Arbeit & Wirtschaft
Prekäre Beschäftigung ist auch in unserem Bezirk ein Problem und betrifft nicht nur Bereiche wie die Gastronomie oder Tourismusbranche, sondern auch Beschäftigte von öffentlich beauftragten Unternehmen, wie das Reinigungspersonal im Bezirksamt oder an Schulen. Wir unterstützen deshalb die Initiative „Schule in Not“, die sich in Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgreich für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung eingesetzt hat. Wir wollen, dass das Bezirksamt ein vorbildlicher Arbeitgeber wird – in allen Bereichen. Wir fordern deshalb ein bezirkliches Personalentwicklungskonzept ein, welches die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber:in verbessert und die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit der Bezirksverwaltung sicherstellt. Kleine Gewerbetreibende leiden besonders unter den Herausforderungen der Corona-Pandemie sowie unter steigenden Gewerbemieten. Wir setzen uns deshalb für mehr Unterstützung durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung ein.
Unsere Initiativen zu Arbeit & Wirtschaft:
Verwendung der Mieteinnahmen des Pangea-Hauses
Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 14.04.2026, Antwort vom 01.06.2026
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Welcher Sanierungsbedarf besteht im Pangea-Haus und mit welchen Sanierungskosten rechnet das Bezirksamt (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Bedarf und voraussichtlichen Kosten)?
Gemäß den Informationen des Bezirksamtes sowie der bisherigen Hausverwalterin, der Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH), besteht für das Gebäude Trautenaustraße 5 in 10717 Berlin zurzeit kein Sanierungsbedarf.
2. Wie plant das Bezirksamt mit den monatlich 20.000 Euro Mieteinnahmen aus dem Pangea-Haus, welche Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in welcher Höhe sollen davon in 2026 und 2027 finanziert werden?
Die monatlichen Einnahmen aus der Vermietung des Gebäudes werden gemäß § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf dem hierfür vorgesehenen Titel verbucht. Gemäß dem Bruttoprinzip (Bruttoveranschlagung und Bruttonachweis) sind Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, d.h. dass Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden grundsätzlich nicht aus Mieteinnahmen finanziert werden dürfen.
3. Wie werden die übrigen Mieteinnahmen aus dem Haus verbucht und welche Investitionen sind neben den Sanierungsmaßnahmen geplant?
Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus der Vermietung des Gebäudes Trautenaustr. 5 siehe Antwort zu Frage 2. Gegenwärtig sind keine Investitionen das Gebäude betreffend geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT
