Bürger:innenbeteiligung

Charlottenburg-Wilmersdorf in Bewegung: Bürger:innenentscheid Oeynhausen, Bürger:innenbegehren Grünflächenerhalt, Wahlantritt Aktive Bürger, viele Initiativen bezirksweit. Doch Beteiligung wird in der Bezirkspolitik noch immer kleingeschrieben – das zeigt sich im alltäglichen Umgang des Bezirksamtes mit Anfragen, oder bei der Ausgestaltung von Beteiligungsprozessen wie der Umgestaltung des Preußenparks. Immer wieder werden Beteiligungsveranstaltungen verschleppt, oder die frühzeitige Einladung interessierter Bürger:innen bleibt aus. Als Linksfraktion ist Bürger:innenbeteiligung für uns keine „lästige Aufgabe“, sondern Grundlage politischer Entscheidungen. Die notwendigen Schritte hin zu einem sozialen und ökologischen Charlottenburg-Wilmersdorf müssen wir gemeinsam mit den Menschen im Bezirk gehen. Politik von unten statt Entscheidungen von oben – nur so kann Demokratie gelingen.

Unsere Initiativen zur Bürger:innenbeteiligung:

Auskunftsrecht der Bürger*innen darf nicht eingeschränkt werden!

In der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf am 23. Januar wurde berichtet, dass Bezirksbürgermeister Naumann (SPD) und das von SPD, CDU und Grünen geführte Bezirksamt beabsichtigen, in der 30-minütigen Einwohner*innenfragestunde der BVV nur noch den Bürger*innen antworten zu wollen, die während der BVV-Sitzung anwesend sind. Eine schriftliche Beantwortung von Fragen der Bürger*innen soll es demnach nicht mehr geben.

Dazu erklärt Frederike-Sophie Gronde-Brunner, Mitglied des Geschäftsordnungsausschusses für die Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf: „Die schriftliche Beantwortung der Fragen der Bürger*innen in der Einwohner*innenfragestunde zu streichen, nur weil während der letzten BVV-Sitzungen wenige Fragesteller*innen anwesend waren, lehnen wir grundsätzlich ab. In den schriftlichen Antworten finden sich zahlreiche Fakten, die bei einer ausschließlich mündlichen Beantwortung durch das Bezirksamt verloren gehen. Für engagierte Bürger*innen im Bezirk ist die schriftliche Beantwortung von Anfragen ein wichtiger Teil ihres – in der Geschäftsordnung der BVV festgelegten – Rechts auf Information durch das Bezirksamt.“ Die Geschäftsordnung sieht eine mündliche sowie schriftliche Beantwortung von Fragen ausdrücklich vor.

„Politik und Verwaltung dürfen nicht über Bürger*innen hinweg entscheiden, sondern müssen stets darum bemüht sein, die Gestaltung des Bezirks mit Ihnen gemeinsam anzugehen. Dies ist Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Wir brauchen endlich attraktive und transparente Möglichkeiten der Beteiligung im Bezirk, nicht nur während der monatlichen 30-minütigen Einwohner*innenfragestunde in der BVV. Eine Beschneidung des Informationsrechts der Bürger*innen trifft auf unseren Widerstand als von den Bürger*innen gewählte Verordnete der BVV!“