Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung

Seit 2014 wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Sozialwohnung, keine preiswerte und keine kommunale Wohnung neu gebaut. Seit 2018 wurde Abriss von Wohnraum in über 160 Fällen vom CDU-Stadtrat genehmigt, bisher entstand dafür aber nicht eine gesetzlich vorgeschriebene Ersatzwohnung. Spekulativem Leerstand von Wohnraum wird kaum nachgegangen. Auch die vom Senat bereitgestellten Mittel für kostenlose Mieter:innenberatungen werden nicht voll ausgeschöpft. Im Vergleich mit anderen besonders von Ferienwohnungen und Leerstand betroffenen Bezirken zeigt sich, dass unser Bezirksamt Immobilienspekulant:innen kaum etwas entgegensetzt. Es ist unsere Aufgabe, dies gemeinsam mit der Mieter:innenbewegung zu ändern. Lange mussten wir für die Einrichtung erster Milieuschutzgebiete kämpfen. Wir brauchen weitere Milieuschutzgebiete, eine konsequente Verfolgung von Leerstand, einen sofortigen Stopp des Abriss von Wohnraum, die harte Durchsetzung des Verbots von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum und eine Bauoffensive für Sozialwohnungen.

Unsere Initiativen zu Mieten, Wohnen & Stadtentwicklung:

Vorkaufsrecht in der Mecklenburgischen Str. 89 ausüben

Gemeinsamer Antrag LINKE/SPD zur 24. öffentlichen Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, Gronde-Brunner/Juckel/Deißler

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Wohnhaus in der Mecklenburgischen Straße 89/90 das Vorkaufsrecht nach §24 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 BauGB auszuüben. Das Bezirksamt soll sich gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass dieser Vorkauf zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens geschieht, und dass die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, sollte der:die Käufer:in  eine Abwendungserklärung nicht unterschreiben. Sowohl im Falle eines Vorkaufs zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft als auch im Falle einer Abwendungsvereinbarung mit dem Eigentümer soll sich das Bezirksamt in den entsprechenden Verhandlungen dafür einsetzen, dass sowohl die Mieter:innen als auch die Bestandsgewerbe in dem Gebäude langfristig erhalten und vor Mieterhöhungen geschützt werden.

Der BVV ist bis zum 31.10.2023 zu berichten.