsbereich des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes hinaus.</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Seit wann stand das Mietshaus Kantstraße 49 leer?</strong></p>
<p class="text-justify">Der teilweise Leerstand ist erstmalig 2015 bekannt geworden</p>
<p class="text-justify"><strong>3. Wurde seinerzeit gegen den Eigentümer wegen Zweckentfremdung durch Leerstand ermittelt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p class="text-justify">Es wurden mehrere Leerstandsverfahren geführt – sowohl Amts- als auch Antragsverfahren. Durch einen Eigentümerwechsel und einem Wechsel der Anträge haben sich die Verfahren in die Länge gezogen. Diese mussten beendet werden, nachdem der Antrag auf Erteilung eines Negativattestes gestellt wurde (s. Frage 1).</p>
<p class="text-justify"><strong>4. Wann wurden welche Gespräche seit Erteilung der Baugenehmigung mit der jeweiligen Eigentümerin der Immobilie/Grundstück geführt und mit welchen Ergebnissen?&nbsp;</strong></p>
<p>Gesprächsbedarf der Rechtsvertretung der jeweiligen Eigentümer bzw. ein Gesprächsbedarf der Eigentümer bestand bei der AG Zweckentfremdung nicht, so dass auch kein Gespräch geführt wurde. Dies gilt für die Zeit bis zum erstellten Negativattest (s. Frage 1).</p>
<p class="text-justify"><strong>5. Bleibt es nach Kenntnis des Bezirksamts bei den Planungen für „Service Appartements“ im Vorderhaus und Nachverdichtung für Wohnungsbau im Hinterhof?&nbsp;</strong></p>
<p>Die Baugenehmigung wurde zuletzt bis zum 31.10.2026 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Nach Kenntnis des Bezirksamtes war der Eigentümer im Sommer 2025 in Gesprächen mit potentiellen neuen Betreibern des Gebäudes. Aktuell wird weiterhin nach einem Pächter für das Objekt gesucht.</p>
<p class="text-justify"><strong>6. Wurde die vom Bezirksamt genehmigte Nutzungsart „Service Appartements Hotel“ im Vorderhaus weiter spezifiziert – soll es sich hierbei um eine klassische Hotel/Hostel-Nutzung mit Kurzzeitvermietung oder um langzeitvemietete, möblierte Apartments handeln?</strong></p>
<p class="text-justify">Laut damaliger Betriebsbeschreibung ist ein Service Apartment Hotel geplant. Eine weitere Differenzierung der Aufenthaltsdauer wird nicht getroffen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>7. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt und ist diese aktuell noch gültig?</strong></p>
<p class="text-justify">Siehe Antwort zu 5.</p>
<p class="text-justify"><strong>8. Hat es seit dem Abriss im Sommer 2023 Besitzerwechsel bei der Immobilie gegeben?</strong></p>
<p class="text-justify">Im Grundbuch sind seit 2018 keine Eigentümerwechsel verzeichnet. Das Bezirksamt hat keine Kenntnis über Besitzerwechsel.</p>
<p class="text-justify"><strong>9. Angesichts der Tatsache, dass noch immer nicht gebaut wurde, was spricht nach Ansicht des Bezirksamts dagegen, dass es sich hier um Grundstücksspekulation handeln könnte?</strong></p>
<p class="text-justify">Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen ist eine Verzögerung von Bauvorhaben in gewisser Weise nachvollziehbar. Anhaltspunkte für eine Bodenspekulation sind derzeit noch nicht erkennbar.</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Astrid Duda</p>
<p class="text-justify">Bezirksstadträtin</p>
<p>Abteilung Bürgerdienste und Soziales</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Wohnen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110329</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 12:21:09 +0100</pubDate>
                <title>Einsamkeit unter Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Senior:innen in Charlottenburg-Wilmersdorf: Was tut das Bezirksamt?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/einsamkeit-unter-jugendliche-jungen-erwachsenen-und-seniorinnen-in-charlottenburg-wilmersdorf-was-tut-das-bezirksamt/</link>
                <author>Anne Zetsche</author>
                <description>Schriftliche Anfrage BV Zetsche vom 06.02.2026, Antwort vom 17.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Welche Erkenntnisse aus den letzten 10 Kalenderjahren liegen dem Bezirksamt zur Einsamkeitsbelastung Jugendlicher, junger Erwachsener unter 30 Jahren und Senior:innen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vor? (Bitte aufschlüsseln nach Datengrundlage, absoluten und prozentualen Zahlen, Auswirkungen, Erhebungszeitraum und untersuchten Altersgruppen).</strong></p>
<p>Im Jahr 2023 fand im Rahmen der Prävention von Kinder- und Familienarmut einer Familienbefragung zur Kenntnis und Inanspruchnahme von bezirklichen Unterstützungsangeboten statt. In dem Zusammenhang wurden auch Einflussfaktoren wie Einsamkeit erhoben. Bei der Befragung wurden Eltern mit Kindern im Alter von 0 - 18 Jahren in bestimmten bezirklichen Planungsräumen befragt, die unter sowie über 30 Jahre alt waren. Auf die in der Frage konkret genannten Zielgruppen kann daher keine Aussage getroffen werden. Andere Daten liegen nicht vor.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Eine Übersicht über Erkenntnisse, Studien und quantitative Erhebungen zur Einsamkeitsbelastung junger Menschen liegt dem Jugendamt nicht vor. In der Befragung Kinder und Jugendlicher im Rahmen des Beteiligungsverfahren zum Jugendförderplan 2026-2029 wurde das Thema Einsamkeitsbelastung durch die Befragten nicht genannt.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die Abteilung Bürgerdienste und Soziales hat mitgeteilt, dass von Januar bis Februar 2020 eine Befragung unter älteren Menschen ab 60 Jahren durchgeführt wurde. Das Ergebnis:&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die überwiegende Mehrheit (62 %) der Menschen 60+ fühlte sich selten oder nie einsam. Rund 8 % antworteten auf die Frage, wie oft ihnen die Gesellschaft anderer fehle, sie fühlten sich sehr oft oder oft einsam. <a href="https://www.google.com/url?sa=t&amp;source=web&amp;rct=j&amp;opi=89978449&amp;url=https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/service-und-organisationseinheiten/qualitaetsentwicklung-planung-und-koordination-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes/veranstaltungsorganisation/ergebnisse-der-befragung-60.pdf&amp;ved=2ahUKEwj7t4HRtIGTAxWg8rsIHRB5FUcQFnoECCEQAQ&amp;usg=AOvVaw0V078wipZBt9GtruJWkYVr" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Link </a>zur Befragung.&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Welche konkreten Partizipationsformate gibt es im Bezirk, um junge Menschen und Senior:innen in die Strategieentwicklung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Einsamkeit einzubeziehen und zielgruppengerechte und nachhaltige Lösungen zu entwickeln? Bitte aufschlüsseln nach Maßnahme, Projektdauer, Förderungshöhe durch den Bezirk, Anzahl beteiligter Jugendlicher, junger Erwachsener und Senior:innen sowie Evaluationsrhythmen.</strong></p>
<p class="text-justify">Die Beteiligung junger Menschen in die Entwicklung, Evaluation und Weiterentwicklung von Angeboten gilt als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Charlottenburg-Wilmersdorf.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Folgende Formate dienen explizit dem Zweck der Kinder- und Jugendbeteiligung und bieten jungen Menschen die Möglichkeit, Themen der Einsamkeitsbekämpfung in die bezirkliche Angebotssteuerung einzubringen:&nbsp;</p><ul class="list-normal"><li><p class="text-justify">Kinder- und Jugendjury</p></li><li><p class="text-justify">Kinder- und Jugendparlament&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">Beteiligungsbüro</p></li><li><p class="text-justify">Projekt Kinder- und Jugendbeteiligung</p></li></ul><p class="text-justify">Die Abteilung Bürgerdienste und Soziales hat mitgeteilt, dass die Seniorenvertretung sich auch diesen Themen widmet. Zudem ist im Herbst 2021 das Projekt Berliner Hausbesuche gestartet.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Seit 2023 gibt es die sog. „Plauderbänke“, initiiert von der SPK und der Freiwilligenagentur des Bezirkes. Darüber hinaus legt auch die Freiwilligenagentur bei der Vermittlung ehrenamtlicher Helfer im Engagement und bei der Betreuung der Vermittelten Wert auf Feedback und Dankeschön-Kultur in vielfältigen Angeboten, die auch der Vernetzung von Senioren dient.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Einmal im Monat findet eine Kaffeetafel statt, in der die Senioren ab 80 Jahren und Ehejubilare in Rathaus von der Bürgermeisterin und der Sozialstadträtin eingeladen werden.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Weiterhin wird auf das Seniorenprogramm des Bezirkes, welches die Vierteljahresprogramme für Senioren enthält und auch online abrufbar ist (<u><a href="https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/soziales/senioren/artikel.1429417.php" target="_blank" rel="noreferrer">www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/soziales/senioren/artikel.1429417.php</a></u>), wie auch auf die Instagram-Posts und auf den Schaukasten im Erdgeschoss des Rathauses Charlottenburg in der Otto-Suhr-Allee 100 hingewiesen.</p>
<p class="text-justify"><strong>3. Welche spezifischen Maßnahmen, Projekte und Verfahren zur Bekämpfung von Einsamkeit unter Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Senior:innen existieren derzeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf? Bitte aufschlüsseln nach Maßnahme, Projektdauer, Förderungshöhe durch den Bezirk, geschätzter Anzahl erreichter Jugendlicher &amp; junger Erwachsener sowie Evaluationsrhythmen.</strong></p>
<p class="text-justify">Es ist davon auszugehen, dass das Angebotsspektrum des Jugendamtes einen erheblichen Beitrag zur Einsamkeitsbekämpfung im Bezirk leistet. Insbesondere die Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sowie die Angebote der Familienförderung nach § 16 SGB VIII zielen stark auf gemeinschaftliche Aktivitäten ab und leisten damit einen Beitrag zur Einsamkeitsbekämpfung.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Es existieren jedoch keine Maßnahmen, Projekte oder Verfahren, die die Bekämpfung von Einsamkeit junger Menschen explizit als Angebotsziel ausweisen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die Abteilung Bürgerdienste und Soziales hat mitgeteilt, dass das bezirkliche Projekt <i>Berliner Hausbesuche</i> gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienstes von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gefördert wird. Es unterstützt Menschen ab 70 Jahren dabei, ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ziel der präventiven Besuche ist es, die Lebensqualität zu erhalten, zu verbessern und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Ältere Menschen werden von sogenannten Lotsinnen besucht und mit wichtigen Informationen zu verschiedenen Themen wie Gesundheit, Pflege, Freizeitgestaltung, Sport für Ältere, altersgerechtes Wohnen oder ökonomische Hilfestellungen versorgt.</p>
