Unsere Anfragen in der BVV

Nachfragen zur Beantwortung der DS 0166/6 zum Auftritt vom Berliner Weihnachtscircus vom 21.12.2022 – 08.01.2023 in Charlottenburg-Wilmersdorf

Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 10.05.2023, Antwort vom 13.06.2023

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage DS 0166/6 10 Pferde aufgeführt wurden, in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus (DS 19 / 14 148) hingegen 12 Pferde, die vom Berliner Weihnachtscircus mitgeführt wurden?

Die in Frage 2 der Schriftlichen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus (DS 19/14 148) genannte Anzahl von 12 Pferden fußt nicht auf Zuarbeit des hiesigen FB. Die angefragte Zuarbeit des hiesigen FB zu der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus (DS 19/14 148) beschränkte sich lediglich auf die Fragen 3-5.

Da der Zirkus ursprünglich vorhatte mit 12 Pferden anzureisen und diese auch im Rahmen der tierschutzrechtlichen Bewertung der Flächeneignung berücksichtigt wurden, wird davon ausgegangen, dass die Angabe der 12 Pferde womöglich darauf zurückzuführen ist.

Die Angabe in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 0166/6 beruht auf den tatsächlichen Feststellungen während des Gastspiels vor Ort.

2. Wie viele Pferde waren tatsächlich beim Gastspiel des Circus dabei?

Es waren zehn Pferde beim Gastspiel des Zirkus vor Ort.

3. Laut Antwort des Senates wird das Abladen der Tiere durch die zuständigen Stellen sichergestellt, hingegen wurde laut der Antwort des Bezirksamtes das Abladen nicht kontrolliert – welche Tatsache ist zutreffend?

Das Abladen der Tiere wurde vom hiesigen FB nicht kontrolliert, da ein besonderes Risiko bzgl. des Abladens der angekündigten Tierarten, Pferd und Lama, nicht bestand. Entsprechend der Zuarbeit des hiesigen FB zur schriftlichen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus (DS 19/14 148) wurde lediglich zugesichert, dass entsprechende Kontrollen in angemessenem Umgang erfolgen. Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/625 (EU-Kontrollverordnung) unterziehen die zuständigen Behören Unternehmer regelmäßig risikobasiert und mit angemessener Häufigkeit amtlichen Kontrollen, dabei berücksichtigt werden u.a. die festgestellten Risiken in Verbindung mit den Tieren, den Tätigkeiten und dem Ort der Tätigkeiten, die Ergebnisse früherer Kontrollen sowie alle Informationen, die auf einen Verstoß hindeuten könnten. Nach summarischer Prüfung wurde hier von einer Kontrolle der Transportpraxis abgesehen.

4. Liegt inzwischen eine Erlaubnis nach §11 für das Ponyreiten vor, die bei den Kontrollen, laut Antwort des Bezirksamtes, nicht vorlag?

Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Ponyreiten gemäß §11 Abs.1 Nr. 8c liegt mittlerweile vor.

5. Wenn nein, wie bewertet das Bezirksamt den Sachverhalt und wurden oder werden rechtliche Schritte eingeleitet? Wenn ja, welche genau und mit welchem Ergebnis?

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schrouffeneger