Unsere Anfragen in der BVV
Dauerhafte Sicherung der Kleingartenanlage Am Stadtpark 1 vor Bebauung
Schriftliche Anfrage BV Gronde-Brunner vom 21.05.2026, Antwort vom 6.7.2026
Die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Welche Schritte hat das Bezirksamt zur Umsetzung des über 2 Jahren alten BVV-Beschlusses zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlage Am Stadtpark 1 (Drs. 0440/6) in Wilmersdorf bisher geleistet und mit welchem Ergebnis?
2. Warum wurde bis heute kein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Sicherung der Fläche aufgestellt – wann wird dieser voraussichtlich vorgelegt werden?
3. Welche Schritte sind aus Sicht des Bezirksamts für die Aufstellung eines B-Plans zur Sicherung der Kleingartenanlage notwendig, wer muss aus Sicht des Bezirksamts ggf. und warum beteiligt werden?
4. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt darüber hinaus zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlage über den Zeitraum 2030 hinaus unternommen oder plant noch zu unternehmen?
Zu den Fragen 1.-4.
Die genannte BVV-Drs. 0440/6 nimmt Bezug auf eine Teilfläche der Kleingartenkolonie Am
Stadtpark 1-3, die sich in direkter Nachbarschaft zu der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwalteten Wangari-Maathai-Schule in der Babelsberger Straße befindet.
Das Bezirksamt sieht gegenwärtig kein Erfordernis zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, da sich die Flächen der Kolonie Am Stadtpark 1-3 im Eigentum des Landes Berlins befinden und im Kleingartenentwicklungsplan bis 2030 gesichert sind.
Für die Kolonie Am Stadtpark 1-3 gilt das Kleingartenflächensicherungsgesetz vom 09. März 2026. Aus diesem Grund sieht das Bezirksamt derzeit keine Veranlassung, weitere Schritte zu einer dauerhaften Sicherung über 2030 einzuleiten, da Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen durch das vorgenannte Gesetz dauerhaft gesichert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brzezinski
Abteilung Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT
