Klare Kante für die Mieter*innen in der Siedlung Westend!

Das Bezirksamt versuchte einen zahlreiche Lücken aufweisenden Vertrag über den Abriss und Neubau von Wohnungen in der Siedlung Westend mit der Deutsche Wohnen zu unterzeichnen, z.B. sollte das geltende Zweckentfremdungsverbot-Gesetz nicht (!) angewendet werden, darauf einigte sich das Bezirksamt bei einer Sitzung mit der Deutsche Wohnen, bei der das Bezirksamt vollständig anwesend war. Nur durch unseren Druck – alle anderen Fraktionen waren zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis – und unserer entschlossenen Öffentlichkeitsarbeit wurde die Absicht öffentlich, die Unterzeichnung verschoben. Auf unseren Druck hin finden nun doch noch Nachverhandlungen statt – zum Glück konnten wir SPD und Grüne endlich von unseren Forderungen überzeugen und wir werden am Mittwoch im Ausschuss für Stadtentwicklung gemeinsam unsere Forderungen für die Nachverhandlung beschließen:

 

Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabenträgerin Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50 € an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandsmietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – spätestens unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt einen konkreten/ unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen - sofern von den Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen. Den Bestandsmieter*innen, die bereits in einer Umsetzwohnung wohnen, wird dieser Vorvertrag spätestens vor der Abstimmung des B-Plans in der BVV unterschriftsreif vorgelegt.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf. 
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/ unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständigen Kostenübernahme beinhaltet.

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12.2018 zu berichten.