<p class="text-justify">Bei Bedarf stellen die Lotsinnen und Lotsen der Malteser auch den Kontakt zu passenden Beratungsstellen, Institutionen und Ansprechpartnern her. Der Besuch ist kostenfrei. Senioren, die nicht in ihrem Zuhause besucht werden möchten, können auch einen Außentermin mit dem Lotsenteam der Malteser vereinbaren. Alle Lotsinnen und Lotsen sind Fachkräfte aus dem Sozial-, Pflege- oder Gesundheitsbereich und gehen individuell auf die Fragen und Interessen der Besuchten ein. Auf Wunsch sind auch telefonische Informationsgespräche möglich.</p>
<p class="text-justify">Das <i>"Netzwerk Zukunftsmut 60+"</i> der NBS Netzwerk für Bildung und Soziales Beratung 60+ und Vernetzung 60+ am Standort Salzufer 14 a und unterwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf.</p>
<p class="text-justify">Geboten werden:</p><ul class="list-normal"><li><p class="text-justify">Kostenfreie Beratung 60+ zu Themen wie Teilhabe und Aktivitäten in Charlottenburg-Wilmersdorf</p></li><li><p class="text-justify">Beratung zu Zuverdienst</p></li><li><p class="text-justify">(Job-) Coaching 60+</p></li><li><p class="text-justify">Der Weg ins Ehrenamt: Wie geht man vor, und was sollte man bedenken?</p></li></ul><p class="text-justify">Auch das bereits erwähnte Projekt <i>Plauderbänke</i> ist ein wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Einsamkeit. Wer Platz nimmt, signalisiert: „Ich habe Lust auf ein Gespräch.“ Andere Menschen können sich dazusetzen, um ins Gespräch zu kommen – ganz ohne Verpflichtung oder Termin. Wer sicherstellen möchte, dass jemand zum Plaudern da ist, kann die Bänke zu festgelegten Zeiten besuchen. Dann sitzen dort Ansprechpersonen, die sich auf Gespräche mit Interessierten freuen. Ein Fahnenaufsteller signalisiert zu den Zeiten die Gesprächsbereitschaft vor Ort. Das Projekt läuft bereits 3 Jahre, jeweils von Frühjahr bis Herbst.</p>
<p class="text-justify"><strong>4. Gibt es spezifische Angebote, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt der jungen sowie der älteren Zielgruppe (Jugendliche, junge Erwachsene, Senior:innen) berücksichtigen (interkulturelle Programme, mehrsprachige Angebote)?</strong></p>
<p class="text-justify">Die Kinder- und Jugendhilfe verfolgt grundsätzlich das Ziel, ihre Angebote barrierefrei und offen zu gestalten, um alle jungen Menschen im Bezirk zu erreichen und anzusprechen. Dabei wird eine vielfältige und abwechslungsreiche Angebotslandschaft geschaffen. Die Förderung von unter anderem Chancengleichheit, Inklusion und Partizipation sind als Querschnittsthemen der Kinder- und Jugendhilfe zu nennen.</p>
<p class="text-justify">Es gibt Angebote, die spezifische Diversity-Aspekte – wie Mehrsprachigkeit oder kulturelle Vielfalt – explizit adressieren. Hierzu zählen unter anderem:</p><ul class="list-normal"><li><p class="text-justify">Die Familienzentren in Charlottenburg-Wilmersdorf (mehrsprachige Ausrichtung); speziell das Familienzentrum Ulme 35 arbeitet interkulturell.</p></li><li><p class="text-justify">Die aufsuchende Elternhilfe der Navitas gGmbH im Rahmend der Familienförderung (mehrsprachige Begleitung und Unterstützung für Familien)</p></li><li><p class="text-justify">Der Naya Mädchenladen im Rahmen der Jugendförderung</p></li></ul><p class="text-justify">Die Abteilung Bürgerdienste und Soziales hat mitgeteilt, dass das Projekt Kulturbrücke Sprachcafés anbietet, die vom Bezirk mit Ehrenamtlichen und den Räumlichkeiten gefördert werden. Es unterstützt neu zugewanderte Menschen aus dem Ausland, sich in Berlin besser zurecht zu finden. Der Fokus liegt auf der Vermittlung der deutschen Sprache in Lern- und Sprachcafés, Kleingruppenunterricht, Einzelnachhilfe. Es werden aber auch gemeinsame Feste gefeiert, Ausflüge unternommen, Tischtennis im Garten gespielt oder Unterstützung bei Behördengängen und ähnlichen Anliegen gegeben.</p>
