Unsere Anfragen in der BVV

Leerstand / Zweckentfremdung in der Blissestraße 26/28

Rüdiger Deißler

Schriftliche Anfrage, BV Deißler vom 13.01.2026, Antwort vom 18.02.2026

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt Leerstand von Wohnungen in der Blissestraße 26/28 bekannt und wenn ja, seit wann?

Der Leerstand ist dem Bezirksamt seit dem  28.05.2025 bekannt. 

2. Wie viele Wohnungen sind betroffen?

Es sind vier Wohnungen betroffen.

3. Wurde der Leerstand nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz beantragt?

a. wenn ja, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?

Es wurde eine Leerstandsgenehmigung für vier Wohnungen beantragt mit dem Argument, dass die milieuschutzrechtliche Genehmigung für die Zentralisierung der Heizung und Stränge erst seit April 2025 vorläge.

b. wenn nein, wurde ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

Vor der Beantragung von Leerstandsgenehmigungen wurden entsprechende Amtsverfahren eingeleitet.

4. Liegen dem Bezirksamt sonstige Anträge des/der Eigentümer:in vor, wie Anträge auf Umwandlung in Eigentum, Sanierung, Grundrissänderung oder sonstige Umbaumaßnahmen?

Nein. Dies könnte ggf. beim Stadtplanungsamt vorliegen.

5. Welche Pläne verfolgt der/die Grundstückseigentümer:in mit dem Gebäude?

Dies ist nicht bekannt. 

6. Wann werden die Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt?

Die Dauer der Arbeiten soll nach Angaben der Eigentümerin bis zum 31.08.2026 andauern. 

7. Was unternimmt das Bezirksamt, um längerfristigen Leerstand an diesem Standort zu unterbinden?

Die Anträge auf Erteilung der Leerstandsgenehmigungen wurden abgelehnt. Hiergegen wurde Widerspruch erhoben. Im Amtsverfahren ist bereits eine Anhörung gefertigt worden. 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Duda

Bezirksstadträtin

Abteilung Bürgerdienste und Soziales