Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung

Seit 2014 wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Sozialwohnung, keine preiswerte und keine kommunale Wohnung neu gebaut. Seit 2018 wurde Abriss von Wohnraum in über 160 Fällen vom CDU-Stadtrat genehmigt, bisher entstand dafür aber nicht eine gesetzlich vorgeschriebene Ersatzwohnung. Spekulativem Leerstand von Wohnraum wird kaum nachgegangen. Auch die vom Senat bereitgestellten Mittel für kostenlose Mieter:innenberatungen werden nicht voll ausgeschöpft. Im Vergleich mit anderen besonders von Ferienwohnungen und Leerstand betroffenen Bezirken zeigt sich, dass unser Bezirksamt Immobilienspekulant:innen kaum etwas entgegensetzt. Es ist unsere Aufgabe, dies gemeinsam mit der Mieter:innenbewegung zu ändern. Lange mussten wir für die Einrichtung erster Milieuschutzgebiete kämpfen. Wir brauchen weitere Milieuschutzgebiete, eine konsequente Verfolgung von Leerstand, einen sofortigen Stopp des Abriss von Wohnraum, die harte Durchsetzung des Verbots von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum und eine Bauoffensive für Sozialwohnungen.

Unsere Initiativen zu Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung:

Bezirk muss Schutz von räumungsgefährdeten, wohnungslosen und hilfsbedürftigen Menschen organisieren

Annetta Juckel und Niklas Schenker, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf erklären:

Damit die Ausbreitung des Corona-Virus nicht auch die Mieten- und Wohnungskrise verschärft, erarbeitet der Senat ein Soforthilfeprogramm für Mieter*innen und Wohnungslose. Auch der Bezirk steht in der Pflicht aktiv zu werden. Vereinzelte Zusagen, insbesondere aus der kommunalen Wohnungswirtschaft, Mieter*innen mit Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen, sind zwar erfreulich, aber nicht ausreichend. Als Mieter*in die Pandemie zu überstehen, darf nicht von der Gnade der Vermieter*in abhängen.

Appelle, dass Menschen zur Vermeidung von Ansteckungen zu Hause bleiben sollen, können nur eingehalten werden, wenn Wohnungslose und Geflüchtete angemessen und dezentral in eigenen Wohnungen untergebracht werden. Der Bezirk muss leerstehende Wohnungen und Ferienwohnungen akquirieren, notfalls durch Beschlagnahmung, um dort Obdach- und Wohnungslose und Geflüchtete unterzubringen. Ebenso sind Wohnungen und Notunterkünfte insbesondere für Frauen und Kinder zur Verfügung zu stellen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und sich gerade jetzt zu Hause zurückziehen sollen. Zu diesem Zweck soll der Bezirk prüfen, inwiefern Hotels und Hostels vorübergehend genutzt werden können. Der Senat muss den Bezirk bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen fachlich unterstützen.