Unsere Anfragen in der BVV

2,5 Jahre Abriss Kantstraße 49: Bodenspekulation oder Neubau von Mietwohnungen?

Rüdiger Deißler

Schriftliche Anfrage BV Deißler vom 27.01.2026, Antwort vom 18.03.2026

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Mit welcher Begründung wurde eine Abrissgenehmigung für das Mietshaus mit preisgünstigen Wohnungen erteilt?

Es wurde für das Objekt ein sog. Negativattest gem. § 5 ZwVbVO aufgrund einer eingereichten negativen Renditeberechnung am 29.10.2020 erteilt. Damit fällt es aus dem Anwendungsbereich des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes hinaus.

2. Seit wann stand das Mietshaus Kantstraße 49 leer?

Der teilweise Leerstand ist erstmalig 2015 bekannt geworden

3. Wurde seinerzeit gegen den Eigentümer wegen Zweckentfremdung durch Leerstand ermittelt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Es wurden mehrere Leerstandsverfahren geführt – sowohl Amts- als auch Antragsverfahren. Durch einen Eigentümerwechsel und einem Wechsel der Anträge haben sich die Verfahren in die Länge gezogen. Diese mussten beendet werden, nachdem der Antrag auf Erteilung eines Negativattestes gestellt wurde (s. Frage 1).

4. Wann wurden welche Gespräche seit Erteilung der Baugenehmigung mit der jeweiligen Eigentümerin der Immobilie/Grundstück geführt und mit welchen Ergebnissen? 

Gesprächsbedarf der Rechtsvertretung der jeweiligen Eigentümer bzw. ein Gesprächsbedarf der Eigentümer bestand bei der AG Zweckentfremdung nicht, so dass auch kein Gespräch geführt wurde. Dies gilt für die Zeit bis zum erstellten Negativattest (s. Frage 1).

5. Bleibt es nach Kenntnis des Bezirksamts bei den Planungen für „Service Appartements“ im Vorderhaus und Nachverdichtung für Wohnungsbau im Hinterhof? 

Die Baugenehmigung wurde zuletzt bis zum 31.10.2026 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Nach Kenntnis des Bezirksamtes war der Eigentümer im Sommer 2025 in Gesprächen mit potentiellen neuen Betreibern des Gebäudes. Aktuell wird weiterhin nach einem Pächter für das Objekt gesucht.

6. Wurde die vom Bezirksamt genehmigte Nutzungsart „Service Appartements Hotel“ im Vorderhaus weiter spezifiziert – soll es sich hierbei um eine klassische Hotel/Hostel-Nutzung mit Kurzzeitvermietung oder um langzeitvemietete, möblierte Apartments handeln?

Laut damaliger Betriebsbeschreibung ist ein Service Apartment Hotel geplant. Eine weitere Differenzierung der Aufenthaltsdauer wird nicht getroffen. 

7. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt und ist diese aktuell noch gültig?

Siehe Antwort zu 5.

8. Hat es seit dem Abriss im Sommer 2023 Besitzerwechsel bei der Immobilie gegeben?

Im Grundbuch sind seit 2018 keine Eigentümerwechsel verzeichnet. Das Bezirksamt hat keine Kenntnis über Besitzerwechsel.

9. Angesichts der Tatsache, dass noch immer nicht gebaut wurde, was spricht nach Ansicht des Bezirksamts dagegen, dass es sich hier um Grundstücksspekulation handeln könnte?

Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen ist eine Verzögerung von Bauvorhaben in gewisser Weise nachvollziehbar. Anhaltspunkte für eine Bodenspekulation sind derzeit noch nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Duda

Bezirksstadträtin

Abteilung Bürgerdienste und Soziales