Arbeit & Wirtschaft

Prekäre Beschäftigung ist auch in unserem Bezirk ein Problem und betrifft nicht nur Bereiche wie die Gastronomie oder Tourismusbranche, sondern auch Beschäftigte von öffentlich beauftragten Unternehmen, wie das Reinigungspersonal im Bezirksamt oder an Schulen. Wir unterstützen deshalb die Initiative „Schule in Not“, die sich in Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgreich für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung eingesetzt hat.  Wir wollen, dass das Bezirksamt ein vorbildlicher Arbeitgeber wird – in allen Bereichen. Wir fordern deshalb ein bezirkliches Personalentwicklungskonzept ein, welches die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeber:in verbessert und die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit der Bezirksverwaltung sicherstellt. Kleine Gewerbetreibende leiden besonders unter den Herausforderungen der Corona-Pandemie sowie unter steigenden Gewerbemieten. Wir setzen uns deshalb für mehr Unterstützung durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung ein.

Unsere Initiativen zu Arbeit & Wirtschaft:

Verdrängung von Gewerbetreibenden auf den Grundstücken „am Güterbahnhof Halensee“?

Schriftliche Anfrage BV Schenker vom 07.05.2020

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Sind dem Bezirksamt Pläne des Investors PRS Family Trust für eine Neubebauung der Grundstücke im Gewerbegebiet „am Güterbahnhof Halensee“ bekannt?

Dem Bezirksamt sind Pläne der Deutsche Landentwicklungsgesellschaft GmbH bekannt, die beidseits der Paulsborner Brücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans 4-27 Gebäude errichten möchte.

2. Welche Schritte wird das Bezirksamt unternehmen, um die ortsansässigen Gewerbetreibenden vor Verdrängung zu schützen und das Planungsziel des rechtskräftigen Bebauungsplanes 4-27, nach dem die östlich des Baumarktes gelegenen Gewerbebetriebe zu erhalten sind, einzuhalten?

Der festgesetzte Bebauungsplan ist ein sog. Angebotsbebauungsplan, der u. a. Regelungen hinsichtlich der Arten der baulichen Nutzung trifft, aber keinen Schutz konkreter Betriebe beinhaltet. Ein Bebauungsplan kann ein konkretes Mietverhältnis zwischen zwei Parteien nicht festschreiben.Das vorgestellte Bauvorhaben lässt sich nur über eine Änderung des Bebauungsplans umsetzen. In diesem Zusammenhang soll eine Nutzung für die EG-Ebene festgeschrie-ben werden, die einen Weiterbestand vorhandener Betriebe ermöglicht. Ob weiterge-hende Regelungen über einen begleitenden städtebaulichen bzw. Durchführungsver-trag getroffen werden können, muss geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger