Unsere Anfragen in der BVV

Baumaßnahme Leibnizstraße 75: Erweiterter Dachgeschoss-Ausbau und Umwandlung von Wohnungen zu Mikroappartements

BV Deißler zur BVV am 20.01.22022, Antwort vom 08.02.2022

Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1.       Welche Gesamtfläche, Anzahl Wohnungen mit Quadratmeterfläche und Zimmeranzahl, ist jeweils für die 3 neuen Baueinheiten auf der Freifläche Leibnizstraße 72 und 73 sowie Kantstraße 40-43 beantragt worden?

Laut Vorbescheid sollen in den Häusern 139 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 7.500 m² entstehen (Haus A: 46 WE, Haus B: 60 WE, Haus C: 33 WE). Vorgesehen ist ein Wohnungsmix mit Wohnungsgrößen zwischen ca. 25 m und ca. 130 m².

2.       Welche Nutzung ist hier vorgesehen, wie viele Mietwohnungen sollen entstehen, wie viele davon öffentlich gefördert und zu welchen Mietpreisen und wie viele Eigentumswohnungen zu welchen Preisen sind beantragt worden?

Es sind Wohngebäude vorgesehen. Die Frage zu Mietwohnungen und zur Miethöhe ist nicht Gegenstand eines Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahrens.

3.       Das gesamte Freigelände ist mit einer Tiefgarage unterkellert. Sehen die Planungen die Integration der Tiefgarage in den Neubau vor oder soll diese abgerissen werden?

Geplant ist die Errichtung von drei Wohngebäuden (Häuser A, B und C) im Blockinnenbereich. Hierzu soll zunächst die im Bestand vorhandene Tiefgarage zurückgebaut und durch die Untergeschosse der drei neu geplanten Wohnhäuser sowie eine neue, kleinere Tiefgarage ersetzt werden.

4.       Wie will der Vorhabenträger sicherstellen, dass die angrenzenden Mieter:innen vor Baulärm in den frühen Morgen- und späten Abendstunden und am Wochenende sowie vor Schmutz geschützt werden und welche besonderen Schutzmaßnahmen sind für die 130 Bewohner:innen der angrenzenden Wilmersdorfer Seniorenstiftung vorgesehen?

Hinsichtlich der Thematik Baulärm und Baustaub existieren gesetzliche Vorgaben, welche seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz überwacht werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden sich in der Baulärmbroschüre, die seitens der Senatsverwaltung hierzu veröffentlicht wurde: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/baulaermbroschuere  „Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können.“
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) zudem ein Auskunftstelefon eingerichtet. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben seitens des Vorhabenträgers Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein