Unsere Anfragen in der BVV
Bebauungsplan Hubertusallee – weitere Bürotürme verhinderbar?
Mündliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 21.03.2024, Antwort vom 18.04.2024
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Warum hat das Bezirksamt für das Grundstück Hubertusallee 1 keinen Aufstellungsbeschluss für einen Angebotsbebauungsplan entworfen, um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in unserem Bezirk zu erreichen und die Errichtung von nicht notwendigen Büroflächen zu verhindern?
Das Grundstück Hubertusallee 1 ist durch Verkehrsimmissionen hoch belastetet, die Immissionen liegen oberhalb der Schwelle der Gesundheitsgefährdung. Im Aufstellungsverfahren wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im beantragten Vorhaben erreicht werden können. Die Frage, ob eine Wohnnutzung an diesem Standort realisiert werden kann, ist unabhängig davon, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan oder ein sogenannter Angebotsbebauungsplan aufgestellt wird.
2. Wie rechtfertigt das Bezirksamt, dass beim derzeit geplanten beschleunigten Verfahren auf die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet wird?
Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ohne Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Belange des Umweltschutzes werden nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB im Aufstellungsverfahren berücksichtigt. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden gegenwärtig keine Vorhaben verfolgt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Bezirksstadtrat