<p class="text-justify">Im Nachbarschaftshaus am Lietzensee wird eine Esperantogruppe seit Jahrzehnten gepflegt und vom Bezirk gefördert.&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>5. Falls keine spezifischen Maßnahmen für junge Menschen unter 30 Jahren und/ oder für Senior:innen bestehen, welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um entsprechende Angebote zu entwickeln und umzusetzen?</strong></p>
<p class="text-justify">Die Angebotsentwicklung erfolgt auf Grundlage der Feststellung eines entsprechenden Bedarfs. Hierzu ist unter anderem die beschriebene Beteiligung der Zielgruppe, eine Analyse der Angebotsstruktur sowie eine Abwägung verschiedener Prioritäten erforderlich.&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>6. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bestehenden oder geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Einsamkeit unter Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Senior:innen? In welchen Zyklen finden unter Beteiligung welcher Personen oder Strukturen nach welchen Kriterien Evaluationsrunden statt?</strong></p>
<p class="text-justify">Das Thema Einsamkeit wird bei allen Formaten für Senioren mitgedacht.</p>
<p class="text-justify"><strong>7. Wie plant das Bezirksamt, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen und sozialen Trägern zu intensivieren, um Jugendeinsamkeit nachhaltig zu bekämpfen?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>a) In welcher Höhe werden aus welchen Titeln aktuell Gelder hierfür bereitgestellt?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>b) Wie hat sich die Mittelzuweisung hierfür in den letzten 10 Kalenderjahren verändert?</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>c) Inwieweit verlässt sich das Bezirksamt bei der Umsetzung von Projekten gegen Jugendeinsamkeit maßgeblich auf ehrenamtliches Engagement? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Risiken durch Ehrenamtsengpässe abzufedern (z. B. Vertretungsregelungen, Qualifizierungsangebote, Verstetigung hauptamtlicher Stellen)?</strong></p>
<p class="text-justify">Siehe Frage 3 und 5.</p>
<p class="text-justify"><strong>8. Welche Rolle spielt die Freiwilligenagentur Charlottenburg-Wilmersdorf bei der Förderung von freiwilligem Engagement zur Unterstützung einsamer junger Menschen sowie Senior:innen?</strong></p>
<p class="text-justify">Die Freiwilligenagentur hat 3 Säulen: den Gratulationsdienst, die Ehrenamtsvermittlung und das Junge Engagement. Letztes richtet sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 - 27 Jahren im Bezirk. Es spricht die Altersgruppe mit verschiedenen Angeboten und Events an und begeistert sie für freiwilliges Engagement. Dazu gehört auch die Beratung und Begleitung von jungen Menschen bei ihrem Einstieg in freiwilliges Engagement. Das Junge Engagement informiert die Öffentlichkeit auf verschiedenen analogen und digitalen Kanälen über zivilgesellschaftliches Engagement im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und macht damit das Thema Bürgerschaftliches Engagement und die Aktivitäten aus diesem Bereich im Bezirk bekannter. Auf diesem Wege werden auch noch nicht vernetzte und Einsame recht gut erreicht und eingebunden.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Für Erwachsene und Senioren gilt im Prinzip dasselbe. Sie werden sowohl bei Öffentlichkeitsarbeit, auf Veranstaltungen und im Speeddating in der Öffentlichkeit angesprochen und zum Mitmachen angeregt. Aber auch einsame Menschen werden durch Ehrenamtliche der Gratulationsdienstes, durch mobile Angebote der Bibliotheken in Heimen oder zu Hause aufgesucht.&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>9. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die Öffentlichkeitsarbeit der Projekte gegen Jugendeinsamkeit sowie Einsamkeit von Senior:innen durch die Bezirksebene unterstützt? Bitte aufschlüsseln nach Produkt/Zeitpunkt/Mittelhöhe.</strong></p>
