Arbeit & Wirtschaft

Prekäre Beschäftigung ist auch in unserem Bezirk ein Problem und betrifft nicht nur Bereiche wie die Gastronomie oder Tourismusbranche, sondern auch Beschäftigte von öffentlich beauftragten Unternehmen, wie das Reinigungspersonal im Bezirksamt oder an Schulen. Wir unterstützen deshalb die Initiative „Schule in Not“, die sich in Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgreich für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung eingesetzt hat.  Wir wollen, dass das Bezirksamt ein vorbildlicher Arbeitgeber wird – in allen Bereichen. Wir fordern deshalb ein bezirkliches Personalentwicklungskonzept ein, welches die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber:in verbessert und die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit der Bezirksverwaltung sicherstellt. Kleine Gewerbetreibende leiden besonders unter den Herausforderungen der Corona-Pandemie sowie unter steigenden Gewerbemieten. Wir setzen uns deshalb für mehr Unterstützung durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung ein.

Unsere Initiativen zu Arbeit & Wirtschaft:

Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Charlottenburg-Wilmersdorf

Mieten- und WohnungspolitikOrdnung

Mündliche Anfrage BV Juckel zur 2. BVV am 18.11.2021

1. Wie viele Wohnungen werden nach Zählung resp. Schätzung des Bezirksamts in Charlottenburg-Wilmersdorf zweckentfremdet?

Es wurden seit Einführung des Zweckentfremdungsrechts bisher 5.624 Verfahren wegen des Verdachts auf zweckfremde Nutzung eingeleitet (Stand: 30.06.2021). Davon wurden bisher 1.212 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt, bei 1.618 Wohnungen konnte keine Zweckentfremdung festgestellt werden, für 1.119 Wohnungen wurden Anträge auf zweckfremde Nutzung, Leerstand, Abriss sowie Erteilung eines Negativattestes gestellt, so dass in ca. 1.500 Verfahren eine zweckfremde Nutzung festgestellt werden konnte.

2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt zur Bekämpfung von wiederholtem und mutmaßlich vorsätzlichen Verstößen durch Wohnungseigentümer:innen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz?

Die Verfügungs-/Nutzungsberechtigten werden unter Androhung und ggf. späterer Festsetzung von Zwangsgeld aufgefordert, die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Des Weiteren werden Bußgelder verhängt.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz