Unsere Anfragen in der BVV

Leerstand/Zweckentfremdung Goethestraße 43 und 43/II?

Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 14.02.2024, Antwort vom 08.04.2024

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

1. Ist dem Bezirksamt der Leerstand von Wohnungen in der Goethestraße 43 und 43/II bekannt und wenn ja, seit wann?

Der Leerstand war dem Wohnungsamt bisher unbekannt.

2. Wurde ein Antrag auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gestellt?

Nein.

a.) Wenn ja, wann, für wie viele Wohnungen, mit welcher Begründung und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?

Entfällt.

b.) Wenn nein, wurde ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitetund mit welchem Ergebnis?

Es wird ein Amtsverfahren eingeleitet. Sofern nähere Hinweise zu den leerstehenden Wohnungen bestehen, d. h. wo sie sich konkret befinden (Gebäudeteil, Stockwerk, Lage innerhalb des Stockwerkes von der Straße aus gesehen), wird um Mitteilung gebeten.

3. Hat das Bezirksamt Kenntnis über geplante und/oder vergangene Umwandlungsvorhaben von Miet- in Eigentumswohnungen in den genannten Hausnummern und wurde ein diesbezüglicher Antrag gestellt. Wenn ja, (seit) wann und für wie viele Wohnungen?

Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT hat mitgeteilt, dass das Grundstück aktuell nicht in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt ist. Es wurde kein Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt. Es wurde kein Antrag auf Umwandlung gem. §§ 172, 250 BauGB gestellt. Es liegt auch keine diesbezügliche Anfrage vor. Aus der Aktenlage ist nicht ersichtlich, dass es jemals entsprechende Bestrebungen gab.

4. Hat das Bezirksamt Kenntnis über Sanierungsmaßnahmen/ Umbaumaßnahmen oder Abrissvorhaben zu dem betreffenden Wohnhaus?

Die Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT hat mitgeteilt, dass 2020 ein Antrag auf Vorbescheid für den Abriss des Gebäudes und Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses nebst Lückenschließung zum Nachbargrundstück Goethestr. 45 eingereicht wurde. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Gründe hierfür waren insbesondere die unbefriedigende Anliefersituation (Karstadt wurde über den Parkplatz beliefert. Nach der Überbauung hätte die Anlieferung durch eine Durchfahrt organisiert werden sollen.) und die unzureichende Freiflächengestaltung und Kompensation.

Aktuell liegt erneut ein Antrag auf Vorbescheid vor (Antragsdatum: 29.11.2022), der das gesamte Grundstück Goethestr. 43, Wilmersdorfer Str. 118 (ehemals Karstadt) umfasst. Dieser sieht u.a. vor, das Gebäude Goethestr. 43 zu erhalten, zu sanieren sowie das Dachgeschoss auszubauen. Die Bearbeitung dieses Vorbescheids ruht im Moment auf Wunsch des Antragsstellers, da bauherrenseitig im Moment eine Neubewertung des Gesamtprojektes vorgenommen wird aus der unter Umständen Änderungen resultieren.

5. Wenn ja, seit wann liegt ein solcher Antrag vor, wie lauten die Details und wie wurde der Antrag vom Bezirksamt beschieden?

Siehe Frage 4.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

Abteilung Bürgerdienste und Soziales