<p class="text-justify">Siehe Frage 2 und 3.</p>
<p class="text-justify"><strong>10. Welche Maßnahmen ergreift der Bezirk, um die Bekanntmachung und die Erreichbarkeit der Informationen über vorhandene Treffpunkte und Angebote für junge Menschen sowie Senior:innen in Charlottenburg-Wilmersdorf zu verbessern? Existieren Informationskampagnen oder digitale Plattformen, die speziell auf diese Zielgruppen ausgerichtet sind?</strong></p>
<p class="text-justify">Die Bekanntmachung der Angebote und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt vorrangig über träger-/projektinterne Öffentlichkeitsarbeit, die sich am Nutzungsverhalten der jungen Menschen orientiert.</p>
<p>Alle 3 Monate erscheint das Seniorenprogramm, welches in Seniorenclubs, Nachbarschaftshäusern, Arztpraxen, Apotheken, im Bezirksamt etc. ausgelegt ist und verschickt wird. Zudem liegt es auf der Webseite des Bezirksamts in digitaler Form vor. Auch die Seniorenvertretung bewirbt es auf ihrer Webseite.&nbsp;</p>
<p>Im Schaukasten im Rathaus Charlottenburg gibt es Informationen für Senioren. Zudem arbeiten das Junge Engagement und die gesamte Freiwilligenagentur mit der Fachanwendung Freinet. Dort werden auch neue Engagement-Angebote oder Veranstaltungen veröffentlicht.&nbsp;</p>
<p>Im Rahmen der Berliner Hausbesuche werden jeweils die nach Alterskohorten gestaffelt alle Senioren angeschrieben und können so von sich aus, Kontakt aufnehmen, damit Hausbesuche vereinbart werden können.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Simon Hertel</p>
<p>Abteilung Jugend und Gesundheit</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesundheit</category><category>Kinder, Jugend und Familie</category><category>Senioren</category><category>Sozialpolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110320</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 12:17:04 +0100</pubDate>
                <title>Zweckentfremdung und Wohnen auf Zeit in der Nehrigstraße 4a </title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/zweckentfremdung-und-wohnen-auf-zeit-in-der-nehrigstrasse-4a/</link>
                <author>Frederike-Sophie Gronde-Brunner</author>
                <description>Mündliche Frage BV Gronde-Brunner, BVV am 19.02.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Vorsteherin,</p>
<p>die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Hat das Bezirksamt bereits eine Nutzungsuntersagung für die Wohnungen ausgesprochen, welche unerlaubterweise im Milieuschutzgebiet auf Zeit vermietet werden, beabsichtigt es eine Nutzungsuntersagung und wenn nein, warum nicht?</strong></p>
<p class="text-justify">Das Bezirksamt hat bisher für keine der in dem Wohn- und Geschäftshaus Nehringstraße 4a befindlichen Wohneinheiten eine Nutzungsuntersagung aufgrund befristeter und möblierter Vermietung ausgesprochen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Das Grundstück Nehringstr. 4a liegt im Geltungsbereich der sozialen Erhaltungsverordnung „Klausenerplatz“, gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB. Daher bedarf die Änderung, die Nutzungsänderung sowie der Rückbau von Wohngebäuden der Genehmigung durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Entsprechend der „AV-Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete“ des Landes Berlin ist nach Nr. 2.10 eine Nutzungsänderung von Wohnen in andere Nutzungen nicht genehmigungsfähig. Der bezirklichen Rechtsauffassung nach, stellt die Veränderung der Vermietungsform von herkömmlichen Dauerwohnen hin zur möblierten und befristeten Wohnungsvermietung eine nicht genehmigungsfähige Nutzungsänderung dar.