Unsere Anfragen in der BVV
Bezirksweit nur 2 Anlaufstellen im Katastrophenfall?
Mündliche Anfrage Anne Zetsche, BVV vom 15.02.2026
- Warum hat das Bezirksamt nur die beiden Rathäuser als Notanlaufstellen im Katastrophenfall („Katastrophenschutz Leuchtturm“) benannt, während andere Bezirke zahlreiche weitere Anlaufstellen benennen, und werden weitere Anlaufpunkte vom Bezirksamt geschaffen - wenn ja, wo und wann?
Was hat das Bezirksamt unternommen, um die beiden „Katastrophenschutz Leuchttürme“ Rathaus Charlottenburg und Rathaus Wilmersdorf für den Ernstfall und die genannten Aufgaben vorzubereiten (bspw. Notstromversorgung, funktionierende IT- Telefoninfrastruktur, Vorhaltung und Verteilung von Hilfeleistungen)?
Die Grundidee der Katastrophenschutz-Leuchttürme (Kat-L) als Anlaufstellen für die Bevölkerung in Krisensituationen wie einem langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfall ist die Vorhaltung personell besetzter, notstromversorgter, ortsfester Infrastrukturen zur Information der Bevölkerung sowie zur Annahme und Weiterleitung von Notrufmeldungen.
Da bei dem angenommenen Szenario weder die Dauer noch die Anzahl der Betroffenen, die Hilfe , vorhersehbar sind, ist bei der Standortauswahl die Entscheidung zugunsten der beiden großen Bürodienstgebäude Otto-Suhr-Allee und Hohenzollerndamm ausgefallen.
Beide Standorte verfügen über großzügig dimensionierte Netzersatzanlagen sowie ausreichend Raumkapazitäten, um bei Bedarf mehreren hundert oder tausend Menschen auch über einen längeren Zeitraum temporär Aufenthalt zu ermöglichen.
Diese Lösung bietet insbesondere unter Berücksichtigung von witterungsbedingten Einflüssen wie Kälte, Hitze, Sturm und anderen Wetterextremen einen klaren Standortvorteil gegenüber anderen Bezirken, die vielfach lediglich planen Zelte vor ihren Dienstgebäuden aufzubauen bzw. diese als mobile Kat-L im öffentlichen Raum zu errichten.
Ergänzend zu den Kat-L sollen der Bevölkerung sogenannte Katastrophenschutz-Informationspunkte (Kat-I) als wohnortnahe Anlaufstellen im Kiez zur Verfügung stehen. Sie sollen durch Anwohnende weitgehend selbst organisiert werden und sind weder durch Mitarbeitende der Bezirksverwaltung personell besetzt noch notstromversorgt.
Die Kat-I sollen durch den nächstgelegen Kat-L mit tagesaktuellen Informationen versorgt werden und die Möglichkeit zur selbstorganisierten Hilfe der Bevölkerung bieten.
Perspektivisch ist geplant, in jeder der elf Bezirksregionen einen Kat-I vorzuhalten (z.B. in Stadtteil-, Familienzentren oder Seniorenclubs).
Die Umsetzung ist abhängig von der Gesamtkonzeption des Kat-L-Systems im Land Berlin, in der unter anderem Fragen zu Einsatzschwellen (also der Frage, wann und wo Kat-L und Kat-I im Ereignisfall aktiviert werden [betroffener Bezirk, angrenzender Bezirk, alle Bezirke]) sowie zu Alarmierungs- und Kommunikationswegen noch nicht abschließend geregelt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kirstin Bauch
