Bundesverwaltungsgericht kassiert Vorkaufsrecht – Mieter:innenschutz weiter ausgehebelt

Mit Urteil vom 9. November hat das Bundesverwaltungsgericht das Berliner Vorkaufsrecht von Immobilien in Milieuschutzgebieten weitestgehend kassiert. Nach dem Abschmettern des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht ist das Kassieren des Vorkaufsrechts erneut ein herber Schlag für alle Mieter:innen. Aufgrund fehlender Regulierungen auf Bundesebene hat der Bezirk nun kaum noch die Möglichkeit, Mieter:innen effektiv vor Verdrängung und Mietenwucher zu schützen.

Dazu erläutert Rüdiger Deißler, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf: „In Charlottenburg-Wilmersdorf mussten wir lange für die Einführung von Milieuschutzgebieten wie am Klausenerplatz kämpfen. Noch länger dauerte die erste Ausübung des Vorkaufsrechts in der Seelingstraße 29 durch den Bezirk im März 2021. Ein wichtiger Anfang war gemacht, weitere Vorkäufe des Bezirks hätten aufgrund des explodierenden Immobilienmarkts zwangsläufig folgen müssen. Nun ist auch dieses Instrument einer sozialen Wohnungspolitik weitestgehend Geschichte. Wir fordern das Bezirksamt auf, alle Mieter:innen in den sieben festgelegten Milieuschutzgebieten Alt-Lietzow, Gierkeplatz, Jungfernheide, Karl-August-Platz, Klausenerplatz, Mierendorf-Insel, Richard-Wagner-Platz sowie im Aufstellungsgebiet Schloßplatz/ Amtsgerichtsplatz über die Folgen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in allgemein verständlicher Sprache zu informieren.

Darüber hinaus ist klar: der Berliner Senat muss jetzt unbedingt dagegenhalten und den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, für den 59,1 % der Berliner:innen gestimmt haben, zügig umsetzen. Ohne das Vorkaufsrecht sind Stadt und Bezirke bei der weitergehenden Zerstörung des Berliner Mietwohnungsmarkts durch Eigentumsumwandlung und Mietenwahnsinn zum Zuschauen verdammt.“