Unsere Anfragen in der BVV
Einstürzende U-Bahntunnel durch Signas Hochhausträume?
Mündliche Anfrage zur 13. BVV am 20.10.2022, BV Deißler
1. Ist nach Kenntnis des Bezirksamts gewährleistet, dass bei der Planung von Hochhäusern in der City-West es zu keinen Absackungen der U-Bahntunnel am Ku‘damm kommt?
2. Was unternimmt das Bezirksamt, bspw. durch Statik-Untersuchungen, um ein ähnliches Szenario wie am Alexanderplatz bei der Bebauung des Karstadtareals am Ku’damm mit Hochhaustürmen mit einer Höhe bis zu 120 Metern durch Investor Signa zu verhindern?
Antwort Bezirksamt zu 1. und 2.:
Zunächst möchte ich vorausschicken, dass es nicht bei Planungen von Bauprojekten zu Absackungen kommt, sondern wenn überhaupt bei deren Umsetzung. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren verfolgt das Ziel, derartige Vorkommnisse zu verhindern.
Im Zuge eines Bebauungsplanverfahren wird die Fachaufsichtsbehörde SenUMVK als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Zudem beteiligt die Bauaufsicht im Zuge eines Bauantragsverfahrens gemäß Leitfaden Baunebenrecht bei Anlagen an U Bahnen (in 30m Bereich) die Fachbehörde SenUMVK. Diese teilt notwendige Auflagen mit, welche in der Baugenehmigung verankert werden. Der U Bahntunnel der U 1 sowie der U-Bahnhof Kurfürstendamm befinden sich im Straßenland vor dem Baugrundstück Kurfürstendamm 231. Weshalb es am Alexanderplatz zu den Absackungen gekommen ist, kann das Bezirksamt nicht beurteilen.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Existenz von U-Bahn-Tunneln nicht grundsätzlich gegen den Bau von Hochhäusern, unabhängig vom Investor spricht. Allerdings werden im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsvorhaben, die sich ja beim Grundstück Kurfürstendamm 231 erst ganz am Anfang befinden gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens am Alexanderplatz ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass die Verkehrs- und damit die Lebensadern unserer Stadt durch dieses (oder jedes andere) Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Die von Ihnen genannten statischen Untersuchungen sind sowohl Bestandteil der oben genannten Beteiligungen als auch des Baugenehmigungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein