Soziale Teilhabe
Charlottenburg-Wilmersdorf ist der sozial am stärksten gespaltene Bezirk in Berlin – wie der auf Grund unserer Forderung aufgelegte bezirkliche Reichtumsbericht zeigt. Wir müssen Bewohner:innen in angespannten Kiezlagen besser unterstützen und hier soziale Infrastrukturen ausbauen. In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der Wohnungslosen in unserem Bezirk vervierfacht. Die Wohnungslosenstätte City Station ist unterfinanziert, die Bahnhofsmission am Zoo platzt aus allen Nähten – nur 150 m Luftlinie entfernt steht das Hotel Waldorf Astoria, das nie mehr als zur Hälfte ausgelastet ist. Wir finden uns mit dieser sozialen Ungerechtigkeit nicht ab. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bezirk Wohnungen für Geflüchtete errichtet und lösungsorientiert mit der zuständigen Senatsverwaltung zusammenarbeitet. Außerdem fordern wir ein Pilotprojekt zur Aussetzung von Hartz IV-Sanktionen. Mit der Gängelung und Existenzbedrohung von Leistungsempfänger:innen muss Schluss sein!
Unsere Initiativen zu sozialer Teilhabe:
Wiederaufbau der Westendbrücke – Schutz für Anwohner:innen
Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner, BVV vom 26.06.2025
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Wie ist der aktuelle Stand beim Wiederaufbau der Westendbrücke und wie bewertet das Bezirksamt die angedachte Umgehung eines Planfeststellungsverfahrens?
Die Planfeststellungsbehörde (Fernstraßen-Bundesamt) hat am 15.07.2025 mitgeteilt, dass die DEGES GmbH mit Schreiben vom 10.07.2025 den Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens Ersatzneubau der Westendbrücke in neuer Lage A 100 zurückgenommen hat. Das Planfeststellungsverfahren ist damit eingestellt. Aus der Sicht des Lärmschutzes für die betroffenen Gebäude und wohnungsnahe Grünflächen mit Erholungsfunktion ist die Einstellung des Verfahrens negativ. Der Ersatzneubau der Westendbrücke in unveränderter Lage stellt keine wesentliche Änderung des Verkehrsweges im Sinne der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) dar. Die in der 16. BImSchV festgelegten Grenzwerte und die daraus folgende erforderliche Lärmvorsorge bei Überschreitung der Grenzwerte greifen nur, wenn die Westendbrücke durch den Ersatzneubau wesentlich geändert wird, siehe § 1, 16. BImSchV.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht war hingegen der Verlust von Flächen des angrenzenden Friedhofs „Luisenkirchhof II“ durch die im Planfeststellungsverfahren beabsichtigte Trassenführung zu befürchten. Es ist insofern positiv zu bewerten, wenn die Brücke auf der alten Trasse ohne oder mit geringeren Eingriffen in den Friedhof wiederhergestellt wird.
2. Wie soll der Lärmschutz und die Minimierung von Luftschadstoffen zukünftig gewährleistet werden und welche Schritte hat Bezirksamt bereits unternommen und wird es zukünftig unternehmen, um den Ausbau des Lärmschutzes einzufordern und damit die Anwohner:innen dauerhaft zu schützen?
Der Bund betreibt Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen, auf die jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. Voraussetzung für die Durchführung einer Lärmsanierung im Rahmen der vorhandenen Mittel ist, dass durch die vorhandene Lärmbelastung bestimmte Auslösewerte überschritten werden. Die Dringlichkeit wird nach dem Grad der Betroffenheit, insbesondere nach der Stärke der Lärmbelastung der schutzbedürftigen Nutzung, der Anzahl der Betroffenen und der Art des Gebietes (z. B. Wohn- oder Gewerbegebiet) beurteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
