Unsere Anfragen in der BVV
"Bürgerdialoge" der AfD-Fraktion
Schriftliche Anfrage BV Juckel vom 13.07.2026, Antwort vom 02.09.2026
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Mit welchen Veranstaltungstiteln, Themen und Gästen wurden Veranstaltungen der AfD-Fraktion im Rathaus Charlottenburg und anderen bezirklichen Liegenschaften 2026 durchgeführt (Bitte um Angabe von Veranstaltungsdatum und -titel sowie der Podiumsgäste mit Funktion)?
Zu 1.
Nach Kenntnis des Bezirksamtes fanden im Jahr 2026 bislang folgende Veranstaltungen der AfD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf jeweils im Rathaus Charlottenburg statt:
27. März 2026: „Bürgerdialog“
Angekündigter Gast: Matthias Helferich, Mitglied des Deutschen Bundestages aus Nordrhein-Westfalen
16. April 2026: „Bürgerdialog mit Benedikt Kaiser“
Gast: Benedikt Kaiser, deutscher Autor und Publizist
12. Juni 2026: „Bürgerdialog“
2. Wie wird vom Bezirksamt kontrolliert, ob es sich um Veranstaltungen mit Bezug zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und nicht Wahlkampf handelt?
2.1 Wie bewertet das Bezirksamt den Charakter der Veranstaltung „Wohnungen sind keine Asylheime!“ der AfD-Fraktionen in der Bezirksverordneten-versammlung und im Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2026? Welcher BVV-Bezug wurde hergestellt?
2.2 Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Neutralitätspflicht im Vorfeld vor Wahlen die Teilnahme der Spitzenkandidatin der AfD für das Berliner Abgeordnetenhaus Dr. Kristin Brinker (MdA) und des Abgeordnetenhauskandidaten Martin Kohler an der o. g. Fraktions-veranstaltung drei Monate vor der Berlin-Wahl?
Zu 2.
Die Raumüberlassung an die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Nutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von Räumen und Freianlagen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Hiernach können Räume, die für die Arbeit der Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich sind, entgelt- und nebenkostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Eine gesonderte inhaltliche Prüfung der Veranstaltungsanträge der BVV-Fraktionen erfolgt durch das Bezirksamt nicht. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Fraktionen die überlassenen Räume im Rahmen ihrer bezirkspolitischen Aufgaben und in eigener Verantwortung nutzen. Die Fraktionen der BVV legen dem Bezirksamt bei der Buchung von Räumen keine inhaltlichen Konzepte für ihre Veranstaltungen vor, die das Bezirksamt prüfen könnte. Das Bezirksamt geht nicht davon aus, dass sich eine solche Pflicht zur Vorlage von inhaltlichen Konzepten bei Raumbuchungen mit der dem Bezirksamt obliegenden Sicherstellung der unbeschränkten Wahrnehmung ihrer Rechte durch die Bezirksverordneten und die von ihnen gebildeten Fraktionen vereinbaren ließe.
Das es Fraktionen der BVV grundsätzlich nicht gestattet ist, aus Fraktionsmitteln finanzierte Wahlkampfveranstaltungen durchzuführen, geht das Bezirksamt grundsätzlich davon aus, dass es sich bei von Fraktionen der BVV angemeldeten Veranstaltungen nicht um Wahlkampfveranstaltungen handelt.
Zu 2.1
Siehe Antwort zu 2.
Zu 2.2
Eine Neutralitätspflicht der Fraktionen der BVV ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Im Übrigen gilt auch hier die Antwort zu 2.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT
