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Soziale Teilhabe

Charlottenburg-Wilmersdorf ist der sozial am stärksten gespaltene Bezirk in Berlin – wie der auf Grund unserer Forderung aufgelegte  bezirkliche Reichtumsbericht zeigt. Wir müssen Bewohner:innen in angespannten Kiezlagen besser unterstützen und hier soziale Infrastrukturen ausbauen. In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der Wohnungslosen in unserem Bezirk vervierfacht. Die Wohnungslosenstätte City Station ist unterfinanziert, die Bahnhofsmission am Zoo platzt aus allen Nähten – nur 150 m Luftlinie entfernt steht das Hotel Waldorf Astoria, das nie mehr als zur Hälfte ausgelastet ist. Wir finden uns mit dieser sozialen Ungerechtigkeit nicht ab. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bezirk Wohnungen für Geflüchtete errichtet und lösungsorientiert mit der zuständigen Senatsverwaltung zusammenarbeitet. Außerdem fordern wir ein Pilotprojekt zur Aussetzung von Hartz IV-Sanktionen. Mit der Gängelung und Existenzbedrohung von Leistungsempfänger:innen muss Schluss sein!

Unsere Initiativen zu sozialer Teilhabe:

Verwendung der Mieteinnahmen des Pangea-Hauses

Frederike-Sophie Gronde-Brunner

Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 14.04.2026, Antwort vom 01.06.2026

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Welcher Sanierungsbedarf besteht im Pangea-Haus und mit welchen Sanierungskosten rechnet das Bezirksamt (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Bedarf und voraussichtlichen Kosten)?

Gemäß den Informationen des Bezirksamtes sowie der bisherigen Hausverwalterin, der Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH), besteht für das Gebäude Trautenaustraße 5 in 10717 Berlin zurzeit kein Sanierungsbedarf.

2. Wie plant das Bezirksamt mit den monatlich 20.000 Euro Mieteinnahmen aus dem Pangea-Haus, welche Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in welcher Höhe sollen davon in 2026 und 2027 finanziert werden?

Die monatlichen Einnahmen aus der Vermietung des Gebäudes werden gemäß § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf dem hierfür vorgesehenen Titel verbucht. Gemäß dem Bruttoprinzip (Bruttoveranschlagung und Bruttonachweis) sind Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, d.h. dass Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden grundsätzlich nicht aus Mieteinnahmen finanziert werden dürfen.

3. Wie werden die übrigen Mieteinnahmen aus dem Haus verbucht und welche Investitionen sind neben den Sanierungsmaßnahmen geplant?

Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Gebäudes Trautenaustr. 5 siehe Antwort zu Frage 2. Gegenwärtig sind keine Investitionen das Gebäude betreffend geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Brzezinski 

Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT

 

 

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