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Da die Rechtsauffassung der Berliner Bezirke und des Landes Berlin aktuell noch nicht durch Rechtsprechung bestätigt oder verworfen wurde, verfolgt der Bezirk aktuell lediglich einzelne Präzedenzfälle, um eine klärende Rechtsprechung herbeizuführen. Bis zur Klärung der rechtlichen Lage durch die o.g. Präzedenzfälle ist im hier benannten Fall, jedenfalls kurzfristig, kein Erlass einer Nutzungsuntersagung beabsichtigt.</p>
<p class="text-justify"><strong>2. Hat das Bezirksamt bereits eine Nutzungsuntersagung bei den zwei Wohnungen (bereits dem Bezirksamt als Zweckentfremdung gemeldet) ausgesprochen, die aktuell über einen Drittanbieter an Handwerker vermietet werden, beabsichtig es eine Nutzungsuntersagung und wenn nein, warum nicht?</strong>&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Das Bezirksamt würde in einem Fall von Zweckentfremdung nicht unmittelbar eine Nutzungsuntersagung aussprechen, sondern, sofern gesetzlich erforderlich, eine Rückführungsaufforderung erlassen. In diesem speziellen Fall wurde jedoch festgestellt, dass keine Zweckentfremdung vorliegt. Der Grund dafür ist, dass das vorliegende Wohnen auf Zeit gemäß der aktuellen Rechtsprechung nicht als Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (ZwVbG) eingestuft wird.</p>
<p class="text-justify">Die Nutzung der Wohnungen für befristete Mietverhältnisse an Handwerker wird nicht als unzulässige Zweckentfremdung betrachtet, da es sich dabei weiterhin um eine Form des „Wohnens“ handelt. Somit ist in diesem Fall keine Nutzungsuntersagung erforderlich. Sollte sich jedoch herausstellen, dass diese Nutzung in Zukunft gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, würde das Bezirksamt entsprechend reagieren.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Christoph Brzezinski</p>
<p>Bezirksstadtrat</p>]]></content:encoded>
                <category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Wohnen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110267</guid>
                <pubDate>Fri, 13 Mar 2026 11:17:36 +0100</pubDate>
                <title>Bildungsgleichheit im Bezirk: mehr Gemeinschaftsschulen als Ziel des gesamten Bezirksamts?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-charlottenburg-wilmersdorf.de/bvv/anfragen/news/bildungsgleichheit-im-bezirk-mehr-gemeinschaftsschulen-als-ziel-des-gesamten-bezirksamts-1/</link>
                <author>Anne Zetsche</author>
                <description>Große Anfrage BV Zetsche, BVV am 19.02.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:</p>
<p class="text-justify"><strong>1. Welche konkreten Zeit- und Umsetzungspläne hat das Bezirksamt für die Schaffung weiterer Gemeinschaftsschulen (durch Umwandlung oder Neugründung an welchen Standorten!)</strong></p>
<p class="text-justify"><strong>2. Haben sich die Schulgemeinschaften bzw. die jeweiligen Schulkonferenzen der folgenden Schulen (Wald-Grundschule/Wald-Gymnasium, Peter-Ustinov-Schule, Reinfelder-Schule) bereits zu einer Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geäußert? Wenn nein, weldhe Anreize zur Umwandlung will das Bezirksamt setzen und inwiefern steht das Bezirksamt im Austausch mit den jeweiligen Schulen, um auf eine Umwandlung hinzuwirken?</strong></p>
