Wichtiger Erfolg für Mieterschutz: Bezirksamt gewinnt Klage um Milieuschutzgebiet gegen Immobilienlobby

Mieten- und Wohnungspolitik

Vor dem Verwaltungsgericht hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen wichtigen Erfolg errungen. Nach dem ein Aufstellungsbeschluss für ein Milieuschutzgebiet beschlossen wurde, untersagte das Bezirksamt dort die Umwandlung in Eigentumswohnungen in der Schillerstraße 84. Dagegen wollte der Eigentümer die aufschiebende Wirkung durchsetzen, was das Gericht nun allerdings abgelehnt hat. Das Verwaltungsgericht hat dabei auch das von Klägerseite zur Argumentation vorgebrachte empirica-Gutachten rückgewiesen. Das Gutachten wurde in Debatten in der BVV zur Festsetzung von Milieuschutzgebieten als Gegenargument vorgebracht.

Niklas Schenker, Co-Vorsitzender der Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf dazu:

„Das ist eine gute Nachricht für die Mieter:innen, die in Milieuschutzgebieten leben. Aber erst ein Sechstel der Haushalte des Bezirks genießen diesen besonderen Schutz. Wir brauchen noch viel mehr solcher Gebiete, damit die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und damit die Verdrängung von Mieter:innen gestoppt wird. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hinkt berlinweit noch weit hinterher und muss endlich den Turbo einlegen. Auch für andere Bezirke hat dieses Urteil eine Signalwirkung. Jacopo Mingazzini, Gründer des auf Eigentumsumwandlungen spezialisierten Immobilienunternehmens Accentro und Mitglied der "liberalen Immobilienrunde" der Berliner FDP, hatte mit seinem „Verein zur Förderung von Wohneigentum“ eine Studie zu Milieuschutz-Untersuchungen in Auftrag gegeben. Mit dem Gutachten wollte der Verein Mängel beim Erlass von Milieuschutzgebieten in Berlin nachweisen – allerdings ohne Erfolg.

Die Angriffe der Immobilienlobby auf den Mieterschutz sind ins Leere gelaufen. In der BVV haben sich vor allem FDP und CDU das Gutachten zu Eigen gemacht. Dabei zeigt bereits ein kurzer Blick auf die Ersteller und deren Verflechtungen in den Markt für Eigentumswohnungen deutlich, dass es hier um eine wirtschaftlich motivierte Studie geht. Zurecht wurde das lächerliche Papier deshalb vom Gericht rückgewiesen.“