<p class="text-justify">Für die Schaffung weiterer Gemeinschaftsschulplätze werden im Schulamt folgende Pläne geprüft:</p><ol><li><p class="text-justify">Weiterentwicklung der Reinfelder-Schule zu einer Gemeinschaftsschule. Die Reinfelder-Schule wird im Regelbereich von einer 2-zügigen Grundschule zu einer Gemeinschaftsschule 2-3 mit eine Verbundoberstufe (Sek II) zusammen mit der ISS Peter-Ustinov hochwachsen. Der Aufbau der Sek I soll ab dem Schuljahr 2026/27 zuerst mit zwei siebten Klassen und ab dem Schuljahr 2027/28 3-zügig im Sek I – Bereich aufwachsen. Die Schulkonferenzbeschlüsse liegen von beiden Schulen vor. Der Bezirksschulbeirat wurde beteiligt und der BA-Beschluss erfolgte am 17.02.2026.</p></li><li><p class="text-justify">Am Standort der ISS Peter-Ustinov soll ein Erweiterungsbau entstehen, in dem eine zweizügige Primastufe Platz finden soll. Siehe I-Planung 3702 – 70101. Damit entsteht die Möglichkeit am Standort durch die aufwachsende Primarstufe eine Gemeinschaftsschule zu entwickeln. Ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss der Peter-Ustinov-Schule aus dem Jahr 2019 liegt vor. Eine mögliche Finanzierung aus der I-Planung ist auf nach 2032 verschoben.</p></li><li><p class="text-justify">Der Standort der Wald-Grundschule und des Wald-Gymnasiums würde sich aus schulplanerischer Sicht bestens für eine Gemeinschaftsschule eignen. Mit beiden Schulen wurde bereits über die Möglichkeit gesprochen. Eine Herausforderung ist die Schaffung von ISS-Schulplätzen am Standort, da ein Zusammenschluss zu einer Gemeinschaftsschule nur zwischen einer ISS und einer Grundschule möglich ist. Zur Zeit werden mit den Schulen Gespräche über die Entwicklungsperspektiven des Standortes geführt.</p></li><li><p class="text-justify">Am Standort der Sömmeringstraße 29 auf dem Parkplatz der Sporthalle wird ein Neubau einer ISS in Mehrfachnutzung geplant. Baubeginn soll 2032 sein. Hier ist es vorstellbar, dass die anliegende Mierendorff-Grundschule sich zu einer Gemeinschaftsschule weiterentwickeln könnte. Erste Gespräche mit der Schulleitung diesbezüglich wurden bereits geführt, allerdings erst auf informeller Ebene. Auch auf Anwohnerveranstaltungen wurden diese Überlegungen bereits erwähnt. Aufgrund des zeitlichen Abstands sind die Gespräche aber noch nicht konkret.</p></li></ol><p class="text-justify"><strong>3. Welche Herausforderungen sieht das Bezirksamt für die Schaffung weiterer Gemeinschaftsschulen im Bezirk und steht das Bezirksamt geschlossen hinter dem 2019 formulierten Ziel, „an geeigneten Schulstandorten selbstverständlich auch die Weiterentwicklung hin zu einer Gemeinschaftsschule (zu) unterstützen“ (1) sowie die Aussage in der Zählgemeinschaftsvereinbarung „die Umsetzung einer Gemeinschaftsschule mit Kita durch den privaten Träger der Schele-Schule im ehemaligen Anbetungskloster St. Gabriel“ zu unterstützen?</strong></p>
<p class="text-justify">Die Schele-Schule ist eine Schule in freier Trägerschaft. Das Schulamt hat hier keinen gesetzlichen Auftrag für die Weiterentwicklung des Schulstandortes. Vielmehr muss hier der zuständige Schulträger (Senat) diese Entwicklung vorantreiben. Das Bezirksamt kann hier im Bereich der Kommunikation zwischen freien Schulträger und der zuständigen Senatsverwaltung unterstützend helfen.</p>
<p class="text-justify">Grundsätzlich besteht die Herausforderung bei der Schaffung von Gemeinschaftsschulplätzen geeignete Standorte zu finden, an dem möglichst zwei Schulen an einem gemeinsamen Campus zusammenwachsen können bzw. ein Standort ausreichend Platz bietet durch zusätzlich Ergänzungsbauten die baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Zudem sollte auch die Schule bzw. die Schulen die Weiterentwicklung wünschen und anstreben.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="text-justify">Heike Schmitt-Schmelz</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bildung</category><category>Kinder, Jugend und Familie</category>
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


